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Kaskoschaden und Restwertbörse

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BeitragVerfasst am: 20. August 2007 22:10
Slightly
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 559
Wohnort: gerädertem Schiff
Jetzt brennt es richtig!



Die LVM, als eintrittspflichtege Versicherung hat an die Leasing den Regulierungsbetrag überwiesen, war aber zu diesem Zeitpunkt bereits in einem Insolventverfahren. Die Bank die, die Leasingverträge übernommen, bzw. eingestiegen ist, verlangt nun von dem Kunden die Instandsetzung des Fahrzeuges und Erfüllung des Vertrages.



Wenn jemand dazu einen Tipp hat. Mein Geschäftsfreund und Kunde zahlt seit 6 Monaten die Leasingrate, Versicherung und Steuer für ein Fahrzeug das nicht nutzbar ist. Das eingeholte Restwertangebot durch den Versicherungs- SV wollte keiner der Bieter einlösen...

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Viele Versicherer wären bessere Schadenregulierer, wenn sie darauf verzichten würden, aus den Sachverständigen *bessere* machen zu wollen.
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BeitragVerfasst am: 21. August 2007 06:32
Andreas
Neptun
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 1268
Wohnort: Haus mit Garten
Die Leasing hat die Forderung Deinem Kunden überschrieben, damit geht sie auf ihn über.



Wohin die Versicherung nun einen Teil dieser Forderung bezahlt, ist völlig unerheblich, denn sie wurde nicht an Deinen Kunden bezahlt, also ist die Forderung immer noch fällig.



Dein Kunde geht also zu einem Anwalt, der sich um diesen Murks kümmert..



Ein ähnlicher Fall war bei uns eingetreten. Die Versicherung hat die Sicherungsabtretung zusammen mit dem Gutachten und der Rechnung erhalten. Diese zahlen an den Kunden. Der verprasst das Geld und kann nach mehrmaliger Aufforderung nicht bezahlen, also wieder an die Versicherung heran getreten. Diese meinte dann, dass sie ja alles bezahlt hätten...



Das Ende vom Lied war, dass der Anwalt bemüht werden musste.

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Grüße

Andreas
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BeitragVerfasst am: 21. August 2007 12:12
Frank
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 23.02.2007
Beiträge: 263
Wohnort: Franken
Aus doppelt berufenem Mund steht seit langem fest, dass die Angabe im Gutachten, im Bezug auf ein Internetangebot tatsachlich eine Abkehr von der BGH Rechtsprechung beinhaltet:



Das bestätigt die Stellungnahme des ehemaligen Senatsvorsitzenden l) 'im BGH

Dr. Erich Steffen in zfs 2002, 161- Dort heißt es eindeutig: „...die Angebote von Restwertaufkäufern (haben) in dem für die Schadensermittlung nach § 249 Satz i BGB zu erstellenden Kfz-Cutachten nichts zu suchen."





Deutlicher kann nicht bestätigt werden, dass nach derzeitiger Rechtsprechung Restwet Börsen eben nicht einzubeziehen sind.



Nun steht es den Vertretern der Verbände und Versicherungen selbstverständlich frei, auch in Absprache mit dem GDV auf eine Änderung der Rechtsprechung hinzuwirken.



Dann muss man aber auch offen dazu stehen und nicht das Gegenteil behaupten.



Der Geschädigte als Auftraggeber des Sachverständigen/Anwaltes hat einen Anspruch darauf, dass das für ihn erstellte Gutachten mit der geltenden BGH Rechtsprechung übereinstimmt.



Versicherungsinteressen haben in einem Gutachten von freien, unabhängigen Sachverständigen nichts zu suchen. Ein Gutachten sollte ein Wiedergabe des Fahrzeugschadens sein und nicht eine „Wunschvorstellung“ der Versicherung beinhalten.
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BeitragVerfasst am: 21. August 2007 16:48
Slightly
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 559
Wohnort: gerädertem Schiff
Das ist ein Kasko- Schaden und der Versicherungs- SV hat das Fahrzeug in die Restwertbörse gestellt. Dann den niedrigsten WBW ermittelt und die RepKo um über 7.000 Euro netto zu niedrig.



Die Leasingbank hatte dem Kunden die eigenständige Regulierung in die Hand gegeben, aber die Versicherung hat trotzdem an die insolvente Leasing überwiesen und zwar WBW netto, abzüglich Selbstbehalt und Restwert brutto.



Die jetzige Leasingbank verlang die Instandsetzung des Fahrzeuges bei BMW, die Versicherung rechnet auf Totalschadenbasis ab. Der Kunde und Geschädigte bleibt dabei auf der Strecke, dass überwiesene Geld ist weg. Selbst wenn jetzt auf Reparaturbasis reguliert würde, blieben nahezu 10.000 Euro offen.

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BeitragVerfasst am: 21. August 2007 17:54
Andreas
Neptun
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 1268
Wohnort: Haus mit Garten
Hat die Leasing der Versicherung mitgeteilt, dass die Versicherung mit dem VN abrechnen soll?



Wenn ja, dann hat die Versicherung die jetzige Reparatur zu bezahlen.



Das soll Dein Kunde mit Hilfe eines Anwaltes durchsetzen.

