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Ist diese Behauptung nicht langsam strafbar?

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Ist diese Behauptung nicht langsam strafbar? 
BeitragVerfasst am: 2. August 2007 17:26
Heinzelmännchen
Neptun
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Immerhin gibt es das "Porscheurteil" mittlerweile über 4 Jahre???



Urteil des VI. Zivilsenats vom 29.4.2003 - VI ZR 398/02



Zitat:
Leitsatz: Der Geschädigte, der fiktive Reparaturkosten abrechnet, darf der Schadensberechnung die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen. Der abstrakte Mittelwert der Stundenverrechnungssätze aller repräsentativen Marken- und freien Fachwerkstätten einer Region repräsentiert als statistisch ermittelte Rechengröße nicht den zur Wiederherstellung erforderlichen Betrag.

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BeitragVerfasst am: 2. August 2007 17:51
westlife
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@ Heinzelmännchen

Ich gehe mal davon aus, dass das Schreiben neueren Datums ist.

Was ich bei der ganzen Sache nicht verstehe ist, dass es offensichtlich keinerlei Rechtsmittel gibt, um gegen derartige Betrugsversuche gegenüber Geschädigten vorzugehen.

Oder irre ich mich? Ist das im juristischen Sinne gar kein Betrugsversuch?
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BeitragVerfasst am: 2. August 2007 19:41
Frank
Piratenkapitän
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Hallo HUK geschröpfte,





frag doch mal den Bernhard.
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BeitragVerfasst am: 2. August 2007 21:22
Comet
Piratenkapitän
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"Immerhin gibt es das "Porscheurteil" mittlerweile über 4 Jahre???"



Aber bitte,



es hat sich weder in den letzten 40 noch in den vergangenen 400 Jahren etwas geändert, wir werden immer noch von den gleichen Fürsten regiert wie damals.
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BeitragVerfasst am: 2. August 2007 21:24
Heinzelmännchen
Neptun
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Wohnort: Dorf der unbeugsamen Gallier
Das Schreiben hab ich heute bekommen.

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BeitragVerfasst am: 3. August 2007 06:30
Andreas
Neptun
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Die Begründung ist (spätestens) seit dem Porsche-Urteil nicht mehr haltbar.



Wenn es hieße, dass in der Werkstatt Müller eine absolut gleichwertige Reparatur zu geringeren Kosten durchführbar sei und diese Reparatur tatsächlich auch absolut gleichwertig ist, dann könnte zunächst etwas abgezogen werden.



Aber die Gleichwertigkeit ist fast immer zu verneinen, wenn es sich nicht um eine Vertragswerkstatt handelt.



Einer unserer hiesigen Anwälte hatte sogar schon Erfolg damit, dass er auf eine subjektive Ungleichwertigkeit abgestellt hat:



"Mein Mandant hat kein Vertrauen in eine Werkstatt, die für Versicherungen Rabatte gewährt, die ein Privatmann nicht bekommt und diese Werkstatt als Vertrauenswerkstatt vom Wohlwollen des Versicherers abhängig ist."



Das reichte dem Richter schon aus, dass er einen eindeutigen Hinweis in Richtung Versicherungsanwalt schickte. Daraufhin zahlte die Versicherung. Leider also kein Urteil...

_________________
Grüße

Andreas
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BeitragVerfasst am: 3. August 2007 07:12
westlife
Piratenkapitän
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Wohnort: Nürnberg
Ich bin auch der Überzeugung, dass es dabei auf den subjektiven Eindruck ankommt. Denn objektiv gesehen, sehe ich keinen Grund, warum eine freie Werkstatt nicht genauso ordentlich oder auch besser arbeiten kann, als eine vertragsgebundene Werkstatt.

Auch bei der Preisgestaltung ist es oft so, dass individuelle Preise ausgehandelt werden, die dann letztlich mit dem Zeitaufwand und ausgeschriebenen Stundenverrechnungssatz nicht mehr viel zu tun haben. Dies bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass der Kunde eine schlechtere Arbeit bekommt. Der kleine Fachbetrieb hat nicht die Kosten eines glas- und chromblitzenden Autohauses. Annahmemeister, Werkstattmeister und was weiß ich noch. Meist ist dass der Chef in einer Person. Und in der Buchhaltung sitzt die Ehefrau und die Tochter. Da läßt sich, ohne Qualitätsverlust, günstiger arbeiten.

Aber, dies ist natürlich von Werkstatt zu Werkstatt unterschiedlich, schon allein in der Betriebsphilosophie. Das Vertrauen des Kunden ist hier sehr abhängig von Erfahrung.

