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Merkwürdige Ansicht eines Gerichts

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Merkwürdige Ansicht eines Gerichts 
BeitragVerfasst am: 18. Juli 2007 16:29
Slightly
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 559
Wohnort: gerädertem Schiff
Ich bin eben vom Glauben abgefallen... Shocked



Erhalte in einem Honorarprozess, den ich gegen den Verursacher führe, ein Schreiben des AG Darmstadt mit der Aufforderung zum Unfallhergang Stellung zu nehmen.



Hallo!!! Ich habe zwar ein Schadengutachten erstattet, aber weder war ich bei diesem Ereignis anwesend, noch wurde mir irgendetwas darüber berichtet. Was mich allerdings noch mehr irritiert ist: wieso will das Gericht, in diesem Fall eine Richterin, wissen wie es zu dem Unfall gekommen ist!?! Der Schaden wurde auf der Grundlage meines Gutachtens reguliert und es ist nur noch mein Honorar offen und das sollte ja wohl nicht strittig sein.



Man man man, das kann ja nur ein Witz sein Evil or Very Mad

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Viele Versicherer wären bessere Schadenregulierer, wenn sie darauf verzichten würden, aus den Sachverständigen *bessere* machen zu wollen.
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BeitragVerfasst am: 18. Juli 2007 16:33
Heinzelmännchen
Neptun
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Da werden die den Adressaten verwechselt haben!?

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"Et tu, Brute?"
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BeitragVerfasst am: 18. Juli 2007 16:37
Slightly
Piratenkapitän
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Wohnort: gerädertem Schiff
Ne, dass will die Richterin von mir wissen. Mir fehlen echt die Worte...

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BeitragVerfasst am: 18. Juli 2007 16:58
Slightly
Piratenkapitän
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Beiträge: 559
Wohnort: gerädertem Schiff
Laut Anwalt soll ich das Gutachten nochmal ausdrucken, in zweifacher Ausfertigung, und ihm schicken. Kann ich dafür was in Rechnung stellen? Sind immer hin je Ausfertigung 16 Lichtbilder, Akte raussuchen und dann eben noch drucken.

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Viele Versicherer wären bessere Schadenregulierer, wenn sie darauf verzichten würden, aus den Sachverständigen *bessere* machen zu wollen.
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BeitragVerfasst am: 18. Juli 2007 19:31
Andreas
Neptun
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Beiträge: 1268
Wohnort: Haus mit Garten
Nachfertigungskosten sind grundsätzlich abrechenbar, denn sie fallen ja an.



Wir verzichten allerdings darauf, weil wir dazu übergegangen sind, die reinen Materialkosten in den Nebenkosten bereits zu berücksichtigen, denn Nachfertigungen kommen häufiger vor als sich das so manche Versicherung denkt. Man denke nur an die ganzen Gutachten, die wohl auf dem Postweg verloren gegangen sein müssen...



Der Zeitaufwand steckt mittlerweile bei uns im Grundhonorar mit drin... Genauso wie der Zeitaufwand auf sonstige Stellungnahmen auch. Es werden lediglich nur noch die Stellungnahmen zu Verrechnungssatz-Kürzungen extra berechnet und völlig unnötige Rechnungsprüfungen, die der SB in fünf Minuten ebenso hätte erledigen können.



Deswegen sind unsere Honorare auch etwas höher als von den paar Kollegen hier in der Nähe(die tatsächlich auch Kollegen sind...), aber in der Summe macht es sich überhaupt nichts. Wir sparen uns lediglich den Zeitaufwand für die zweite, dritte und vierte Rechnung...

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Grüße

Andreas
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BeitragVerfasst am: 18. Juli 2007 19:47
Slightly
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 559
Wohnort: gerädertem Schiff
Ich berechne ja auch sonst nie diese Kosten, nur ist es diesmal so das die Regulierung bei einem anderen Anwalt liegt und dieser die Unterlagen nicht rausgeben will. Jetzt will das Gericht in Darmstadt (hier sollte ich mal über die ersten vier Buchstaben des Städtenamens nachdenken und eine Assoziation ziehen) von mir etwas wissen will, was ich nicht weiß.

