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LG Duisburg>keine freie Entscheidung mehr des Eigentümers

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LG Duisburg>keine freie Entscheidung mehr des Eigentümers 
BeitragVerfasst am: 27. August 2007 18:48
Smilie
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 29.12.2006
Beiträge: 356
Wohnort: zu Hause
Hallo Smilie,

diesen Link fand ich und ich frag mich nur,wie man den Begriff "einige Tage" grundsätzlich handhaben soll....wenn ich den Text richtig verstehe darf der Geschädigte also sein KFZ erst nach Rücksprache veräussern...???.... Gruss Beulenpest....



Restwert

Versicherung bittet, ihre Aktivitäten abzuwarten

Das LG Duisburg hält den Geschädigten im Haftpflichtfall für verpflichtet, mit dem Verkauf des verunfallten Fahrzeugs einige Tage zu warten, wenn der eintrittspflichtige Versicherer ankündigt, dass er ein höheres Gebot vorlegen werde.

Beachten Sie: Überwiegend wird in der Rechtsprechung die Ansicht vertreten, nur ein von der Versicherung vorgelegtes konkretes Angebot, das der Geschädigte nur noch annehmen müsse, verdränge den gutachterlich festgestellten Restwert. Mit seiner darüber hinausgehenden Begünstigung der Versicherung geht das LG Duisburg zwar nicht so weit, wie das AG Mannheim (Urteil vom 21.12.2006, Az: 3 C 469/06, Ausgabe 4/2007, Seite 3). Es verlangt, dass der Geschädigte die Versicherung von sich aus fragt, ob er zum gutachterlich festgestellten Restwert verkaufen darf. Dennoch ist im Einzugsgebiet des LG Duisburg nun Vorsicht geboten. Ein besonderes Risiko entsteht, wenn der Schaden anwaltlich bearbeitet wird. Liegt das Schreiben mit der Bitte, noch nicht zu verkaufen, beim empfangsbevollmächtigten Rechtsanwalt in der zu bearbeitenden Post, während der Geschädigte gerade verkauft, dürfte das kritisch werden. Ähnlich wie das LG Duisburg urteilt das LG Erfurt: Hat der Schädiger bzw. dessen Versicherer den Hinweis gegeben, er wolle sich um eine höheres Restwertangebot kümmern, muss der Geschädigte eine Woche abwarten (Urteil vom 9.11.2006, Az.: 1 S 227/06). (Urteil vom 28.6.2007, Az: 12 S 159/06) (Abruf-Nr. 072395 )

Wichtiger Hinweis: Der Inhalt ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden.

Die Komplexität und der ständige Wandel der in ihm behandelten Materie machen es jedoch erforderlich, Haftung und Gewähr auszuschließen.



Quelle: Unfallregulierung effektiv - Ausgabe 08/2007, Seite 4




Kann ein LG die freie Verkaufsentscheidung eines Eigentümers einer Sache verhindern/verzögern, trotzdem der Eigentümer voll Geschäftsfähig ist ???

Ich dachte immer, dass über sein Vermögen und/oder Eigentum der Eigentümer jederzeit selbst entscheiden darf. Oder sind wir nun doch schon eine Bananenrepublik?

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Viele Grüße - Smilie

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Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht. (Johann Wolfgang von Goethe, 1749 - 1832)
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BeitragVerfasst am: 7. September 2007 08:08
jodat
Kapitän
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 123
Zitat:
Hat der Schädiger bzw. dessen Versicherer den Hinweis gegeben, er wolle sich um eine höheres Restwertangebot kümmern, muss der Geschädigte eine Woche abwarten (Urteil vom 9.11.2006, Az.: 1 S 227/06). (Urteil vom 28.6.2007, Az: 12 S 159/06) (Abruf-Nr. 072395 )




Wenn man also unmittelbar nach Vorliegen des Gutachtens und vor Erhalt eines Schreibens der Versicherung veräußert, kann nichts passieren ! (Es sei denn, man gerät an den Richter beim AG Mannheim....)

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Dr. Ralph Burkard

Fachanwalt für Verkehrsrecht

53340 Meckenheim
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BeitragVerfasst am: 7. September 2007 10:19
Comet
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 26.02.2007
Beiträge: 481
"Auf dem Weg zum Richterstaat"
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BeitragVerfasst am: 7. September 2007 11:44
Robin Huk
Forum Administrator
Anmeldedatum: 16.03.2007
Beiträge: 288
Wohnort: Der wilde Süden
Wie weist die Versicherung die Zustellung des Schreibens an den Geschädigten nach?
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BeitragVerfasst am: 7. September 2007 12:14
Andreas
Neptun
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 1268
Wohnort: Haus mit Garten
Durch Behauptung vielleicht? Sad

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Grüße

Andreas
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