Hingegen darf er bei der Vetragswerkstatt damit rechnen. Was jedoch nicht bedeutet, dass auch die Vertragswerkstatt mal pfuscht.

Eine gute Verpackung suggeriert halt Vertrauen zum Inhalt.
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BeitragVerfasst am: 3. August 2007 08:53
Der Haule
Piratenkapitän
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Hallo und Guten Morgen werte Mitstreiter,



wir diskutieren hier über grundsätzliche, schadensersatzrechtliche Aspekte.



Um Qualität, Leistungskompetenz, Fachwissen etc. und unsere Meinung dazu geht es nicht.



Wir haben uns an die Massgaben der Rechtssprechung zu halten!!!



Und die ist eindeutig und zieht sich wie ein roter Faden durch die Republik.



Wir erfassen den Schadenumfang und die für die Beseitigung des Schadens erforderliche sach- und fachgerechte Reparatur.



Die Faktoren, mit denen das dann multipliziert wird (Std.-Satzhöhe etc.) wird von der Rechtssprechung vorgegeben.



Und diese hat Durchschnittssätzen der DEKRA sowie Stundensätzen von Versicherungsvertragswerkstätten eine klare Absage erteilt.



Die Argumentation der HUK-Coburg ist also völlig daneben.



Noch ein kleines Zitat aus Urteil AG Nürtingen AZ 12 C 1392/06 vom 14.12.2006:



"Die Beklagte beruft sich auf die Anmerkung des BGH, der Geschädigte, der mühelos eine ohne weiteres zugängliche günstigere und gleichwertige Reparaturmöglichkeit habe, müsse sich auf diese verweisen lassen.



Bei den angebotenen Reparaturmöglichkeiten handelt es sich jedoch nicht um gleichwertige.



Zum einen ist es ein Unterschied, ob ein Fahrzeug in einer markengebundenen, hier also VW-Werkstatt, repariert wird oder bei einer anderen Werkstätte, die nicht speziell auf Fahrzeuge des Typs VW spezialisiert ist. Zum anderen und insbesondere handelt es sich bei den aufgeführten Werkstätten ersichtlich um solche, die eine Vielzahl von Aufträgen seitens der Versicherungswirtschaft erhalten. Kein Geschädigter ist aber verpflichtet, sich auf eine Reparaturmöglichkeit verweisen zu lassen, die eine mit der Versicherungswirtschaft und damit auch mit der Versicherung seines Schädigers geschäftlich verbundene Autowerkstätte anbietet."



weiter



"Wenn nun die Beklagte in der Lage wäre, durch die Benennung von wirtschaftlich abhängigen Reparaturbetrieben den Schadenerstz beträchtlich zu drücken, wäre dies ein unvertretbares Ergebnis".



Des Weiteren sind diese "Angebote" der Versicherungswirtschaft dahin gehend unzuässig und unbeachtlich, da sie kein konkret auf den betreffenden Fall abgestelltes Angebot darstellen. Die benannten Werkstätten haben das Fahrzeug nie gesehen, haben daher keinen konkreten Kostenvoranschlag für das Fahrzeug und dessen Instandsetzung erstellt. Es handelt sich daher im Vergleich zu den Restwert(höchst-Verbrecher)geboten nicht um ein mühelos annehmbares Angebot für den Geschädigten.

Die benannten Werkstätten werden vielmehr mit ihren einseitig vorgegebenen Stundensätzen einfach benannt und sprichwörtlich "mißbraucht", ohne in vielen Fällen mitzubekommen, das die Versicherung in ihrem Namen Geschädigten Reparaturangebote unterbreitet.



Grüße Haule
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BeitragVerfasst am: 3. August 2007 09:28
Einauge
Piratenkapitän
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Hallo und sevus werte Kollegen,

Das eingestellte Schreiben der H-K enthält mehr rechtswidriges und diffamierendes als man auf Anhieb erkennt.

Zum Thema Kostenvoranschlag.

Können SV überhaupt einen Kostenvoranschlag erstellen, nach dessen Ergebnis sie auch noch (gesetzlich verankert) wenn auch befristet,die Reparatur ausführen müssen?

Doch ganz sicher nicht.

Fertigen Kfz.-SV eine Schadenbedarfsprognose an, oder erstellen sie ein qualifiziertes Beweissicherungsgutachten?

Warum wehrt Ihr Euch nicht gegen solche gezielten Herabwürdigungen?

Man zwängt Euch gezielt in eine untergeordnete Position, welche Ihr aber nicht habt. Merkt denn keiner wie lächerlich wir damit gemacht werden?

