| Andreas |
| Neptun |
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| Anmeldedatum: 24.02.2007 |
| Beiträge: 1268 |
| Wohnort: Haus mit Garten |
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Hallo,
habe gerade einen schönen Hagelschaden angeschaut.
Wohnanhänger, EZ 2006, war im März 2007 in Österreich durch Hagelschlag beschädigt worden. Der Hagelschlag ist durch die österreichische Komunalverwaltung schriftlich bestätigt worden.
Der vom BGV beauftragte SV holte den VN immerhin geschlagene 800 km (!!) nach Deutschland, um sich den Schaden anzusehen. Der SV kam leider ohne Leiter und der VN hatte keine Leiter, die hoch genug gewesen wäre also ließ der SV den VN wieder nach Wien fahren. Dort war der SV für ein paar Monate beruflich.
Nach zwei Monaten rief der SV wieder den VN an, er müsse sich den Wohnanhänger nochmal ansehen. Der VN fragte, ob nicht ein Kollege vor Ort für den SV die Besichtigung machen könne. Der SV verneinte dies, sodass der VN wieder einfache Strecke 800 km nach Deutschland fuhr...
Der SV machte diesmal mit Leiter ein paar Fotos und schickte den VN nach 5 (!) Minuten wieder nach Österreich.
Dann hörte der VN erstmal ein paar Monate nichts. Auf telefonische Nachfrage teilte man dem VN mit, dass der ein Abrechnungsschreiben zu Hause hätte. Also freute sich der VN auf den Zeitpunkt als dass er wieder nach D zurückkehrt...
Zwei Monate später war es soweit. Aber was war das: Kein Abrechnungsschreiben, kein Scheck, nur eine Ablehnung, weil das Dach vorher schon Totalschaden gewesen sei...
Durch die Montage der SAT-Anlage wurde das Dach etwas beschädigt (Rep.-kosten max. 600,- Euro brutto). Jetzt befinden sich ca. 200 Hageleinschläge auf dem Dach (kalkulierter Schaden ca. 3200,00 Euro brutto).
Mal sehen was das SV-Verfahren ergibt... |
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