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LKW mit Hänger

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LKW mit Hänger 
BeitragVerfasst am: 3. Juli 2007 19:35
westlife
Piratenkapitän
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Beiträge: 227
Wohnort: Nürnberg
Folgendes:

LKW mit Hänger beschädigt beim rangieren mit dem Hänger ein Fahrzeug.

Ist nun die Versicherung des Zugfahrzeugs oder die des Anhängers schadenersatzpflichtig?
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BeitragVerfasst am: 3. Juli 2007 22:05
eckentaler
Steuermann
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Beiträge: 67
Wohnort: 90542 Eckental
Zugfahrzeug



hatte ich heut erst
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BeitragVerfasst am: 3. Juli 2007 22:10
Slightly
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 559
Wohnort: gerädertem Schiff
Bei Fahrzeugen mit Anhänger immer das Zugfahrzeug.

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Viele Versicherer wären bessere Schadenregulierer, wenn sie darauf verzichten würden, aus den Sachverständigen *bessere* machen zu wollen.
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BeitragVerfasst am: 3. Juli 2007 22:27
westlife
Piratenkapitän
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Beiträge: 227
Wohnort: Nürnberg
Hat es mir auch schon gedacht. Vielen Dank für die Antworten.
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BeitragVerfasst am: 3. Juli 2007 22:32
Heinzelmännchen
Neptun
Anmeldedatum: 23.02.2007
Beiträge: 1005
Wohnort: Dorf der unbeugsamen Gallier
Hab da neulich was gelesen, dass man als Geschädigter auch die Hängerversicherung in Anspruch nehmen kann.



Diese kann dann wiederum die Zugfahrzeugversicherung in Regress nehmen.

_________________
"Et tu, Brute?"
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BeitragVerfasst am: 3. Juli 2007 22:38
westlife
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 227
Wohnort: Nürnberg
Kann gut sein, wenns irgendwie Probleme gibt. Vielleicht ausländisches Zugfahrzeug mit deutschem Hänger oder so. Aber der Normalfall ist glaube ich schon der Weg über das Zugfahrzeug.
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BeitragVerfasst am: 4. Juli 2007 08:16
Smilie
Piratenkapitän
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Beiträge: 356
Wohnort: zu Hause
Moin Westlife,



erst wenn sich der ANhänger sozusagen "Selbständig macht", ist die KH-Versicherung des ANhängers eintrittspflichtig. Im angehängten Zustand jedoch die des Zugfahrzeuges.



Beispiel:

Pkw mit ANhänger überholt links vorbei einen Lkw. Beim Überholvorgang streift der Pkw-Fahrer mit seinem ANhänger den gerade (fast) überholten Lkw, weil er zu früh nach rechts einschert. Dabei löst sich der Anhänger vom Pkw und gerät auf die Gegenfahrbahn und kollidiert mit einem entgegen kommenden Pkw.



> Den Schaden am Lkw muss die KH-Versicherung des Zugfahrzeugs übernehmen!

> Den Schaden am entgegenkommenden Pkw muss die KH-Versicherung des ANhängers übernehmen!



PS: Übrigens ist das ein ANhänger und kein Hänger. Einen Hänger kannst du bestenfalls in der Hose haben. Laughing

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Viele Grüße - Smilie

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Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht. (Johann Wolfgang von Goethe, 1749 - 1832)
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BeitragVerfasst am: 4. Juli 2007 08:59
Beulenpest
Piratenkapitän
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Beiträge: 982
Wohnort: Hamburg
..moin...

Sorry Smilie dass ich dich etwas korrigieren muss....ist aber nicht persönlich sondern nur der Realität wegen....

§10 AGB formuliert ganz klar: Die Versicherung des Zugfahrzeuges tritt für Schäden ein,die durch den Anhänger in angekuppeltem Zustand eintreten und im Falle dass sich der Anhänger selbständig macht(Abriss oder sonstwie "entfernt" vom Zugfahrzeug...)auch die Schäden,die dann noch durch den rollenden (!) Anhänger entstehen.

Eigentlich klar...wenn der Anhänger nicht gezogen wird,rollt er meistens nicht von alleine durch die Trümmerlandschaft....und gezogen,also ursächlich in Bewegung gesetzt wird er normalerweise durch ebenjeniges Zugfahrzeug.

Gruss Beule.....
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BeitragVerfasst am: 4. Juli 2007 09:15
Smilie
Piratenkapitän
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Beiträge: 356
Wohnort: zu Hause
Vielen Dank Beulenpest für die Korrektur und Richtigstellung! Embarassed



Man lernt eben nie aus ... :wink:



PS: Niemand muss sich für eine Korrektur oder Richtigstellung entschuldigen! Ich bin ja auch nur ein Smilie und nicht unfehlbar! Pirat

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Viele Grüße - Smilie

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BeitragVerfasst am: 4. Juli 2007 09:24
Smilie
Piratenkapitän
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Beiträge: 356
Wohnort: zu Hause
Also Westlife,



bei meinem vorgenannten Beispiel muss, wie Beulenpest schreibt, also auch die KH-Versicherung des Zugfahrzeuges den Schaden am entgegen kommenden Pkw zahlen.



