Jetzt heißt es Hände weg vom Kostenanschlag!
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Verfasst am: 9. März 2007 01:14 |
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| Klabautermann |
| Steuermann |
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Urteil des VI. Zivilsenats vom 7.6.2005 - VI ZR 192/04
| Zitat: |
| Leitsatz: Läßt der Geschädigte sein unfallbeschädigtes Fahrzeug nicht reparieren, sondern realisiert er durch dessen Veräußerung den Restwert, ist sein Schaden in entsprechender Höhe ausgeglichen. Deshalb wird auch bei Abrechnung nach den fiktiven Reparaturkosten in solchen Fällen der Schadensersatzanspruch durch den Wiederbeschaffungsaufwand begrenzt, so daß für die Anwendung einer sog. 70 %-Grenze kein Raum ist. |
Jetzt heißt es Hände weg vom Kostenanschlag!
· Ein Kostenvoranschlag führt keine Reparaturtage an und nimmt nicht Stellung zur Höhe des Nutzungsausfall und der Wertminderung.
· In Fällen wo ältere Fahrzeuge mit hoher Laufleistung beschädigt wurden, ist Vorsicht geboten, weil oftmals der Wiederbeschaffungsaufwand geringer ist als der Reparaturaufwand.
· Ein Kostenvoranschlag gibt weder Wiederbeschaffungswert (Wert vor dem Unfall), noch einen Restwert (Wert nach dem Unfall) an.
· Weiterhin fehlen dem Kostenvoranschlag Ausführungen zum Thema "Wertverbesserung (Neu für Alt), dies kann zu Nachbesichtigungen führen.
siehe: AG Hof AZ: 12C1951-04 vom 23.05.2005
| Zitat: |
.... Im übrigen gestattet sich das Gericht an dieser Stelle auch den Einwand, dass sich wiederholt in Verfahren gezeigt hat, dass Kostenvoranschläge, die vom Geschädigten zur Vermeidung von Sachverständigenkosten eingeholt wurden, nach Grund und Höhe von Versicherungen bestritten wurden und häufig dazu führten, dass im Prozess Sachverständigengutachten zur Schadenshöhe eingeholt werden mussten.
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Grüße
Klabautermann |
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_________________ „Wer sich gegen fließendes Wasser stemmt, weil er Standpunkte hat, verursacht Wirbel.“(Joachim Meisner) |
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Verfasst am: 9. März 2007 06:59 |
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| Andreas |
| Neptun |
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Dazu passt folgendes:
Eine Werkstatt, die eigentlich mit Schäden immer zu uns kommt, ruft an. Der Chef sagt ganz verschämt: "Äh, Andreas, ich hab da ein Problem...".
Was war passiert. Der Halter kam zur Firme a und sagt: "Die Versicherung hat gesagt, wen der Schaden unter 3000 ist, dann kein GA nur Bilder und Reparatur."
Der Chef guckt sich das Auto an und sagt, werden wohl so 2500,- werden. Kurzer Anruf bei der Arroganz, dass ein Gutachten aber angebracht sei, weil er den Schaden ja nicht genau einschätzen könne.
Die SB sagt ganz freundlich, aber nein, das sei doch kein Problem, wenn er die Bilder zuschickt, bekommt er sogar noch 1,50 pro Bild.
O.K. er repariert. Rechnung 2900 und ein paar Kleine dazu. Die Allianz kürzt ihm die Rechnung auf 2000,- mit dem Hinweis, dass die internen Überprüfungen ergeben haben, dass der Reparaturaufwand bei diesem Betrag liegt und nicht höher...
Der Chef der Werkstatt lässt sich nie wieder auf irgendwelche Versicherungsversprechen ein. Mal sehen, ob er mit meiner Hilfe nicht doch noch sein Geld bekommt. |
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_________________ Grüße
Andreas |
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 |  | | | |  |  |  |  | ... und das wichtigste ist: |  | |  |  |  |
Verfasst am: 13. März 2007 14:10 |
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| Heinzelmännchen |
| Neptun |
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... und das wichtigste ist:
Ein Kostenvoranschlag ist nicht beweissichernd!
Selbst wenn der Geschädigte selbst gefertigte bzw. von der Werkstatt gefertigte Lichtbilder besitzt, diese sind ebenfalls nicht beweissichernd.
In einer späteren Verhandlung steht man praktisch ohne Beweissicherung da.
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_________________ "Et tu, Brute?" |
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Verfasst am: 13. März 2007 16:24 |
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| Andreas |
| Neptun |
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Für die Werkstatt viel wichtiger ist, dass hier fast 1000,- Euro vorfinanziert sind! Über Wochen hinweg.
Und will der Kunde dafür in Vorlage treten... Wohl kaum, der sagt sich nämlich, wenn die Werkstatt angeblich zu viel abrechnet, ist das ja nicht mein Problem.
Und genau da geht der Ansatz der Allianz hin: Möglichst viele an der Behebung des Schadens Beteiligte in Misskredit bringen: SV, Werkstatt, Mietwagenunternehmen, Anwalt... |
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_________________ Grüße
Andreas |
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Verfasst am: 13. März 2007 16:41 |
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| Slightly |
| Piratenkapitän |
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Ein mir bekannter Fall wo ein Seat- Fachbetrieb hier bei uns in der Nähe mit einigen Versicherern per Videokonferenz und erst KV dann Rechnung abrechnet ist vor einigen Monaten richtig auf seine vorlaute Klappe gefallen.
Der Hintergrund ist folgender: Bei einem VU der Anfangs unstreitig erschien, *tauchten* plötzlich Zeugen für die Gegenseite (Schädiger) auf. Da der Schaden bereits vollständig behoben war und der Geschädigte sein Fahrzeug bereits wieder nutzte, sitzt dieser Betrieb auf den Kosten für die Instandsetzung. Ein Mahnbescheid an den Geschädigten verlief fruchtlos, da keine Beweissicherung vorliegt. Durch falsche Beratung bleibt der Reparaturbetrieb allein auf den Kosten sitzen. In diesem Fall über 7.000 Euro.
Man sollte meinen, dass dieser Betrieb aus so etwas gelernt hat, aber Pustekuchen. Die machen fröhlich so weiter. |
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_________________ Viele Versicherer wären bessere Schadenregulierer, wenn sie darauf verzichten würden, aus den Sachverständigen *bessere* machen zu wollen. |
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Verfasst am: 13. März 2007 16:53 |
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| Andreas |
| Neptun |
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Dann haben die es aber auch nicht anders verdient bei soviel Dummheit.  |
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_________________ Grüße
Andreas |
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Verfasst am: 13. März 2007 17:03 |
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| Slightly |
| Piratenkapitän |
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Dieser Betrieb versucht weiter über den Klageweg gegen den Geschädigten vorzugehen. Erstinstanzlich haben sie bereits verloren und hoffentlich wird das Urteil im Revisionsverfahren bestätigt. Beweise über das beschädigte Fahrzeug sind nicht mehr vorhanden, da der Betrieb das Band nach der Videokonferenz löscht . Der Versicherung war das doch nur Recht, so kommen die um das Begleichen von Ersatzleistungen drum rum und kommen vor Lachen nicht mehr in Schlaf .
Soviel ich weiß machen die das seit gut 10 Jahren so, Liebkind gegenüber den Versicherern. Hoffentlich fliegen die noch öfters auf die Klappe  |
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