Die Aussage " durchschnittlichen Kosten die Fachwerkstätten üblicherweise verlangen" ist meines E. rechtswidrig wie vieles was die HUK-Coburg verbreitet. Das "Porsche Urteil" sagt eindeutig aus dass markengebundene Fachwerkstätten und keine Durchschnittslöhne heranzuziehen sind.

Üblich werden allerdings die Dumpingpreise der Vertrauenswerkstätten, weil das die Versicherer in kürze auch vor den Gerichten nachweisen können. Leider dank der Dummheit der Werkstattbetreiber.

Ihr werdet sehen, bisher lag ich noch nach jede Versicherungsmaßnahme richtig mit meinen Prognosen.

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Derjenige der zögert, alles u. jedem zu glauben, ist sehr weise,denn der Glaube an ein einziges falsches Prinzip ist der Beginn allen Unverstandes"(D.B.S.)
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BeitragVerfasst am: 3. August 2007 10:31
Andreas
Neptun
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Und genau deshalb ist es wichtig festzustellen, ob



a) objektiv Einwände gegen die Gleichwertigkeit bestehen und

b) ev. auch subjektive Einwände.



Ob die Firma Meier gleich gut repariert, interessiert mich als Verbraucher ja gar nicht, wenn ich die Werkstatt gar nicht kenne und vor allem feststellen muss, dass die Werkstatt für einen Versicherer günstiger repariert als für mich.



Und auf die Begrifflichkeiten Kostenvoranschlag und Schadenbedarfsprognose (was immer das sein soll) bin ich nicht eingegangen, weil ich davon ausgegangen bin, dass HM da schon gegenüber den Beteiligten richtige Worte finden wird. Very Happy



Ich habe der HUK zum Beispiel mal geschrieben, dass ich dann, wenn ich lediglich einen KV erstellt hätte nur den HUK-BVSK-Satz berechnet hätte. Und auf die Erklärung was die SBP genau sein soll, warte ich heute noch.

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Andreas
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BeitragVerfasst am: 3. August 2007 11:24
Heinzelmännchen
Neptun
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Wenn man nur immer die Zeit hätte sich gegen alles zu stemmen, was diese Rechtsbrecher veranstalten...

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BeitragVerfasst am: 3. August 2007 14:34
Andreas
Neptun
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Was mir jetzt grad erst auffällt. Hat die HUK das Honorar von Dir gar nicht gekürzt? Was ist da los?



Oder kommt das erst auf Seite 2?

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Grüße

Andreas
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BeitragVerfasst am: 3. August 2007 15:54
Der Haule
Piratenkapitän
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Ja, vielleicht haben die mittlerweile erkannt, das mit HM keine Scherzchen zu treiben sind Laughing Rolling Eyes . Naja, wir wissen, wenn die hätten nicht gewollt, hätten se auch nich gezahlt. Gründe seien dahingestellt.



Aber ein "Reindrücker" mit diesem "Schadenbeadarf" was weiß ich musste ja sein. Sonst fühlen die sich nicht wohl.



Jeder RA sollte da schreiben, von welcher "Schadenbedarfsprognose" die Rede sei. Der Kanzlei läge nur ein Gutachten vor..........................



Gruße Haule
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BeitragVerfasst am: 3. August 2007 16:12
Einauge
Piratenkapitän
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Habe mir erlaubt meinen heutigen Beitrag (captain-Huk) nachdem er zensiert und entstellt wurde, ganz zu löschen.

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BeitragVerfasst am: 3. August 2007 16:15
Andreas
Neptun
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Vor allem das Wort bedeutet doch eigentlich was ganz anderes.



Prognose bezeichnet "die die Vorhersage eines Ereignisses, Zustands oder einer Entwicklung" wie wir Wikipedia entnehmen können.



Zum schadenbedarf schauen wir auch mal in die Wikipedia:

"Ein Bedarf ist der konkretisierte Wunsch nach Beschaffung von Mitteln zur Befriedigung von Bedürfnissen. Er entsteht durch eine Abweichung des Ist-Zustandes vom Ideal-Zustand."



Aha



In Zusammenhang mit der Neueröffnung eines SV-Büros kann man sich also eine Schadenbedarfprognose vorstellen, denn das ist die Ermittlung wieviele Haftpflichtschäden ich im Monat machen muss, um überleben zu können.



Mit der Erstattung eines Gutachtens hat dieses Wortkonstrukt allerdings gerade mal nicht zu tun.

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Grüße

Andreas
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