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Grüße

Andreas
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BeitragVerfasst am: 22. August 2007 16:48
Crazy
Gast
Erzählt ruhig alles zu dem Thema - habe selber einen solchen Fall im Bestand und bin ausdrücklich nicht einverstanden mit dem Vorgehen des Schadenssachbearbeiters - und der weiß das auch, verweigert mir deshalb tiefergreifende Informationen. Meinem Kunden habe ich geraten, zum Anwalt zu gehen - zahlen muss die Rechtsschutz aus demselben Hause ;)



Gruß Norbert
 
BeitragVerfasst am: 22. August 2007 17:08
Einauge
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 23.07.2006
Beiträge: 323
Ohne Worte



Sehr geehrter Herr Strahlheim,



um den kriminellen Briefhandel zu unterbinden, bitte ich Franz Hiltscher

( SV-Büro Hiltscher in FFB) Sie es zur Kenntnis zu nehmen, dass das verunfallte Kraftrad mit dem Kennzeichen FFB-ooooo, welches in den nächsten Tagen in FFB abgemeldet wird, entgültig aus dem Verkehr gezogen wird.(Neupreis €11000.-, Schaden € 21.000, Restwert € 300,00



Wenn Sie dieser Bitte entsprechen( die Befugnis haben Sie dazu) verhindern Sie möglicherweise einen krimminellen Brief u. Teilehandel, sowie einen fingierten Diebstahl. Obwohl die Versicherer nach § 16+§ 17 StVZO den Zulassungsbehörden Nachricht über wirtschaftliche Totalschäden geben sollten tun sie das nicht nur wegen der Profitsteigerung.



Aber warum soll man diesem unseriösen Treiben zusehen? Deshalb versucht unser Büro dem einen Riegel vorzuschieben. Damit handle ich im Sinne des Verbraucherschutzes und im Sinn des Gesetzgebers.



Es wirde mich freuen ein positives Feedback von Ihnen zu erhalten.



MfG



Franz Hiltscher



Anlage Lichtbilder



















Die Antwort der Zulassungsbehörde bezügl. "bitte Brief schneiden"





Sehr geehrter Herr Hiltscher,



aus praktischer Sicht begrüßen wir Ihre Mitteilung bezüglich des Totalschadens an dem hier gegenständlichen Kraftrad sehr.



Zulassungsrechtlich stehen wir jedoch vor einem Problem:



Das neue Zulassungsrecht (Einführung der FZV seit 01.03.2007) unterscheidet bei der Abmeldung eines Kraftfahrzeugs nicht mehr zwischen der vorübergehenden Stilllegung und der Löschung (endgültige Ausserbetriebsetzung).



An die Stelle dieser beiden Abmeldearten ist die Ausserbetriebsetzung getreten, auch in der Dokumentation in den Fahrzeugpapieren ist kein Unterschied mehr erkennbar, das sog. Schneiden des Briefs ist entfallen. Die beiden Teile der Zulassungsbescheinigung müssen dem Antragsteller nach erfolgter AB wieder ausgehändigt werden.



Lediglich bei Fahrzeugen der Klassen M1 oder N1 (Pkw, leichte Nutzfahrzeuge) sieht die FZV eine Erklärungspflicht über die Verwertung oder den Verbleib des Fahrzeugs vor (§ 15 FZV), andere Fahrzeuge, insbesondere Krafträder bleiben unberücksichtigt.



Doch selbst bei den Klasse M1 und N1 Fahrzeugen bleiben diese Informationen bislang nur bei der örtlichen Zulassungsbehörde gespeichert, erst ab Herbst 2008 werden diese Informationen bundesweit jeder Zulassungsbehörde zur Verfügung stehen.



Wie Sie sehen ist die Problematik zwar bekannt, uns stehen aber derzeit nur eingeschränkte Möglichkeiten zur Verfügung hier tätig zu werden.

Es bleibt zu hoffen, dass unsere ständigen Anmahnungen an die Ministerien und politischen Entscheidungsträgern Abhilfe schafft, jedoch sind solche Prozesse langwierig und schwierig!



Mit bestem Dank für die Mitteilung und freundlichen Grüßen



Manfred Strahlheim

Landratsamt Fürstenfeldbruck

Zulassungsbehörde

Tel.: 08141 / 519-232

Fax.: 08141 /519-848

e-mail: manfred.strahlheim@lra-ffb.de


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Derjenige der zögert, alles u. jedem zu glauben, ist sehr weise,denn der Glaube an ein einziges falsches Prinzip ist der Beginn allen Unverstandes"(D.B.S.)
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Brief schneiden 
BeitragVerfasst am: 23. August 2007 06:59
Einauge
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 23.07.2006
Beiträge: 323
Selbst die Zulassungsstellen sind machtlos gegen die immer unsinniger und unverständlich werdenden Verordnungen.

Wie Sie an dem Brief des mir persönlich bekannten Zulassungsleiter erkennen können ,scheitern unsere Versuche die kriminellen Handlungen bestimmter Firmen u. Interessengruppen einzudämmen an den Staatlichen Verordnungen. Shocked

Man fragt sich langsam warum die Staatsdiener das tun.

Mit dieser neuen Verordnung wird der Briefhandel noch gefördert.

Wer hat wohl Interesse am u. im Internet und an Höchtpreisen für verunfallte Fahrzeuge u. auch die Lobby dazu etwas bei bestimmten Leuten(Beamten) zu bewirken? Cool

Etwa Bundesverdienstkreuzträger?

Dies wäre eine wichtige Aufgabe u. (ein Mosaiksteinchen) des Unfall -Net

die Behörden zu veranlassen eine sofortige Änderung einzuleiten. Idea



Gruß

Franz

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