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Jetzt hat es mich auch erwischt

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Jetzt hat es mich auch erwischt 
BeitragVerfasst am: 27. Juni 2008 12:53
SV Stowasser
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 26.06.2008
Beiträge: 265
Wohnort: Hannover
Hallo liebe Kollegen,
ich verfolge schon seit geraumer Zeit das Portal und bisher konnte ich die Probleme die mit der regulierenden Versicherung aufgetreten sind entweder selbst oder mit Hilfe des Forums beseitigen Smile .
Jetzt ist es aber so, daß ich einen sehr guten Kunden habe, welcher einen Kfz-Unfall hatte und gem. Schadenbericht der Polizei der Unfallverursacher seine Schuld auch zugebgeben hat.
Auf meine Rat dennoch einen Anwalt hinzuzuziehen, wurde mir mitgeteilt, daß es nicht nötig wäre, da der Unfallverursacher ja zugegeben hat, Schuld zu sein Sad .
So weit so gut.
Ich habe das Gutachten erstellt (Totalschaden) und der Versicherung (hat diesem Portal einen Teil Ihres Namens gegeben) das Gutachten als pdf-Datei zukommen lassen.
Da es des Öfteren vorkommt,daß Versicherungen die Gutachten jetzt per email annehmen, habe ich nach vorheriger Rücksprache mit dem Service-Center der Versicherung, dieses auch getan.
Nach ein paar Tagen habe ich beiläufig in einem Gespräch mit meinem Kunden mitbekommen, daß die Versicherung die Bearbeitung vorerst einstellt, da das Original-Gutachten noch nicht vorliegt.
Na ja habe ich gedacht, werden die sich schon bei mir melden.
Falsch gedacht Sad !!!
Also habe ich um die ganze Angelegenheit nicht unnötig in die Länge zu ziehen, daß Original per Post direkt zur Versicherung geschickt.
Wochen vergehen und nichts geschieht.
Ich habe von meinem Kunden eine Abtretungserklärung, mit der ich bisher meine Honorarforderungen direkt von der Versicherung eingeholt habe.
Aber was mache ich, wenn diese nicht zahlt Sad ?
Ich will meinen Kunden nicht verlieren, wenn ich die Forderung jetzt von ihm einfordere.
Ist es möglich, daß ich direkt eine Mahnung,bzw.Zahlungserinnerung an die Versicherung oder den Unfallverursacher(VN) schicke?
Des Weiteren weiß ich nicht, ob ich das Honorar von der Versicherung einklagen kann oder ob dies nur der Auftraggeber kann.
Wenn ich es einklagen kann, gehören die anfallenden Anwaltskosten mit zu dem Schaden und müssen von der Versicherung übernommen werden oder muß ich dafür meine Rechtschutzversicherung in Anspruch nehmen?
Im Voraus schnon mal vilen Dank Smile

_________________
Alles halb so schlimm:)
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BeitragVerfasst am: 27. Juni 2008 13:09
kama52
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 29.03.2007
Beiträge: 288
Wohnort: neben Sutra
So kommt jeder zu seiner Erfahrung mit der "HUPS".. Confused

Wie sieht denn die Abtretung deines Kunden aus ?

Gruß

kama

_________________
Anticheater und unabhängiger SV
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BeitragVerfasst am: 27. Juni 2008 13:16
SV Stowasser
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 26.06.2008
Beiträge: 265
Wohnort: Hannover
Ja leider Crying or Very sad
Abtretungserklärung zugunsten des Kfz-Sachverständigen
Aus dem obigen Schadensfall stehen mir Schadenersatzansprüche gegen den Schädiger zu. Zur Beweissi-cherung sowie zur Feststellung meiner Schadenersatzansprüche habe ich mein Fahrzeug dem oben ge-nannten Sachverständigen zur Begutachtung der Unfallschäden übergeben.

Bis zur Höhe der Gutachtergebühren aus diesem Vertrag, gemäß der dem Gutachten beigefügten Rech-nung, trete ich unwiderruflich an erster Stelle meine Schadenersatzansprüche aus dem obigen Unfallereig-nis an den o. g. Sachverständigen ab.

Bei Zahlungsverzögerung durch die regulierende Versicherung aus Gründen, die sich aus unklarer Rechts-lage ergeben, verliert diese Abtretungserklärung nach einem Zeitraum von 3 Monaten ihre Gültigkeit.

