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Honorar für Gerichtsgutachten

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Honorar für Gerichtsgutachten 
BeitragVerfasst am: 24. April 2011 20:57
Franz511
Kapitän
Anmeldedatum: 03.03.2007
Beiträge: 150
Wohnort: Rheinland-Pfalz
Hallo Kollegen,

ich brauche Euren Rat.

Ich habe vom Gericht einen Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens erhalten. Bei meinen Vorbereitungen stellte sich heraus, dass die Baugruppe, die begutachtet werden sollte, nicht mehr auffindbar ist.
Dies habe ich dem Gericht mitgeteilt. Nunmehr soll ich die Akte zurücksenden, da der Antragsteller das Verfahren nicht weiter betreiben will.

Meine Frage an Euch: kann ich meine Aufwendungen in Rechnung stellen oder nicht. Question
Besten Dank für Eure Hilfe.

Gruß Franz511

_________________
Alles wird gut - nur Geduld!
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BeitragVerfasst am: 24. April 2011 21:48
Zwilling
Steuermann
Anmeldedatum: 25.07.2007
Beiträge: 61
Wohnort: Edewecht
Du hast Aufwand im Auftrag des Gerichtes betrieben, also steht dir auch der (karge) Lohn zu.

Bernhard

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Bei Abwicklung von Versicherungsschäden ist die Reibungswärme welche bei dem über den Tisch gezogen werden entsteht nicht mit Nestwärme zu verwechseln.
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BeitragVerfasst am: 25. April 2011 10:28
kama52
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 29.03.2007
Beiträge: 288
Wohnort: neben Sutra
Akte anlegen...Unterlagen bzw Sachlage durchgehen..Notizen zur Sachlage erstellen...und wenn dabei festgestellt wird, dass das zu untersuchende Bauteil nicht mehr vorhanden ist ...

Ich denke, eine sehr gute Stunde hat man damit immer zu tun..

_________________
Anticheater und unabhängiger SV
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BeitragVerfasst am: 26. April 2011 05:34
Andreas
Neptun
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 1268
Wohnort: Haus mit Garten
1 Stunde reicht doch gar nicht:

* Aktenanlage und Durcharbeit der Akte und Bestätigung des Akteneinganges
* Überprüfung, ob GA erstattet werden kann und ggf. Hilfe eines anderen SV benötigt wird
* (schriftliche) Rückfrage mit den Parteien wo das Aggi zu begutachten ist
* Rücksprache mit dem Gericht
* Rücksendung sämtlicher Unterlagen mit kurzem Anschreiben

Wenn es nicht gerade eine Akte im selbstständigen Beweisverfahren ist, in der vom Antragsteller und Antragsgegner nur jeweils ein Schriftsatz eingereicht wurden, ist eine Stunde zu knapp.

Ich schreibs mal frech: Wer nur 75,- Euro / Stunde bezahlen will, muss halt jede Minute zahlen.

_________________
Grüße

Andreas
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