Captain-HUK Forum Foren-Übersicht Registrieren FAQ Mitgliederliste Suchen

Gefährlich: Airbag und Kindersitz!

Captain-HUK Forum Foren-Übersicht » Rat u. Tat » Gefährlich: Airbag und Kindersitz!
Neues Thema eröffnen  Neue Antwort erstellen Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen 
Gefährlich: Airbag und Kindersitz! 
BeitragVerfasst am: 22. März 2007 22:40
Slightly
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 559
Wohnort: gerädertem Schiff
Wenn ich oft an Fahrzeug komme, die ausschlieslich von Frauen mit kleinen Kindern gefahren werden, streuben sich mir meistens die Haare.



Seit Jahren ist das Verbot für Kinder unter 12 Jahren, auf dem Vordersitz mitzufahren, weggefallen. Auf dem Beifahrerplatz dürfen also auch kleinere Kinder in geeigneten Rückhalte-Einrichtungen Platz nehmen.



Ist jedoch ein Airbag vorhanden, müssen besondere Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden.





Vor den Gefahren warnt dieses Symbol.







Es gibt eine sehr gefährliche (und deshalb verbotene) Kombination von Kinder-Rückhalteeinrichtungen und Airbag: Wenn der Kindersitz nämlich entgegen der Fahrtrichtung befestigt werden muss, könnte ein Airbag im Falle des Auslösens dem Kind schaden, indem er es zwischen Kindersitz-Lehne und Beifahrersitz-Lehne kurz aber heftig zusammenquetscht.



Um das zu verhindern, dürfen Kindersitze nur dann nach hinten gerichtet montiert werden (also mit der Rückenlehne in Richtung Windschutzscheibe), wenn der Beifahrersitz-Airbag während der Beförderung abgeschaltet wird oder wenn sich vor dem Beifahrersitz überhaupt kein Airbag befindet.



Die entsprechende Vorschrift befindet sich in der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) in Paragraf 35a Absatz 10.



Aus der Art des Kindersitzes ergibt natürlich sich die Befestigungsweise. Es ist nicht erlaubt, einen Kindersitz entgegen seiner Bauart verkehrt herum einzubauen. Aus diesem Grunde sollte vor dem Kauf des Sitzes geklärt werden, in welcher Richtung er montiert werden kann.



Zur Erinnerung an die potenzielle Airbag-Gefahr muss in einem Fahrzeug mit Beifahrer-Airbag der oben dargestellte Aufkleber deutlich sichtbar angebracht sein. Bitte entfernen Sie den Aufkleber nicht, auch wenn Sie nie planen Kinder mitzunehmen. Der spätere Käufer Ihres Fahrzeugs möchte schließlich auch über die Gefahr informiert sein.



Benutzt man Kindersitze, die in Fahrtrichtung montiert werden, gibt es mit dem Airbag auf dem Beifahrersitz rein rechtlich zwar kein Problem. Ein sich öffnender Airbag, dessen Konstruktion auf einen Norm-Erwachsenen mit 75 kg Körpergewicht abgestimmt ist, kann jedoch selbst bei einem korrekt in Fahrtrichtung montierten Kindersitz dem Kind schwere Verletzungen zufügen. Empfehlenswert als sicherster Platz im Auto ist aus Sicht der Unfallforschung, den Kindersitz auf dem der Rückbank zu montieren, wo kein Airbag zündet. Der mittlere Sitzplatz hinten ist aufpralltechnisch gesehen zwar am wenigsten gefährdet, allerdings sind hier oft die Möglichkeiten zur sicheren Befestigung eines größeren Kindersitzes nicht gegeben (kein Dreipunkt-, sondern nur Beckengurt vorhanden).

_________________
Viele Versicherer wären bessere Schadenregulierer, wenn sie darauf verzichten würden, aus den Sachverständigen *bessere* machen zu wollen.
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
 
BeitragVerfasst am: 23. März 2007 12:06
Schwarzkittel
Steuermann
Anmeldedatum: 26.02.2007
Beiträge: 51
Wohnort: irgendwo in der Mitte von Franken
jo, das ist übel, wenn der Airbag das Kind plattmacht.....



Aber noch viel besser ist folgendes:



Ich fahre einen kleinen roten Polenzwerg (also einen Opel Agila, Farbe rot, gebaut in Gleiwitz (sorry, den polnischen Namen kann ich mit nicht merken)).



Zugelassen für 4 Personen, Fahrer- und Beifahrer-Airbag. Der Beifahrer-Airbag läßt sich nicht abschalten (mit Schlüssel oder ähnlichem).



Bringe morgens Tochter und Nachbarskind zum Kindergarten und unsere Kleine in die Krippe. Dachte mir, die "Großen" hinten (damit die das kapieren, daß sie hinten zu sitzen haben) und die Kleine auf dem Beifahrersitz bei ausgeschaltetem Airbag.



Problem laut Vertragshändler:



Wenn ein Schalter eingebaut wird oder der Airbag ganz deaktiviert wird, erlischt die Betriebserlaubnis.



Wenn der Vertragshändler falsch liegt, dann dürfen alle im Forum ihn ....



Wenn er richtig liegt, gehört doch GM und Suzuki (die haben das Fahrzeug zusammen entwickelt) das Fell über die Ohren gezogen oder ?



Schwarzkittel

lieber zu spät als zu tot....
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
 
BeitragVerfasst am: 30. März 2007 22:05
kama52
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 29.03.2007
Beiträge: 288
Wohnort: neben Sutra
Er liegt zweifellos richtig.



Wenn es per Software möglich ist (z.B. Golf IV) muss es in die Papiere eingetragen werden. Dieses erfordert jedoch auch eine Herstellererlaubnis.



Eine "temporären Schalter" kann und darf man nicht einbauen, wenn vom Hersteller keiner vorgesehen ist. Im ürbigen würde sofort die SRS Leuchte brennen.



ABE erlischt und damit der "Rest".
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gefährlich: Airbag und Kindersitz! 
  Captain-HUK Forum Foren-Übersicht » Rat u. Tat
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht teilnehmen.
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde  
Seite 1 von 1  

  
  
 Neues Thema eröffnen  Neue Antwort erstellen  


Powered by phpBB © 2001-2004 phpBB Group
Designed for Trushkin.net | Themes Database.
Deutsche Übersetzung von phpBB.de