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Zu hohe Bußgelder verhängtGericht weist Kartellamt in die Schranken
Das für Kartellfragen maßgebliche Düsseldorfer Oberlandesgericht hat die Macht der obersten Wettbewerbshüter eingeschränkt. Auf Anfrage von tagesschau.de bestätigte ein Gerichtssprecher ein Urteil, demzufolge die Bußgeldpraxis des Bundeskartellamts gekippt wurde.
Die Richter bemängelten die viel zu hohen Strafen für Kartelle. ''Das Kartellamt ist mit seinen Strafen zunehmend an die gesetzliche Bußgeldhöchstgrenze von zehn Prozent des Konzernumsatzes gegangen'', sagt Gerichtssprecher Ulrich Egger gegenüber tagesschau.de. Grund: Die Wettbewerbshüter hätten seit 2006 die schärfere Bußgeldordnung nach Europarecht angewandt - widerrechtlich, wie das Gericht jetzt entschied. Denn in Bußgeldfragen gilt deutsches Recht vor Europarecht, zitiert das ''Handelsblatt'' den Kartellrechtler Bernd Meyring.
Höchststrafe darf kein Regelfall sein
Laut Urteil muss sich das Kartellamt bei der Verhängung von Strafen in dem Rahmen zwischen null und zehn Prozent bewegen. Das heißt: Die Höchststrafe von zehn Prozent darf nur in besonders schweren Fällen oder bei Wiederholungstätern verhängt werden. ''Aus dem Urteil folgen tendenziell geringere Bußgelder für Firmen'', sagt Egger. Maximalstrafen in Höhe von zehn Prozent des Umsatzes dürften nicht länger der Regelfall sein.
Das Bundeskartellamt hatte in der Vergangenheit mit Bußgeldbescheiden in Millionenhöhe gegen Kartelle für Aufsehen gesorgt. Laut ''Handelsblatt'' verhängte die Behörde in den vergangenen drei Jahren mehr als eine Milliarde Euro an Bußgeldern wegen Preisabsprachen. Im Visier der Wettbewerbshüter waren Versicherungskonzerne, Flüssiggasfirmen, Zementkonzerne und - zuletzt im Dezember 2009 - vier große Kaffeeröster.
Quelle: tagesschau.de
...wer da geschmiert hat...???? |
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