Ich verpflichte mich, selbst für die Geltendmachung meiner Schadenersatzansprüche Sorge zu tragen. Es ist mir bekannt, dass ich zur vollständigen Bezahlung der Gebühren verpflichtet bin, wenn die Versicherung infolge mangelnder Haftung keine oder nur teilweise Zahlung leistet.

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BeitragVerfasst am: 27. Juni 2008 13:41
Robin Huk
Forum Administrator
Anmeldedatum: 16.03.2007
Beiträge: 288
Wohnort: Der wilde Süden
Zuerst würde ich einmal den Text der Abtretung ändern. Insbesondere das Wort "Gebühr" durch "Honorar" ersetzen.

Des weiteren ergibt sich doch aus der Abtretung, dass nach 3 Monaten der Geschädigte "fällig" ist.

In diesem HUK-Falle kann man dem Geschädigten nur dringenst raten, schnellstens einen Anwalt aufzusuchen.

Sollte der Auftraggeber dem sachverständigen Rat nicht folgen, gibt es eigentlich keinen Grund, den Geschädigten weiter zu schonen => Inanspruchnahme des Geschädigten auf Zahlung des Sachverständigenhonorares.

Jeder Privatmann, der meint, bei der oben skizzierten Entwicklung gegen den juristischen HUK-Fels ohne rechtlich qualifizierte Unterstützung antreten zu können, muss entweder über ein sonniges Gemüt, oder ein ausgeprägtes Ego verfügen.
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BeitragVerfasst am: 27. Juni 2008 13:48
SV Stowasser
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 26.06.2008
Beiträge: 265
Wohnort: Hannover
Vielen Dank für den Tip Smile
hab es schon geändert.

Ist es denn jetzt möglich, der Versicherung innerhalb dieser drei Monaten eine Zahlungserinnerung, bzw.Mahnung zuzusenden oder sollte die Begleichung der Forderung direkt an den Auftraggeber gehen mit dem Hinweis, sich das Gutachtenhonorar mit Hilfe eines Anwaltes von der Versicherung wiederzuholen?
Habe damit bis jetzt noch keine Erfahrung gemacht Crying or Very sad

Gruß

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BeitragVerfasst am: 28. Juni 2008 19:28
SV Stowasser
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 26.06.2008
Beiträge: 265
Wohnort: Hannover
???

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BeitragVerfasst am: 28. Juni 2008 20:11
Andreas
Neptun
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 1268
Wohnort: Haus mit Garten
Also bei einer "normalen" Sicherungsabtretung läuft das ganze so, dass Du erst einmal an Deinen Auftraggeber ran musst. Dieser zahlt aber nicht (weil er nicht will, weil er nicht kann, weil ...), dann greift der Sicherungsfall und Du kannst direkt gegen die Versicherung vorgehen.

Mich wundert jedoch, dass eine 3-Monats-Klauseln eingesetzt ist. Denn die Frist bis wann die Zahlung fällig ist, steht auf Deiner Rechnung (sofort, binnnen zwei Wochen, bis zum XYZ).

Wenn die Abtretung also nach drei Monaten ihre Gültigkeit verliert, hast Du gar keinen Anspruch mehr gegen die Versicherung, egal, ob Dir Dein Kunde irgendetwas ablehnt oder nicht!

Also innerhalb der drei Monate Deinen Kunden zur zahlung auffordern und sich ablehnen lassen, dann greift der sicherungsfall noch innerhalb der drei Monate und Du gehst direkt an die Versicherung.

Der weitaus einfacherere Weg ist allerdings, dass Dein Kunde Dich bezahlt und ein ordentlicher Anwalt die Versicherung (oder besser noch deren VN) verklagt. Dein Kunde bekommt in jedem Fall Recht außer ihm ist ein auswahlverschulden nachzuweisen, was aber kaum möglich sein dürfte, denn bisher gab es ja keine Probleme.

Du musst nur Deinen Kunden auf die unmöglichen Machenschaften der Versicherung hinweisen und ihn einfach ein bisschen gegen die Versicherung aufbringen...

Und im Übrigen würde ich keine Gutachten per Email versenden. Denn unter ein Gutachten gehört meines Erachtens neben dem Stempel falls man öbuv ist, die eigenhändige Unterschrift! Und die Verzögerung von einem Tag Postweg ist gering gegenüber der Verzögerung innerhalb der Gesellschaft!