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BeitragVerfasst am: 19. Juli 2007 05:18
Andreas
Neptun
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Beiträge: 1268
Wohnort: Haus mit Garten
Ach so, jetzt verstehe ich, das AG will das Gutachten als Beweismittel. Hmmm, da glaube ich nicht, dass Du was in Rechnung stellen kannst. Maximal die Fotokosten, die Du auch nach JVEG in Rechnung stellen könntest, wäre meine Meinung.

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Grüße

Andreas
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BeitragVerfasst am: 19. Juli 2007 07:32
Lolek
Leichtmatrose
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Beiträge: 16
Wohnort: Mittelfranken
Hallo Andreas, hallo Slightly!

Ich glaube nicht, dass das Gericht das Gutachten als Beweismittel haben will. Das müsste dort doch eigentlich längst vorliegen bzw. das wäre dann vom Geschädigten oder dessen Anwalt einzureichen. Ich würde einfach nur an das AG zurückschreiben, dass zum Unfallhergang keine näheren Angaben bekannt sind und man sich deshalb hierzu nicht äußern kann.

Was ich mich aber auch frage: Wieso kommt es hier auf den konkreten Unfallhergang eigentlich überhaupt noch an, wenn die gegnerische Haftpflichtversicherung den Schaden - bis auf die vollen SV-Kosten - doch bereits reguliert hat?? Dann hat die Versicherung die volle Haftung doch schon anerkannt, so dass die Haftunsfrage - und nur darum kann es ja gehen, wenn Aussagen zum Unfallhergang getroffen werden sollen - gar nicht mehr relevant ist. Also was soll das???

Frohes Schaffen noch!

Lolek

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Nur wer sich wehrt, wird die Aufmerksamkeit seiner Gegner erwecken...
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BeitragVerfasst am: 19. Juli 2007 07:38
Andreas
Neptun
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 1268
Wohnort: Haus mit Garten
Wieso das AG das Gutachten nochmal haben möchte, verwundert ja Slightly auch schon.



Vor allem da der HUK das Gutachten ja vorliegen müsste...

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Grüße

Andreas
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BeitragVerfasst am: 19. Juli 2007 07:50
Der Haule
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 26.02.2007
Beiträge: 412
Wohnort: Im tiefen Wald
Hallo,



ja, vielleicht wurde dem Gericht von der HUK ihr Prüfungsbogen für Gutachtenleistung vorgelegt.

Vielleicht behauptet die HUK das er zum Schadenshergang nichts oder nichts ausreichendes geschrieben hätte und daher das Gutachten nicht den HUK`schen Qualitätskriterien entspreche und dementsprechend aufgrund mangelnder Punktzahl nicht zu bezahlen sei.

Ich denke: Linke Falle, auf die sich die Richterin da einlässt. HUK behauptet, der hat nicht ordnungsgemäß (nach HUK-Vorstellungen) gearbeitet und Richterin versucht das jetzt rauszukriegen. Sprich, Slightly sagt, vom Unfallhergang weiß ich docht nichts, war doch nicht dabei. Richterin sagt, warum fragen sie ihren Auftraggeber nicht, zur Erstellung des Gutachtens (Plausibilitätsprüfung) müssten sie das doch. Dadurch haben sie wesentliche Punkte für die Erstellung eines Gutachtens misachtet, die HUK hat Recht, Basta (arrogant ausgedrückt, nicht meine Meinung). Mir kommt das alles vor wie eine miese, neue Falle...........

Reguliert nach dem Gutachten haben die zwar, aber .............



Grüße Haule
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BeitragVerfasst am: 19. Juli 2007 09:19
bertha
Captain HUK Crew
Anmeldedatum: 31.08.2006
Beiträge: 270
Wohnort: Der Bewacher aus dem wilden Osten
AG Stendal hat geurteilt - Auftrag nach Auftragstellung ausgeführt. Honorar ist vollständig auszugleichen.



http://www.kfz-sv-zimper.de/uploads/media/urteil_20050304.pdf
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