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Kürzung der Stundenverrechnungssätze durch Eucon etc.

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Kürzung der Stundenverrechnungssätze durch Eucon etc. 
BeitragVerfasst am: 22. November 2007 21:41
LawShock
Landratte
Anmeldedatum: 09.11.2007
Beiträge: 6
Wohnort: Hamburg
Das Thema dürfte bekannt sein: Die Versicherer legen ominöse Prüfberichte noch ominöserer Prüffirmen vor, die im Ergebnis immer dazu führen, dass vorgelegte SV-Gutachten im Hinblick auf die Stundenverrechnungssätze gekürzt werden.

Immer wieder lese ich, dass vor dem Hintergrund des Porsche-Urteils gegen diese Kürzungen umgehend gerichtlich vorgegangen werden sollte.

Ich gebe zu Bedenken, dass es inzwischen unsägliche Amts- und Landgerichtsurteile gibt, die dieser Regulierungspraxis den Rücken stärken (AG Hamburg, LG Kiel)! Für Geschädigte, die keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, kann der Schuss nach hinten losgehen.
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BeitragVerfasst am: 22. November 2007 22:46
Heinzelmännchen
Neptun
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Beiträge: 1005
Wohnort: Dorf der unbeugsamen Gallier
Soll man Aufgrund von m. E. fragwürdigen Entscheidungen einzelner Richter die BGH Rechtsprechung ignorieren?



Überlegen dir doch selbst was dem BGB 249 entspricht:



Zitat:
§ 249 Art und Umfang des Schadensersatzes



(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.




Nur AG und LG, Gedanken mach ich mir da vor OLG sowieso keine, hier ist halt durchhaltevermögen angesagt. Das OLG wirds dann richten.

_________________
"Et tu, Brute?"
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BeitragVerfasst am: 23. November 2007 06:53
bernhard70
Kapitän
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Beiträge: 134
Wohnort: 91785 Pleinfeld
natürlich ist es wichtig, dass man die Rechtsprechnung des Gerichtes, an dem man klagt, auch kennt. Deswegen macht es auch wenig Sinn, einen Feld/Wald- und Wiesenanwalt mit der Durchführung eines Klagverfahrens zu beauftragen. Vielmehr muß ein verkehrsrechtlich versierter Anwalt eingeschalten werden. Im Übrigen hat man ja auch Gestaltungsmöglichkeiten, wo man klagt: am Ort des Schädigers, am Ort des Unfalls oder am Sitz der Versicherung bzw. der regulierenden Niederlassung. Irgendein Gericht, dass die richtige Meinung vertritt, sollte sich da schon finden lassen. Der Fehler, den viele meiner Kollegen machen, liegt darin, dass Sie bspw. vor dem AG Buxtehude die Rechtsprechung eines AG im Bayr. Wald zitieren. Da kann es schon passieren, dass der Richter sagt: "was interessiert mich die Rechtsprechnung im Bayerwald ...". Hält man ihm aber Urteile aus der Region oder sogar des eigenen Gerichtes unter die Nase, hat man definitiv bessere Chancen. Auch gegenüber der Versicherung sollte man so argumentieren und ihr klar machen, wie die Rechtsprechung an dem Gericht bzw. Gerichtsbezirk ist, wo später auch geklagt wird. Ich habe mit dieser Methode großen Erfolg, die Abzüge der Auftragsstreicher werden in 95% aller Fälle außergerichtlich nachbezahlt. Der Kunde hat sein Geld, der Anwalt kann eine 1,5 Gebühr abrechnen und alle sind zufrieden, außer die Versicherung. Aber das ist ja unser Ziel, oder?

@Heinzelmännchen: Problem ist, dass die meisten dieser "Abzugsstreitigkeiten" gar nicht bis ans OLG kommen, da der Streitwert zu gering ist. In den seltensten Fällen ist ein AG-Urteil bzgl. dieser Problematik überhaupt berufungsfähig.

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BeitragVerfasst am: 23. November 2007 07:47
Andreas
Neptun
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Wohnort: Haus mit Garten
Ich kann bernhard70 nur zustimmen.



Viele negative AG-Urteile sind nur deswegen ergangen, weil die Anwälte sich einfach nicht ausgekannt haben. Der Familienrechtler hat nunmal im Verkehrsrecht weniger Ahnung als der Verkehrsrechtler, der dann im Familienrecht sang- und klanglos untergeht.



Mit der richtigen Argumentation sind auch die AG und LG zu großen Teilen auf der "richtigen Linie"

_________________
Grüße

Andreas
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BeitragVerfasst am: 23. November 2007 08:55
Heinzelmännchen
Neptun
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Beiträge: 1005
Wohnort: Dorf der unbeugsamen Gallier
bernhard70 hat Folgendes geschrieben:


@Heinzelmännchen: Problem ist, dass die meisten dieser "Abzugsstreitigkeiten" gar nicht bis ans OLG kommen, da der Streitwert zu gering ist. In den seltensten Fällen ist ein AG-Urteil bzgl. dieser Problematik überhaupt berufungsfähig.