_________________
Grüße

Andreas
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BeitragVerfasst am: 28. Juni 2008 20:28
SV Stowasser
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 26.06.2008
Beiträge: 265
Wohnort: Hannover
Hallo
und vielen dank erstmal Smile

Bisher war es so, daß ich das Gutachten zum Großteil per Post versand habe und wenn es gefordert war, dann per email.
Aber jedesmal war es so, daß ich entweder eine Überweisung oder einen Verrechnungsscheck der Versicherung innerhalb der von mir gesetzten Frist in der Rechnung erhalten habe.
Also werde ich mich jetzt mal an meinen Kunden wenden, mit dem Hinweis, daß ich bisher von der Versicherung keine Zahlung erhalten habe und das er als Auftraggeber für die Begleichung der Honorarforderung verantwortlich ist und diesen Betrag mit Hilfe eines RA für Verkehrsrecht bei der gegn.Versicherung einfordert.
Denke so ist es wohl der einfachste Weg,oder nicht?
Eine Frage habe ich aber noch, wenn ich meinem Kunden das so schreibe, ist das legal?
Fällt das unter die Rechtsberatung?
Mfg

Thomas

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BeitragVerfasst am: 28. Juni 2008 21:01
Andreas
Neptun
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Beiträge: 1268
Wohnort: Haus mit Garten
Nein, das fällt nicht unter die Rechtberatung. Andernfalls wartest Du einfach noch ein paar Tage, dann hast Du mit Sicherheit keine Probleme mehr, denn dann gilt das Rechtsdienstleistungsgesetz. Very Happy

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Grüße

Andreas
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BeitragVerfasst am: 28. Juni 2008 21:07
SV Stowasser
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 26.06.2008
Beiträge: 265
Wohnort: Hannover
Ok, dann eben so, wahrscheinlich wohl der schnellste Weg.
Na ja, man lernt halt dazu Very Happy
Danke dafür
MfG
Thomas

_________________
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BeitragVerfasst am: 29. Juni 2008 06:04
Andreas
Neptun
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 1268
Wohnort: Haus mit Garten
Gern geschehen, dafür sind wir ja da. Very Happy

_________________
Grüße

Andreas
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BeitragVerfasst am: 8. September 2008 11:26
Steinmetzer
Steuermann
Anmeldedatum: 27.02.2007
Beiträge: 81
Wohnort: Niedersachsen
Hallo !

Also ich schicke in solchen Fällen grundsätzlich "Zahlungserinnerungen" an die regulierungspflichtige Versicherung und lasse den Kunden vorerst außen vor. Hat bisher immer zu 100% geklappt. Rolling Eyes

Gruß..

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"Eines Tages wird es Wagen geben, die von keinem Tier gezogen werden und mit unglaublicher Gewalt daherfahren." (Leonardo da Vinci, 1452-1519)
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BeitragVerfasst am: 8. September 2008 18:04
Robin Huk
Forum Administrator
Anmeldedatum: 16.03.2007
Beiträge: 288
Wohnort: Der wilde Süden
Die HUK ist ganz verrückt auf Zahlungserinnerungen.

Spart bei denen das Toilettenpapier.
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BeitragVerfasst am: 9. September 2008 06:04
Andreas
Neptun
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 1268
Wohnort: Haus mit Garten
Genau so ist es Robin.

In diesem Fall auf Grund der Sicherungsabtretung den Kunden anschreiben. Der klagt entweder selbst oder er lehnt die Zahlung ab und dann wird direkt gegen die HUK geklagt.

Alles andere ist Zeit- und Geldverschwendung.

_________________
Grüße

Andreas
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BeitragVerfasst am: 9. September 2008 07:54
Steinmetzer
Steuermann
Anmeldedatum: 27.02.2007
Beiträge: 81
Wohnort: Niedersachsen
Robin Huk hat Folgendes geschrieben:

Die HUK ist ganz verrückt auf Zahlungserinnerungen.

Spart bei denen das Toilettenpapier.


Ne, also mal ernsthaft. Ich handhabe das wirklich immer so, hat bei MIR auch immer funktioniert. Oder meint ihr das ist Zufall ??? Rolling Eyes

Gruß...

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