So leicht kommt mir die Anhängerversicherung aber nicht davon! Cool



Also anderes Beispiel:



Vorstehendes Unfallszenario war Gott lob nur ein nächtlicher Albtraum des Pkw-Fahrers. Nun kommt der Pkw Fahrer am Tag nach dieser Albtraumnacht vom Baumarkt wieder zu Hause an und kuppelt seinen Anhänger vom Pkw ab und stellt den Anhänger auf der abschüssigen Straße vor seinem Haus nicht ausreichend gegen Wegrollen gesichert ab. Als er kurz darauf aus dem Wohnzimmerfenster schaut, muss er mit Entsetzen zusehen Shocked , wie der Anhänger plötzlich selbständig den Hang hinunter rollt und am Auto, wie auch am Gebäude des Nachbarn deutliche Schäden verursacht. Tja, so kanns gehen - nu muss die KH-Versicherung des Anhängers doch noch zahlen. Laughing

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Viele Grüße - Smilie

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BeitragVerfasst am: 4. Juli 2007 09:49
Lolek
Leichtmatrose
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Beiträge: 16
Wohnort: Mittelfranken
Hallo Leute!



Zu dem Thema ist eigentlich ja fast schon alles gesagt. Nur noch folgende Ergänzung: Der KH-Versicherer des Anhängers kann auch dann direkt in Anspruch genommen werden, wenn der KH-Versicherer des betreffenden Zugfahrzeuges nicht bekannt ist.



Nehmen wir mal das Beispiel von Smilie, dass ein PKW mit Anhänger beim Überholvorgang mit dem Anhänger ein anderes Fahrzeug streift. Mal angenommen, der PKW mit Anhänger fährt einfach weiter und der Geschädigte kann sich nur das Kennzeichen des Anhängers notieren. Mal weiter angenommen, der Halter des Anhängers gibt das Kennzeichen bzw. den Halter des Zugfahrzeuges nicht preis (ich weiß, klingt alles sehr hypothetisch, ist aber tatsächlich so schon passiert!!), dann wäre der Geschädigte ja der Dumme und würde auf seinem Schaden sitzen bleiben, wenn der KH-Versicherer des Anhängers argumentieren würde, der Schaden sei bei gezogenem Anhänger passiert und deshalb die Versicherung des Zugfahrzeuges eintrittspflichtig.



Für solche Fälle kann also der KH-Versicherer des Anhängers trotzdem direkt in Anspruch genommen werden!



Grüße und frohes Schaffen

Lolek

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Nur wer sich wehrt, wird die Aufmerksamkeit seiner Gegner erwecken...
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BeitragVerfasst am: 4. Juli 2007 11:03
eckentaler
Steuermann
Anmeldedatum: 08.03.2007
Beiträge: 67
Wohnort: 90542 Eckental
habt ihr nix zu arbeiten???



:-)
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BeitragVerfasst am: 4. Juli 2007 11:21
Heinzelmännchen
Neptun
Anmeldedatum: 23.02.2007
Beiträge: 1005
Wohnort: Dorf der unbeugsamen Gallier
Hatte die Woche schon 12 GA!



Da Wahnsinn. Bei mir geht´s schon jetzt rapide bergauf!



Ich glaube wir sind auf dem richtigen WEG!



Klärt jeden gut auf die erzählen das ihrem Verwandten und Freunden.



Grüße

HM

_________________
"Et tu, Brute?"
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BeitragVerfasst am: 4. Juli 2007 11:36
Beulenpest
Piratenkapitän
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Beiträge: 982
Wohnort: Hamburg
...tja Heinzelmännchen...betreffs Aufklärung..

Habe gerade einen interessanten Fall am "Wickel"...ein grosses Autohaus mit mehreren Filialen,das sich gerade in Verhandlung befindet mit Versicherern wegen "Anteilnahme des Bereiches Schadensmanagement".

Nun konnte ich ja leider meine Klappe nicht halten und hab denen mal angedeutet dass sie sich auf glattes Parkett begeben und hab denen ein paar Fakten bezüglich Ablaufes geschildert....hmmmm....nun hat ihre Rechtsabteilung sehr viel zu tun.

Die wussten so gut wie nichts über die rechtliche Seite von Geschadigten oder der Part Gewährleistung oder die Vorgabe der Abrechnungszahlen....die haben nur Dollarzeichen im Auge wegen Werkstattauslastung....tja....

Mal sehen was nun passiert.....

Gruss Beule.....
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BeitragVerfasst am: 4. Juli 2007 15:59
Andreas
Neptun
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 1268
Wohnort: Haus mit Garten
Aber pass auf, dass Dir die Arbeit nicht zu viel wird, wenn die wöchentlich mit fünf Schäden kommen...

_________________
Grüße

Andreas
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