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Mehrwertsteuerregelung!

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Mehrwertsteuerregelung! 
BeitragVerfasst am: 7. März 2007 11:38
Franz511
Kapitän
Anmeldedatum: 03.03.2007
Beiträge: 150
Wohnort: Rheinland-Pfalz
Wird die Anwendung der Regel-, Differenzbesteuerung und der mehrwertsteuerneutrale Wiederbeschaffungswert analog zu dem Haftpflichtschaden auch im Kaskobereich angewendet. Wie seht ihr das.

Gruss Franz511

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BeitragVerfasst am: 7. März 2007 12:04
Heinzelmännchen
Neptun
Anmeldedatum: 23.02.2007
Beiträge: 1005
Wohnort: Dorf der unbeugsamen Gallier
Na ja meines Wissens ist Kasko Vertragsrecht, hier wird es darauf ankommen was der Vertrag für eine Klausel enthält.



Ergänzend ist in diesem Zusammenhang der Bericht von Peter Pan:



Tausende von Kaskoabrechnungen falsch!



______________________ENDE____________________________

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BeitragVerfasst am: 7. März 2007 16:09
Franz511
Kapitän
Anmeldedatum: 03.03.2007
Beiträge: 150
Wohnort: Rheinland-Pfalz
Die Ersatzleistung im Kaskofall regelt der § 13 AKB. Hier steht unabhängig von den Vertragsbedingungen verschiedener Versicherer - "Der Versicherer ersetzt den Schaden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeuges oder seiner Teile am Tage des Schadens. Der Wiederbeschaffungswert ist der Kaufpreis, den der VN aufwenden muss, um ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug oder gleichwertige Teile zu erwerben" -



Demnach müsste doch auch hier je nach Fahrzeugalter ein unterschiedlicher Mehrwertsteueranteil berücksichtigt werden, oder sehe ich das falsch. Question

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BeitragVerfasst am: 7. März 2007 17:42
Einauge
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 23.07.2006
Beiträge: 323
Wenn ich so logisch nachdenke, kann kein Unterschied zum Haftpflichtschaden erkannt werden.

Die unterschiede dürften nur bei der Nutzungsart Gewerblich oder privat liegen.

Die Kaskobedingungen lassen sich nach m. M. auf nichts spezielles ableiten.

Gerne lasse ich mich aber eines besseren belehren. Rolling Eyes

MfG

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Derjenige der zögert, alles u. jedem zu glauben, ist sehr weise,denn der Glaube an ein einziges falsches Prinzip ist der Beginn allen Unverstandes"(D.B.S.)
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BeitragVerfasst am: 7. März 2007 21:08
Comet
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 26.02.2007
Beiträge: 481
Sehe ich genauso, hier kann es nur auf die verschiedenen Handelsebenen ankommen "Privat oder Gewerblich".



Den vertraglich versteckten Täuschungsversuchen in den div. AKB-Aus- und Umgestaltungen zum Nachteil der VN, wurde ja schon eine deutliche Absage erteilt.



Deswegen wäre es schön, alle in frage kommenden Kaskogutachten zu prüfen, diesen Service Bitte ich bei verschiedenen Versicherungen meinen Kunden dann auch kostenfrei an.
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BeitragVerfasst am: 7. März 2007 22:11
Heinzelmännchen
Neptun
Anmeldedatum: 23.02.2007
Beiträge: 1005
Wohnort: Dorf der unbeugsamen Gallier
Peter Pan schrieb oder zitierte in tausende-von-kaskoabrechnungen-falsch



Zitat:
Klar ist insbesondere:



Die Formulierung zur MWST in den Vollkaskoverträgen muss präsiziert werden. Erfolgt das nicht, geschieht der auf diese Klausel gestützte MWST-Abzug zu Unrecht.




D.h. doch wenn im Kaskovertrag drinsteht: "Wir zahlen keine MwSt". ist das transparent und der Abzug gerechtfertigt, oder?



____ENDE____

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BeitragVerfasst am: 7. März 2007 22:52
Comet
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 26.02.2007
Beiträge: 481
Das sehe ich anders, für mich ist die Ersatzbeschaffung eines Fahrzeuges nach den Bedingungen der AKB, auch analog des Haftpflichtschadens zu betrachten. Deshalb stellt sich auch immer die Frage, aus welcher Handelsebene das Fahrzeug letztendlich herausgelöst wurde, bspw. der Marktwert mit einem Handel von Privat an Privat, soll da auch nochmal der kpl. Steuersatz abgezogen werden?. Eigentlich dürfte eine solche Vertragsgestaltung schon dem Grunde nach, durch die nicht ausreichend deffinierten Einschränkungen, Sittenwidrig sein.



Vielleicht habe ich aber nur eine verdrehte Ansicht?





Normal ist das sowieso nicht mehr! Confused
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BeitragVerfasst am: 8. März 2007 08:48
Frank
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 23.02.2007
Beiträge: 263
Wohnort: Franken
Hallo,



schaut doch mal auf das BGH Urteil vom 24-05-2006 IV ZR 263/03



Damit ist doch alles gesagt. Ich werde jedenfalls meine hiesige PRESSE diesbezüglich INFORMIEREN.

Vieleicht merken einigen Verbraucher / VN's dann was Smile
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