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Gutachtertest

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Gutachtertest 
BeitragVerfasst am: 10. März 2007 23:22
Klabautermann
Steuermann
Anmeldedatum: 02.03.2007
Beiträge: 98
Wohnort: Tal der Ahnungslosen
Die Unabhängigkeit eines Gutachters kann nachweislich nicht anhand irgendwelcher Qualifikationen festgemacht werden.



Geschädigte sollten dem Gutachter folgende 3 Fragen stellen um herauszubekommen ob dieser im Auftrag der Versicherungswirtschaft tätig ist:





1. Weisen Sie den Wiederbeschaffungswert immer mit Regelbesteuerung aus?



Soll-Antwort:
Zitat:
Nein.



Sollte ihr Fahrzeug überwiegend als Gebrauchtwagen bei Händlern angeboten werden, dann mit 2% Differenzbesteuerung.



Sollte ihr Fahrzeug überwiegen auf dem Privatmarkt angeboten werden.(Je Fahrzeug ab ca. 6-8 Jahren). Steuerneutral.




vgl.:



(BGH Karlsruhe, Aktenzeichen: VI ZR 225/05, Urteil vom 09.05.2006)





2. Wird in ihrer Kalkulation immer ein mittlerer Stundensatz herangezogen?



Soll-Antwort:
Zitat:
Nein.

Nach oberster deutscher Rechtsprechung kann der Stundensatz der örtlichen und markengebundenen Fachwerkstatt herangezogen werden.




vgl.:



BGH Urteil des VI. Zivilsenats vom 29.4.2003 - VI ZR 393/02



und



Urteil des VI. Zivilsenats vom 29.4.2003 - VI ZR 398/02





3. Ermitteln Sie den Restwert in einer dieser Internetrestwertbörsen?




Soll-Antwort:
Zitat:
Nein.

Der Restwert wird auf dem allgemeinen und regionalen Markt ermittelt.




vgl.:



Urteil des VI. Zivilsenats vom 30.5.2006 - VI ZR 174/05



und



Urteil des VI. Zivilsenats vom 12.7.2005 - VI ZR 132/04





Sollte der Gutachter meinen sich nicht an die oberste deutsche Rechtsprechung halten zu müssen, wird das m. E. schon seine Gründe haben.



Grüße

Klabautermann

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„Wer sich gegen fließendes Wasser stemmt, weil er Standpunkte hat, verursacht Wirbel.“(Joachim Meisner)
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BeitragVerfasst am: 11. März 2007 08:18
Andreas
Neptun
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 1268
Wohnort: Haus mit Garten
Die Fragen sind gut, aber mal ganz ehrlich. Wenn ich bei Ihnen anrufe und der Geschädigte fragt mich drei spezielle Fragen, die er so eigentlich nicht wissen kann, dann wittere ich doch schon schon, wenn ich net grad so dumm wie ein Stück Feldweg bei Nacht bin, was da Sache ist. Idea



Dann sind meine Antworten doch klar, oder? Shocked

_________________
Grüße

Andreas
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BeitragVerfasst am: 11. März 2007 09:40
Klabautermann
Steuermann
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Beiträge: 98
Wohnort: Tal der Ahnungslosen
Aber schlimmsten Falles, muss sich doch der versicherungsfreundliche Kollege an die zugesicherten Eigenschaften seines Gutachtens halten, oder?



Grüße

Klabautermann

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BeitragVerfasst am: 11. März 2007 10:53
Frank
Piratenkapitän
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Beiträge: 263
Wohnort: Franken
Glaubt hier wirklich jemand, dass sich ein solcher "Kollege "dann an seine Verpflichtung zur Wahrheit hält?
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BeitragVerfasst am: 11. März 2007 12:29
Andreas
Neptun
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Beiträge: 1268
Wohnort: Haus mit Garten
Erstmal Entschuldigung, weil ich oben vom Du ins Sie gefallen bin Embarassed



Ich habe mal bei einem weiter entfernten Kollegen angerufen und den tatsächlich mal "befragt". Vom dem Kollegen kenne ich drei Gutachten, die mir von einem Studienkollegen zugeschickt wurden. Alle drei enthalten die gleichen inhaltlichen Fehler: ET-Aufschlag, Verbringung, Beilackierung, Stundensätze, alles ist unberücksichtigt geblieben.



Ich habe mich einfach mal dumm gestellt und den tatsächlich so beiläufig wie möglich befragt und Bezug auf einen ein paar Tage vorher ausgestrahlten Beitrag im Fernsehen genommen.



