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Gewährleistung 
BeitragVerfasst am: 12. Oktober 2007 11:40
Der Haule
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 26.02.2007
Beiträge: 412
Wohnort: Im tiefen Wald
Frage von einer Kundin:



Kann ein Händler durch ein Prüfsiegel-/Zertifikat eines Gutachters oder Prüforganisation die gesetzliche Gewährleistung bei einem Gebrauchtwagen ausschliessen?



Hier war die Lenkradspindel des Airbags bei einer A-Klasse kaputt gegangen.



Wann der Wagen gekauft wurde, weis ich noch nicht, Kundin ruft später nochmal an.



Nehmen wir also hier mal fiktiv an, es sei in der ersten sechs Monaten passiert (danach Beweißlastumkehr = so gut wie aussichtslos meine Meinung)



Gruß Haule
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BeitragVerfasst am: 12. Oktober 2007 12:00
Thor
Gast
Was prüft denn die Person, die das Prüfsiegel erstellt? Wie lange benötigt diese Person für die gesamten Arbeiten? Wie viel kostet das Prüfsiegel?

Wenn man jetzt den Prüfsiegelpreis durch einen üblichen Stundensatz teilt, wird man sicherlich (mit Fahrzeit, Datenaufnahme, Datenübertragung auf den Aufnahmebogen etc.) auf vermutlich höchstens eine halbe Stunde Aufwand kommen - wie kann man in dieser zeit eine qualifizierte Überprüfung machen, selbst wenn keine Verlustzeiten auftreten?

TÜV-geprüft bedeutet vom Wortlaut her ja auch nicht zwingend, dass die Prüfung erfolgreich bestanden wurde!!!
 
BeitragVerfasst am: 12. Oktober 2007 12:03
eckentaler
Steuermann
Anmeldedatum: 08.03.2007
Beiträge: 67
Wohnort: 90542 Eckental
die 2 Jährige Gewährleistung kann nie ausgeschlossen werden, nur auf ein Jahr reduziert werden



es sei den der Defekt steht im kaufvertrag und ist extra ausgeschlossen

oder Bastlerfahrzeug uä
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BeitragVerfasst am: 12. Oktober 2007 12:05
Robin Huk
Forum Administrator
Anmeldedatum: 16.03.2007
Beiträge: 288
Wohnort: Der wilde Süden
Der Autohändler kann die gesetzliche Gewährleistung nicht ausschließen.



Auch nicht durch ein lächerliches Prüfsiegel.



Der Autohändler kann ggf. Regress beim Prüfsiegelpartner nehmen, sofern der Vertrag dies vorsieht - wird er aber nicht.
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BeitragVerfasst am: 12. Oktober 2007 15:08
Wildschütz Jennerwein
Pirat
Anmeldedatum: 27.02.2007
Beiträge: 32
Wohnort: Bayerisches Oberland
Sogenannte Prüfsiegel , beispielsweise von DEKRA, beeinhalten nur eine Sichtprüfung. (Flüssigkeitsstände, Undichtigkeiten, Korrosion, Beleuchtung,

äußerlich erkennbarer Verschleißzustand von Reifen, Bremsen etc. )



Zu einer möglichen Schadensentwickung an umbauten Teilen oder im Inneren von Aggregaten kann keine Aussage gemacht werden. Soweit mir bekannt schließt die jeweilige Prüforganisation eine Haftung für solche Schäden aus. Wenn man das Kleingedruckte liest, bleibt von derartigen Prüfsiegeln nicht mehr viel übrig.

Die Aussagekraft ist nicht höher als eine Überprüfung durch einen Hobbyschrauber.

_________________
Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen! (Immanuel Kant 1724-1804)
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BeitragVerfasst am: 12. Oktober 2007 16:00
Thor
Gast
... Prüfsiegel , beispielsweise von DEKRA, beeinhalten nur eine Sichtprüfung ...



Ja, es wird vielfach behauptet, dass vor der Prüfsiegelerstellung tatsächlich Fahrzeugbesichtigungen durchgeführt werden.
 
BeitragVerfasst am: 12. Oktober 2007 16:58
Andreas
Neptun
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 1267
Wohnort: Haus mit Garten
Also bei der KÜS, ja zu denen gehöre ich, gibt es das ja auch. Und es macht schon Sinn.



Die Gewährleistung kann selbstverständlich nicht ausgeschlossen werden, aber es hilft dem Verkäufer, dass er nachweisen kann, dass bspw. der Fensterheber zum Zeitpunkt der Übergabe funktioniert hat.



Allerdings ist ganz klar, dass kein PI in Aggregate hineinschaut. Das ist aber auch explizit ausgenommen. Wenn es also um die Lenkung geht, dann hat das Prüfsiegel (oder wie es auch immer heißt) keine Bedeutung, außer dass das Fahrzeug äußerlich keinen Mangel an der Lenkung aufgewiesen hat.

_________________
Grüße

Andreas
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BeitragVerfasst am: 12. Oktober 2007 19:45
bernhard70
Kapitän
Anmeldedatum: 03.08.2006
Beiträge: 134
Wohnort: 91785 Pleinfeld
Ein Gewährleistungsausschluss kann bei Händlern nie vereinbart werden, da kann der Händler soviele Prüfsiegel ans Auto hängen wie er will. Wenn der Schaden in den ersten sechs Monaten nach der Übergabe auftritt, muß der Verkäufer beweisen, dass das Fahrzeug bei Übergabe mangelfrei war. Hier kann er evtl. so einen Prüfbericht heranziehen. Es ist dann natürlich genau zu prüfen, ob das betroffene Teil überhaupt von der Prüfung, die zu dem Siegel führt umfasst ist. Ob das so ist, wißt Ihr Sachverständigen aber besser als wir Rechtsverdreher ... --> ich befürchte, der Händler wird Gewährleistung geben müssen, wenn der Kauf noch keine 6 Monate her ist.

_________________
Rechtsanwalt Bernhard Trögl

Marktplatz 5

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Tel. 09144/94930

Fax 09144/94930
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