| Andreas |
| Neptun |
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| Anmeldedatum: 24.02.2007 |
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Das Urteil konnte eigentlichnur so lauten, denn es wurde nach Wiederbeschaffungsaufwand abgerechnet und der Teil der angefallenen MwSt geltend gemacht.
Der Versicherer hat ja selbst zunächst den WBW netto abgerechnet und sich dann erst geweigert anteilig MwSt zu zahlen. |
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