Der hat mir alles so erzählt wie ich es meinen Kunden auch sage: Werkstattsätze, ET-Aufschlag, weil üblich, Verbringung, weil üblich, usw. usf.



Der wird sich kaum den Privatauftrag entgehen lassen wollen, vor allem, weil er den natürlich besser abrechnen kann, als mit dem normalen SSH-Satz.



Das Problem ist schlicht und ergreifend, dass ja alle wissen, was sie da machen.



Wir haben bis vor zwei Jahren für die Zürich und die DA relativ viele Kasko-Gutachten gemacht. Dann ging es los, dass wir nach SSH-Satz abrechnen sollten und ein paar andere Vorgaben einhalten sollten, die gegen die öBuV und sonstige SV-Ordnungen waren.



Daraufhin haben wir dem entsagt. Aber was wäre gewesen, wenn wir plötzlich 10% an Gesamtumsatz verloren hätten? Bei uns war es ein Anteil unter 1%, das ist verschmerzbar.

_________________
Grüße

Andreas
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BeitragVerfasst am: 11. März 2007 21:14
Klabautermann
Steuermann
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Beiträge: 98
Wohnort: Tal der Ahnungslosen
Hallo Andreas,



ich hatte letzthin ein "Gutachten" in der Hand, dieses Gutachten wurde privat und bei einem scheinbar unabhängig tätigen Kollegen in Auftrag gegeben.



Unter "Besichtigt durch" war ein Dipl. Ing. vor Ort genannt.



Unterschrieben, bzw. nach den Inhalten zu urteilen angefertigt, hat das Gutachten ein Dipl. Ing. in ca. 400 km Entfernung.



Das Gutachten wies diverse inhaltliche Fehler auf.



So war zwar der nicht mehr vorhandene Türspalt links fotografiert, aber keine Richtbank kalkuliert.



So wurde zwar das gestauchte Dach instandgesetzt aber kein Dachhimmel ausgebaut.



usw. usw.



Eine einzige Katastrophe.



Noch viel erschrockener war ich aber, dass dieser Herr Dipl. Ing. auch noch hinten im Gutachten die mittleren Stundensätze der DEKRA eingeheftet hatte und wohlgemerkt er war kein DEKRA Gutachter.



Meinst du dieser Gutachter wird am Telefon sagen ich bekomme den Fachwerkstattstundensatz?



Vielleicht sollte dies die erste Frage des Gutachtertest sein?



Grüße

Klabautermann

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BeitragVerfasst am: 12. März 2007 05:52
Andreas
Neptun
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Beiträge: 1268
Wohnort: Haus mit Garten
Man könnte ja so eine Art Gesprächsprotokoll versuchen zu erstellen, in dem das ein oder andere einfließt, das sich aber nicht professionell anhört.



Wenn sich nur einer dadurch verrät, dann hat es ja schon seinen Dienst getan. Nur die Vielzahl der Experten wird man damit nicht rausfiltern können.

_________________
Grüße

Andreas
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BeitragVerfasst am: 12. März 2007 08:44
Frank
Piratenkapitän
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Beiträge: 263
Wohnort: Franken
Hallo Kollegen,



was würde ihr sagen, wenn ein Kolleg in diesem "abhängigen Verhältnis" bei der Versicherung anruft und die "Anweisung" den Sachbearbeiter gibt --"ihr dürft den SV...... nicht mehr beauftragen"? Wohlgemerkt ein nicht Versicherungsangehöriger SV!!!

Welche Reaktion würde ihr an den Tag legen?

Beachtenswert, dies ist kein erfundener Fall, sondern tatsächlich vorgekommen!
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BeitragVerfasst am: 12. März 2007 09:55
Andreas
Neptun
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Beiträge: 1268
Wohnort: Haus mit Garten
Da würde ich sagen, dass diese Sauerei ein schöner Fall für meinen Anwalt wäre.



Da wird auf Unterlassung geklagt mit einer schriftlichen Richtigstellung.

_________________
Grüße

Andreas
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BeitragVerfasst am: 12. März 2007 18:11
Frank
Piratenkapitän
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Beiträge: 263
Wohnort: Franken
Schadensersatz lautet das Zauberwort.
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BeitragVerfasst am: 15. März 2007 18:21
Frank
Piratenkapitän
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Beiträge: 263
Wohnort: Franken
Worauf er achten muss ??



darauf das er keiner Überwachungsorganistaion oder Versicherung angehörig ist.



Auch einige SSH oder Car Expert sind mit Vorsicht zu geniesen.



Achtung vor drei Tagessachverständigen Evil or Very Mad
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