Captain-HUK Forum Foren-Übersicht Registrieren FAQ Mitgliederliste Suchen

Kaskoschaden, Versicherung will keinen Gutachter schicken

Captain-HUK Forum Foren-Übersicht » Kaskorecht » Kaskoschaden, Versicherung will keinen Gutachter schicken
Neues Thema eröffnen  Neue Antwort erstellen Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen 
Kaskoschaden, Versicherung will keinen Gutachter schicken 
BeitragVerfasst am: 6. Juni 2008 14:48
SVS
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 08.03.2007
Beiträge: 292
Hallo an alle,

eine meiner Werkstätten (keine Vertragswerkstatt) hat nachdem sich der VN gegen die Versuche seiner Kaskoversicherung gewehrt hat, sein Fzg. in einer Vertragswerkstatt reparieren zu lassen, sondern in ´seiner´ Werkstatt, einen Kaskoschaden ergattert.

Nach Telefonat der Werkstatt mit der Kaskoversicherung und bitte um Aussendung eines Kasko-Gutachters, hat die Vers. mitgeteilt, die Werkstatt müsse Bilder machen und einen Kostnevoranschlag zuschicken. Erst dann wird entschieden, ob und wie weiter verfahren wird.

Wie würdet Ihr entscheiden? Welchen Weg würdet Ihr als Werkstatt einschlagen. Welchen weg als SV? Welche Erfahrungen habt Ihr.

Gruss SVS
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
 
BeitragVerfasst am: 6. Juni 2008 20:20
eckentaler
Steuermann
Anmeldedatum: 08.03.2007
Beiträge: 67
Wohnort: 90542 Eckental
die Werkstatt muss gar nix

die Frage is doch was will der VN

dass muss er mit seiner Versicherung klären

will er laut GA abrechnen muss er das seiner Vers sagen

will er das sein FZ in Werkstatt X repariert wird muss er den Auftrag geben, zahlen und sich das Geld von der Vers zurückholen, aber vorsicht nix ärgern die Versicherung sonst nix zahlen!!
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
 
BeitragVerfasst am: 11. Juni 2008 12:33
jetzterstrecht
Säbelrasseler
Anmeldedatum: 14.02.2008
Beiträge: 27
Wohnort: Sachsen
Wenn die Werkstatt kein Kalkulationsprogramm hat, könntest du ihr helfen bei der Kalkulationserstellung evtl. auch bei den Fotos,. Zumindest helfe ich so meinen Werkstätten (die müssen dann nur noch die Kalk abschreiben) und hoffe darauf, dass die Werkstatt beim nächsten Crash an mich denkt.
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
 
BeitragVerfasst am: 11. Juni 2008 18:13
Andreas
Neptun
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 1268
Wohnort: Haus mit Garten
Die Frage ist erst einmal:

Wie groß ist der Schaden? Gehts eventuell in Richtung Totalschaden? Ist eine Beweissicherung notwendig?

Falls eine der drei Fragen mit ja beantwortet wurde, sollte die Versicherung vom VN darauf aufmerksam gemacht werden und eine Frist für die Begutachtung gesetzt werden mit dem Hinweis, dass andernfalls der VN einen Gutachter beauftragt den die Versicherung dann zu zahlen hat.

Falls es sich nur um einen kleinen Schaden handelt, dann machst Du eine Reparaturkostenermittlung gegen Rechnungstellung (50,- oder 100,- oder was auch immer) oder Du kalkulierst den Schaden für die Werkstatt, wenn Du gut mir ihr zusammenarbeitest.

_________________
Grüße

Andreas
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
 
BeitragVerfasst am: 12. Juni 2008 10:48
SVS
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 08.03.2007
Beiträge: 292
@jetzterstrecht
Wenn die Werkstatt kein Kalkulationsprogramm hat, könntest du ihr helfen bei der Kalkulationserstellung evtl. auch bei den Fotos,. Zumindest helfe ich so meinen Werkstätten (die müssen dann nur noch die Kalk abschreiben) und hoffe darauf, dass die Werkstatt beim nächsten Crash an mich denkt.

Wenn die W. die Kalk. nur abschreibt und der Vers. einschickt, ist das ein KV mit Prognoserisko der Werkstatt. Wenn die W. meine Kalk. einschickt, ist das die Kalk. eines SV. Oder ???

