| SV Stowasser |
| Piratenkapitän |
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| Anmeldedatum: 26.06.2008 |
| Beiträge: 265 |
| Wohnort: Hannover |
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Hallo Kollegen,
vielleicht eine ungewöhnliche Frage
Hier gibt es ein Inkasso-Unternehmen, welches ich auch schon das ein oder andere Mal beauftragt habe, allerdings ging es da um "Kunden", welche es mit der Wahrheit nicht so Ernst genommen haben, also habe ich mir gedacht, nach endlos vielen Mahnungen, den Stress gibst Du ab
Bei der Beauftragung ist es so, ich kann zwischen zwei Auftrags-Varianten wählen, bei der einen zahle ich 20 Euro und das Inkasso-Unternehmen zahlt mir bei Erhalt der Rechnung durch den Schuldiger, lediglich meinen Brutto-Rechnungsbetrag, sonst nichts
Was aber auch nicht weiter wild ist
Bei Niederlage, ok, bekomme ich nichts, aber das Risiko kostet mich letztendlich 20 Euro Einsatz, alles weitere, ob Mahnbescheid, Klage etc..
ist Sache des Inkasso-Unternehmens.
So, jetzt aber zur Frage:
Laut dem neuen Rechtsdienstleistungsgesetz kann ich mit meiner daran angepaßten Abtretung doch sofort gegen den "Gläubiger", hier VS oder deren VS-Nehmer, klagen, ohne meinen Kunden mit ins Boot zu nehmen.
Hat von euch schon jemand ein Inkasso-Unternehmen beauftragt um das Honorar bei dem VS-Nehmer oder noch besser, deren eintrittspflichtigen VS "einzutreiben" ?
Ich meine für 20 Euro Einsatz doch ok
Frage ist natürlich, ob das Inkasso-Unternehmen sich an die VS traut
So, ein schönes Wochenende
Gruß |
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