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LKW mit Hänger

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BeitragVerfasst am: 4. Juli 2007 16:02
Der Haule
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 26.02.2007
Beiträge: 412
Wohnort: Im tiefen Wald
Tja,



aufklären tun wir schon seit Jahren. Mit selbstgemachten Infoflyern usw. usw.



Bloß



a. kapieren ist so ne Sache



b. knallts hier gerad überhaupt nicht..........



c. zuviele Kollegas am Markt mit zuviel krimineller Energie



Grüße Haule
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BeitragVerfasst am: 4. Juli 2007 18:21
Smilie
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 29.12.2006
Beiträge: 356
Wohnort: zu Hause
Heinzelmännchen hat Folgendes geschrieben:
Hatte die Woche schon 12 GA!



Da Wahnsinn. Bei mir geht´s schon jetzt rapide bergauf!



Ich glaube wir sind auf dem richtigen WEG!



Klärt jeden gut auf die erzählen das ihrem Verwandten und Freunden.



Grüße

HM




Hallo HM schön für dich 12 GA... Shocked das entspricht so in etwa gerade meinem Monatsumsatz vom Juni 2007! Sad



Aber kein Problem, hab die letzten drei Monate sowieso nicht so viel Zeit zum Geld verdienen gehabt, weil ich mich in dieser Zeit sehr intensiev um die Arbeiten für Unfall.net gekümmert habe. Confused



Ich bin mir aber sicher, dass diese Arbeit auch nicht umsonst (im Sinne von zwecklos) war! Wink

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Viele Grüße - Smilie

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Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht. (Johann Wolfgang von Goethe, 1749 - 1832)
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BeitragVerfasst am: 4. Juli 2007 19:45
Heinzelmännchen
Neptun
Anmeldedatum: 23.02.2007
Beiträge: 1005
Wohnort: Dorf der unbeugsamen Gallier
Letztes Jahr um die Zeit war ich froh wenn ich 5 in der Woche hatte.



Heute hatte ich eins Crying or Very sad

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"Et tu, Brute?"
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BeitragVerfasst am: 4. Juli 2007 20:57
Slightly
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 559
Wohnort: gerädertem Schiff
Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich einen Anhänger besichtige und auf Grund das die Feststellbremse durch ein Unfallgeschehen beschädigt wurde, sich selbständig macht.



Meine Betriebshaftpflicht?

Haftpflicht des Anhängers?

oder der Unfallverursacher als Folgeschaden?

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Viele Versicherer wären bessere Schadenregulierer, wenn sie darauf verzichten würden, aus den Sachverständigen *bessere* machen zu wollen.
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BeitragVerfasst am: 4. Juli 2007 22:15
Beulenpest
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 09.05.2007
Beiträge: 982
Wohnort: Hamburg
..moin Slightly...

Dürfte auch rein rechtlich etwas konfus werden,denn dieser Fall wäre auch interpretierbar....siehe Auffahrunfall mit mehreren Fahrzeugen....

Da sich aber ein Anhänger wohl recht selten alleine vor einer z.B. Ampel herumtreibt(zumindest nicht der Regelbetrieb..)und somit keinen eigenen Antrieb besitzt,könnte durchaus der ursächliche Unfall-"geber" zu Regress verdonnert werden.....

Gruss Beule....
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BeitragVerfasst am: 4. Juli 2007 22:30
Slightly
Piratenkapitän
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Wohnort: gerädertem Schiff
Um den Fall mal etwas zu konkretisieren:



Ich bekomme einen Auftrag um einen Autotransportanhänger zu besichtigen, der ordnungsgemäß abgestellt war. Dieser wurde beim rangieren eines Klein- LKW auf der linken Seite der Deichsel getroffen, also dort wo der Hebel der Feststellbremse ist. Der Halter war der Meinung, dass der Anhänger seit diesem Ereignis nicht mehr *sauber* hinterm Zugfahrzeug herläuft.



Bei meiner Besichtigung hatte er den Anhänger in seiner Auffahrt stehen und beim Prüfen ob der Hebel eventuell Spiel bekommen hat, rollte der Anhänger weg und in ein gegenüber geparkten PKW.



Ich weiß ja wie es ausgegangen ist, da es bereits 7 Jahre her ist. Nur würde mich die Meinung der Kollegen und Rechtsanwälte interessieren.

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BeitragVerfasst am: 5. Juli 2007 06:05
Andreas
Neptun
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Ich würde sagen, dass das ein Fall für die Versicherung des Anhängers ist, die sich dann an Deine Berufshaftpflicht hält.



Ich habe mal in der Fahrschule bei CE gelernt: Wenn der Anhänger abgestellt wird, muss er gegen Wegrollen gesichert werden. Also Unterlegkeile oder ähnliche "Klötze".



Das war anscheinend nicht der Fall, wofür man nun den Halter heranziehen könnte und bei der Besichtigung Dich.



Ist aber rein spekulativ...

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Grüße

Andreas
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BeitragVerfasst am: 6. Juli 2007 18:45
Slightly
Piratenkapitän
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Wohnort: gerädertem Schiff
Nein, erst hat es meine Betriebshaftpflicht übernommen. Doch nach ein paar Tagen und erneuter Prüfung durch den SB bekam ich einen Fragebogen wieso ich die Feststellbremse gelöst hätte und der Anhänger die Auffahrt herunter rollen konnte.



Da ich die Feststellbremse nicht gelöst hatte, sondern diese unfallbedingt beschädigt war, war auch meine Betriebshaftpflicht nicht mehr zuständig. Nur hatten die bereits reguliert. Es ging um einen Gesamtschaden von ca. 1.800 DM (brutto und zu diesem Zeitpunkt).



Nach weiteren Nachfragen kam meine und auch die gegnerische Assekuranz zu dem Schluss: Grobes Selbstverschulden. Keine Absicherung gegen das Wegrollen trotz Kentniss das die Feststellbremse beschädigt war.



Letztendlich musste der Kunde es allein und privat bezahlen. Seit dem spricht er auch nicht mehr mit mir und das obwohl ich ihm geraten hatten den Anhänger da stehen zu lassen wo er stand. Dumm gelaufen.

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BeitragVerfasst am: 6. Juli 2007 19:37
Andreas
Neptun
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Beiträge: 1268
Wohnort: Haus mit Garten
Und woher soll Dein Kunde wissen, dass die Bremse beschädigt ist? Selbst Du hast es ja auf Anhieb nicht gesehen, sondern wolltest am Anhängerbremsventil ja erst einmal nur sehen, ob es Spiel hat.



Dass der Anhänger grundsätzlich gegen Wegrollen zu sichern ist, versteht sich von selbst, aber ich würde keine grobe Fahrlässigkeit darin sehen.



Dass die Versicherung vom Unfallverursacher nicht zahlt, ist eigentlich verständlich.



Wieso wurde die Anhängerversicherung nicht bemüht?

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Grüße

Andreas
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BeitragVerfasst am: 6. Juli 2007 19:55
Slightly
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 559
Wohnort: gerädertem Schiff
Der Feststellhebel war extrem verbogen und bei der telefonischen Beauftragung habe ich ihn darauf hingewiesen, dass er bitte den Anhänger da stehen lassen möge. Aber wenn du Kunden etwas am Telefon erklärst...

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BeitragVerfasst am: 7. Juli 2007 09:35
Andreas
Neptun
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 1268
Wohnort: Haus mit Garten
O.K., dann kann man schon darüber nachdenken, ob es vom Halter grob fahrlässig war.

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Grüße

Andreas
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