@Andreas
Wie groß ist der Schaden? Gehts eventuell in Richtung Totalschaden? Ist eine Beweissicherung notwendig?
Wie kann ich Frage 1 mit JA oder NEIN beantworten? Was meinst Du mit ist eine Beweissicherung notwendig.
Aus meiner Sicht ist immer eine Beweissicheurng notwendig. Wie soll der Kunde bei einem späteren Verkauf des KFz den Schaden noch in Erinnerung haben und dem Käufer mitteilen?

Andere Frage noch gerade an Dich Andreas:

Ein öbuv SV hat mir was von Ermittlung der merk. Wertmind. nach BVSK gesagt kannst Du mir dazu was sagen.

Gruss SVS
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
 
BeitragVerfasst am: 12. Juni 2008 11:10
Andreas
Neptun
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 1268
Wohnort: Haus mit Garten
Zur Größe des Schadens: Die Frage sollte korrekter lauten: Ist der schaden so groß, dass er für einen Laien nicht mehr 100% überschaubar ist? Jetzt klappt es auch mit ja und nein. Smile

Beweissicherung: Ist dann grundlegend notwendig, wenn gegebenenfalls eine Teilschuld eines Anderen angenommen werden könnte oder wenn der Schaden mehr als nur das Tauschen eines Teils bedeutet, denn eine neue Tür kann sich der Halter merken...

BVSK-Wertminderung: Der BVSK hat eine Wertminderungmethode "entwickelt", die genauso gut oder schlecht ist wie alle anderen auch. Wenn ich die Unterlagen nachher finde, gibts die hier zum Gucken bzw. per Email.

_________________
Grüße

Andreas
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
 
BeitragVerfasst am: 12. Juni 2008 13:39
jetzterstrecht
Säbelrasseler
Anmeldedatum: 14.02.2008
Beiträge: 27
Wohnort: Sachsen
@SVS
Wenn die W. die Kalk. nur abschreibt und der Vers. einschickt, ist das ein KV mit Prognoserisko der Werkstatt. Wenn die W. meine Kalk. einschickt, ist das die Kalk. eines SV. Oder ???

Wenn die Werkstatt nur die Kalk des SV ohne weitere Angaben einreicht, fehlen ja noch die wesentlichen Dinge (WBW, RW, Fotos,... etc.).
Das Prognoserisiko würde ich abhängig vom Schaden machen, dafür müsstest du konkreter werden.

Die Formel für die Wertminderung nach dem BVSK-Modell könnte ich dir auch schicken. Ist eine Formel von vielen ohne auf die Psyche des Menschen (Kaufverhalten) ein zu gehen.
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
 
BeitragVerfasst am: 12. Juni 2008 14:17
Andreas
Neptun
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 1268
Wohnort: Haus mit Garten
Hab die pdf-Datei gerade rausgeschickt. Smile

_________________
Grüße

Andreas
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
 
BeitragVerfasst am: 12. Juni 2008 18:03
SVS
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 08.03.2007
Beiträge: 292
@Andreas

Hab Dank
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
 
BeitragVerfasst am: 13. Juni 2008 07:33
Mona Lisa
Landratte
Anmeldedatum: 28.02.2008
Beiträge: 2
Der Schadensbetrag ist innerhalb einer Frist nach Schadensfeststellung fällig. Da die Versicherung Sachverständigenkosten nicht bezahlt, ist sie seklbst zur Schadenfeststellung verpflichtet. Damit der VN bei künftigen Schaden ordnungsgemässe Angaben machen kann (um Zahlungsverweigerungen von Versicherungen zu entgehen), MUSS er aussagekräftige Unterlagen in die Hand bekommen.

Also: Versicherung unter Fristsetzung zur aussagekräftigen Begutachtung auffordern mit dem Hinweis auf eine anschliessende Eigenbeauftragung eines SV.
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kaskoschaden, Versicherung will keinen Gutachter schicken 
  Captain-HUK Forum Foren-Übersicht » Kaskorecht
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht teilnehmen.
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde  
Seite 1 von 1  

  
  
 Neues Thema eröffnen  Neue Antwort erstellen  


Powered by phpBB © 2001-2004 phpBB Group
Designed for Trushkin.net | Themes Database.
Deutsche Übersetzung von phpBB.de