Mangelhaft gekennzeichnete Schranke?
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Verfasst am: 29. April 2007 21:48 |
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| dorinat |
| Landratte |
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| Anmeldedatum: 29.04.2007 |
| Beiträge: 1 |
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Im Februar 2007 bin ich mit meinem Pkw in eine Einfahrt abgebogen, vor der eine Schranke mit linker und rechter Hälfte steht. Die linke Schranke war ganz geöffnet, die rechte allerdings geschlossen. Aus dem Anfahrtwinkel sah die Einfahrt für mich offen aus, daher fuhr ich in die rechte geschlossene Schranke.
Die Schranke war kaum markiert, lediglich mit ein paar roten, ausgeblichenen Farbresten. Im Hof war eine Baustelle, wie auf den Fotos zu erkennen ist könnte man denken, dass die Schranke als Stück graues Eisen zur Baustelle gehörte. Zusätzlich regnete es.
Mir ist klar, dass ich zumindest zum Teil Mitschuld daran habe, dass ich hineingefahren bin. Aber wozu gibt es eine Regelung dass die Schranken weiß/rot markiert werden müssen?
Der Schaden beläuft sich auf über 2000,00 Euro. (neue Scheibe und Motorhaube).
Gibt es irgendein Urteil über solche schlecht markierten Schranken?
Kann ich den Eigentümer deswegen ansprechen oder wird er mich auslachen?
Hier noch ein Foto einer Schranke, die für mich vorbildlich gekennzeichnet ist:
[img] |
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Verfasst am: 30. April 2007 06:03 |
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| Andreas |
| Neptun |
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| Anmeldedatum: 24.02.2007 |
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| Wohnort: Haus mit Garten |
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Die Schranke ist tatsächlich sehr schlecht markiert, aber Dein Fall sollte lieber von einem Anwalt überprüft werden.
Ich stelle jetzt nur mal zwei Thesen in den Raum:
PRO:
Schlecht markierte Schranke, war leicht zu übersehen, dorinat hat Recht!
CONTRA:
dorinat fährt auf einen Parkplatz. Auf dem befindet sich auch noch eine Baustelle. Da hätte er/sie doch schon sehr langsam und vorsichtig auffahren müssen. Also Pech gehabt.
Aus meiner Sicht sind allenfalls 1/3 drin, wenn überhaupt.
Lasse Dich bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten. Oder einer der hier postenden Anwälte kann was dazu sagen. |
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Zuletzt bearbeitet von Andreas am 30. April 2007 07:42, insgesamt einmal bearbeitet _________________ Grüße
Andreas |
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Verfasst am: 30. April 2007 07:37 |
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| Heinzelmännchen |
| Neptun |
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| Wohnort: Dorf der unbeugsamen Gallier |
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Im Ratgeber des bayerischen Staatsministerium steht:
| Zitat: |
11. Brauchen Sie einen Rechtsanwalt?
Vor allem bei schweren Unfällen mit Personenschäden
oder der Gefahr strafrechtlicher Sanktionen
(Führerscheinentzug?) sowie in Zweifelsfällen
(bei unklarer Schuldfrage oder bei Streit über die
Höhe des Ersatzanspruchs) wird sich in der Regel
die Einschaltung eines Rechtsanwalts empfehlen.
Aber auch in anderen Fällen können Sie sich jederzeit
an einen Rechtsanwalt wenden. Die Kosten
für die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche
müssen Ihnen von der gegnerischen Versicherung
erstattet werden, soweit sich die geltend gemachten
Ansprüche als berechtigt erweisen. Andere
Kosten müssen Sie in der Regel selbst tragen,
wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind.
Haben Sie nur ein geringes Einkommen, erhalten
Sie gegen eine niedrige Gebühr trotzdem Rechtsrat
(Beratungshilfe). Erkundigen Sie sich nach den
näheren Einzelheiten bei Ihrem Amtsgericht. |
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_________________ "Et tu, Brute?" |
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Verfasst am: 30. April 2007 12:21 |
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| Heinzelmännchen |
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Noch eine Anmerkung meinerseits.
Vielleicht könnte hier ein mitschreibender Rechtsanwalt für die Streitsummen, über die hier meist gesprochen wird, eine ca. Kostenkorridor vorgeben.
Aus persönlicher Erfahrung zu Urteilen denken viele Geschädigte, dass ein Anwalt sehr teuer wäre.
Das ist m. E. nicht der Fall, bedenkt man insbesondere, dass dieser für einen vollständigen Schadenerstz steht.
Grüße
HM |
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_________________ "Et tu, Brute?" |
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