| Der Haule |
| Piratenkapitän |
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In einem Urteil hat das Amtsgericht Zittau entschieden, das eine Kaskoversicherung auch Kosten für Bauteile bezahlen muss, die untrennbar mit den beschädigten Kabeln verbunden sind. In diesem Fall wurden drei Kabel beschädigt, die untrennbar mit zwei Lambdasonden sowie mit einem Positionsgeber verbunden waren. Die Versicherung meinte, es wären unversicherte Folgeschäden. Das sah das Gericht anders.
AG Zittau, AZ 5 C 545/05 vom 28. Februar 2006. |
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