Ich wollte eigentlich vor allem zum Ausdruck bringen das man sich m. E. aus gutachterlicher Sicht nach der BGH Rechtsprechung bzw. oberinstanzlichen Rechtsprechung richten sollte.



Was für Anwälte gilt hast du gut ausgeführt.

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BeitragVerfasst am: 23. November 2007 09:37
Robin Huk
Forum Administrator
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Beiträge: 288
Wohnort: Der wilde Süden
@LawShock



Es gibt zwar einige Instanzurteile, die den Sinn des Porsche-Urteils schlichtweg ignorieren und gegenteilig entscheiden.



Das sind jedoch nur wenige. Die meisten Gerichte folgen hingegen der Rechtsprechung des BGH.



Könnten Sie die benannten (oder auch andere) Urteile zur Verfügung stellen, damit man Inhalt und mögliche Fehlerquellen für künftige Verfahren diskutieren kann?
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BeitragVerfasst am: 23. November 2007 10:55
Beulenpest
Piratenkapitän
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Beiträge: 982
Wohnort: Hamburg
@Law....

...mal nix verwechseln mit fiktiver Abrechnung und realer Abwicklung...!

Gruss Beule....
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BeitragVerfasst am: 23. November 2007 16:53
LawShock
Landratte
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Beiträge: 6
Wohnort: Hamburg
Die Urteile, die die eindeutige Rechtsprechung des BGH in Abrede stellen, sind folgende:



LG Berlin (nicht Kiel, sorry) vom 07.06.06, Az: 58 S 37/06

AG Kiel vom 24.07.07, Az: 116 C 117/07

AG Hamburg vom 13.02.07, Az: 56A C 155/06



Gerade entdeckt, ein Urteil des AG Wesel vom 13.09.07, Az 5 C 254/07, welches den Verweis auf "freie Werkstatt" durch die Versicherung für unberechtigt erklärt, jedenfalls dann, wenn die Differenz zwischen den Reparaturkosten einer markengebundenen Fachwerkstatt und denen einer nicht markengebundenen Fachwerkstatt weniger als 10 % der Reparaturkosten der markengebundenen Fachwerkstatt ausmacht.



@Beule...: Alles in Bezug auf fiktive Abrechnung!
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BeitragVerfasst am: 29. November 2007 20:31
LawShock
Landratte
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Beiträge: 6
Wohnort: Hamburg
Aus aktuellem Anlass:



Meiner Mandantin wurde aufgrund einer "Überprüfung" durch Check-it/eucon eine Kürzung der vom freien Gutachter festgestellten Lohnkosten von 30 % (Höhe und Umfang) zugemutet. Mein Protest unter Hinweis auf das Porsche-Urteil ließ den gegnerischen Versicherer kalt, zahlte einfach nicht. Meine Idee war, bei der alternativ vorgeschlagenen Werkstatt direkt einen Kostenvoranschlag einzuholen nach Ablauf einer Schamfrist. Ergebnis: Reparaturkosten liegen höher als die vom Gutachter festgestellten. Ich habe nunmehr noch einmal eine letzte Zahlungsfrist gesetzt!



Ich bin gespannt, wie sich die Sache weiter entwickelt! Rolling Eyes
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BeitragVerfasst am: 29. November 2007 20:46
Andreas
Neptun
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 1268
Wohnort: Haus mit Garten
Das ist oftmals das Problem.



Wenn ich bei den Vertrauenswerkstätten anrufe und nachfrage was diese tatsächlich verrechnen, dann kommt meistens die Frage: "Welche Versicherung muss denn zahlen?"



Dann sage ich: "Keine, der Kunde selbst..."



Und dann kommen die richtigen Verrechnungssätze, die dann oftmals gar nicht mehr ach so billig sind.



Dein Vorgehen ist mit Sicherheit richtig, vor allem für den anstehenden Rechtstreit...

_________________
Grüße

Andreas
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BeitragVerfasst am: 29. November 2007 20:52
LawShock
Landratte
Anmeldedatum: 09.11.2007
Beiträge: 6
Wohnort: Hamburg
Ich wäre auch gerne bereite, eine rote Akte aus der Sache zu machen ....
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BeitragVerfasst am: 29. November 2007 21:10
Andreas
Neptun
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 1268
Wohnort: Haus mit Garten
Wir harren der Dinge, die da ausgeurteilt werden. Very Happy

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Grüße

Andreas
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