| Andreas |
| Neptun |
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| Anmeldedatum: 24.02.2007 |
| Beiträge: 1268 |
| Wohnort: Haus mit Garten |
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In den letzten Jahren ist vermehrt festzustellen, dass immer mehr Versicherungen bei Kasko-Schäden auf die Besichtigung und Gutachtenerstattung durch Sachverständige (egal ob hauseigene, von Organisationen oder freie) verzichten und das bis durchaus 10.000,- Schadenhöhe.
Das halte ich für bedenklich, denn der VN der Versicherung ist nach der erfolgten Reparatur nicht mehr in der Lage den urspürunglichen Schadenumfang ordnungsgemäß zu belegen.
Das kann sich später sowohl beim Verkauf als auch bei einem zweiten eingetretenen Schaden sehr negativ bemerkbar machen.
Aber nicht nur der VN gerät womöglich in Schwierigkeiten, sondern auch der Reparaturbetrieb, der nämlich gar keine Aussagen zum möglichen Wiederbeschaffungswert machen darf.
Aktueller Fall: Opel Corsa mit einem Schaden laut KV von knapp 4500,- Euro soll laut Versicherung ohne Gutachten repariert werden. Der Wiederbeschaffungswert beträgt 5200,- Euro (von mir vorsichtshalber für den Werkstattmeister im Rahmen einer anderen Besichtigung ermittelt).
Wert laut Liste ohne Berücksichtigung regionaler, saisonaler und spezieller Marktgegebeneheiten: 4300,- Euro.
Die endgültige Reparaturrechnung betrug einen Schnaps über 5000,- Euro. Und jetzt wendet die Versicherung ein, dass ein Totalschaden mit WBW 4550,- eingetreten wäre und deshalb nur WBW abzügl. Restwert bezahlt würde.
Dem Autohaus fehlen zur Zeit also mehr als 2000,- Euro. Und das, obwohl der Werkstattmeister, nachdem er den KV fertig gestellt hat, gegenüber dem Versicherer (in meinem Beisein...) telefonisch aufgefordert hat ein Gutachten erstellen zu lassen. Der SB hat dies aber abgelehnt.
Und das ist leider kein Einzelfall. Die Sparwut der Versicherer führt somit wieder einmal zu unnötigen Streitereien.
Mein Hinweis an die Werkstätten und Versicherungsnehmer:
Fordern Sie den Versicherer bei einem nicht unerheblichen Schaden dazu auf, dass er diesen von einem Sachverständigen besichtigen lässt. Weigert sich der Versicherer lassen sie sich schriftlich bestätigen, dass die Reparaturrechnung in jedem Fall in vollem Umfang bezahlt wird. |
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