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MT und "gute" Ratschläge

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MT und "gute" Ratschläge 
BeitragVerfasst am: 3. Mai 2007 23:24
Slightly
Piratenkapitän
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budha



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Abrechung nach Kostenvoranschlag möglich?



Hallo,





meine Mutter hat mir beim Ausparken einen ordentliche Delle in die Tür gefahren. Ich habe einen Kostenvoranschlag meiner Versicherung vorliegen und wollte mir eigentlich das Geld auszahlen lassen und mich dann mal selbst an der Tür versuchen. Wenn es nix wird kann ich ja immer noch in die Werkstatt.

Jetzt sagt der Versicherungsvertreter es wäre seit neuestem nicht mehr möglich über Kostenvoranschlag / Gutachten abzurechnen. Stimmt das denn? Ich weiß, dass die Versicherung die Mwst. nicht auszahlt, aber grundsätzlich muss das doch gehn, oder?



mfG





03.05.07 16:15





Beukeod





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Wende Dich doch einfach an den Schadensachbearbeiter der gegnerischen Versicherung. I. d. R. läßt sich das problemlos telefonisch klären.

Ich wüßte nicht was gegen die Abrechnung nach KV sprechen würde, es kann für beide Seiten eine lohnende Sache sein.





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03.05.07 16:21







skysurfer5

Nordlicht







Beiträge: 176

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Siehe hier:



http://www.unfallweb.de/index.php?page=haftpflichtschaden



skysurfer5





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03.05.07 18:44







Mindscape





Beiträge: 193

Registriert: Aug 2005

Re: Abrechung nach Kostenvoranschlag möglich?





Zitat:

--------------------------------------------------------------------------------

Original geschrieben von budha

Ich habe einen Kostenvoranschlag meiner Versicherung vorliegen...

--------------------------------------------------------------------------------







Das klingt so, als ob der Schaden über die Kaskoversicherung des Fahrzeuges abgerechnet werden soll.



Falls ja, hilft ein Blick in die AKBs weiter.





03.05.07 19:14





budha



Beiträge: 2

Registriert: Oct 2004

Themenstarter

Re: Re: Abrechung nach Kostenvoranschlag möglich?





Zitat:

--------------------------------------------------------------------------------

Original geschrieben von Mindscape





Das klingt so, als ob der Schaden über die Kaskoversicherung des Fahrzeuges abgerechnet werden soll.



Falls ja, hilft ein Blick in die AKBs weiter.

--------------------------------------------------------------------------------







Ups, sorry. Das solle natürlich "meiner Werkstatt" heißen.

Der Sachbearbeiter der gegnerischen Versicherung (d.h. der meiner Mutter) sagt ja eben, dass man nicht mehr über Kostenvoranschlag abrechnen kann. Ich glaube aber, dass das einfach nicht stimmt.





03.05.07 20:31





Beukeod





Beiträge: 1333

Registriert: Nov 2005





Versicherungsvertreter oder Sachbearbeiter hin oder her, reiche doch einfach den KV mit Schadenfotos und dem Wunsch nach Abrechnung auf dieser Basis zur Regulierung ein.Gleichzeitig bittest Du um einen Rückruf des Schadenregulierers.

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03.05.07 23:19







Dellenzaehler

Erfinder d.Imbusschlüssel







Beiträge: 522

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was hast du denn für ein Auto und wie alt ist es denn?



Wie hoch ist der Schaden gemäß KVA?



Vieleicht vermutet die Versicherung hier einen Wirtschaftlichen Totalschaden. Dann brauchst du unter Umständen ein Gutachen eines KFZ- Sachverständigen.





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Wann gebietet einer diesen Herren Einhalt? So etwas lesen tausende von Menschen tagtäglich...

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Viele Versicherer wären bessere Schadenregulierer, wenn sie darauf verzichten würden, aus den Sachverständigen *bessere* machen zu wollen.
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Sorry, hier noch der Link 
BeitragVerfasst am: 3. Mai 2007 23:25
Slightly
Piratenkapitän
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http://www.motor-talk.de/t1439702/f13/s/thread.html

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Und wieder wird ein Kollege angegriffen... 
BeitragVerfasst am: 11. Mai 2007 17:43
Slightly
Piratenkapitän
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... weil er offen seine Meinung zu DEKRA und Co. sagt Evil or Very Mad





Autor Thema



Diabolomk



Beiträge: 2012

Registriert: Nov 2004

Themenstarter

Delle durch Ball in einer Spielstraße



Die Kinder in der Spielstraße von meiner Haustüre haben die privaten Parkplätze direkt vor unserem Haus als Fußballplatz genutzt, nur stand leider noch mein Auto auf einem der Plätze. Jetzt hat es ne Delle. Die Kinder wussten aber zum Glück ganz genau wer genau diesen Treffer landete.

Eltern sind informiert, bekommen heute das Schadensformular von der Versicherung.

Meine Werkstatt sagt, Ausbeulen ist nicht, da die Beule genau in ner Kante liegt. Muß also gespachtelt und lackiert werden, somit ca. 700€.

Habe ich bei der Schadenshöhe einen Anspruch auf Gutachter, weil ich auch eine Wertminderung durch das spachteln und doch großflächige Nachlackierung befürchte.



Der Versicherungsfritze sagte mir nämlich, unter 1000€ wird wohl die Vers. den Gutachter nicht zahlen. Kann die Wertminderung auch irgendwie anders festgestellt werden, zB. an der Schadenshöhe?

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Familienfuhrpark

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11.05.07 10:20







Compi316



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Es ist überhaupt fraglich ob Du den Schaden ersetzt bekommst. Wie alt war denn der Schadensverursacher?

__________________

Das ist auch meiner:316i E36 Compact



Aus Freude am Fahren.



11.05.07 11:06







runabout



Beiträge: 80

Registriert: Jun 2006





Bezüglich Deiner Rechte als Geschädigter gibt es ein gutes Informationsblatt der Polizei des Landes Brandenburg.



http://www.internetwache.brandenbur....28016.pdf





Für Deinen spezifischen Fall bedeutet das.



1. Die Aussage, daß erst ab 1000€ Schadenshöhe ein Gutachter bezahlt wird, ist eine klare Falschinformation.



2. Ich rate Dir, einen unabhängien Sachverständigen für KFZ-Schäden und Bewertung anzurufen.

Schilderen Ihm Deinen Fall, sage Daß Du Dir nicht sicher bist, ob der Schaden unter der Bagatellschadensgrenze liegt.

Frag ihn ob er ein sog. Kurzgutachten erstellt falls es sich tatsächlich um einen Bagtellschaden handelt.



3. Ein "spachteln" sprich nachmodellieren einer beschädigten

Kante oder Sicke würde ich nicht als fachgerechte Reparatur

bezeichnen. Sprich mit dem Gutachter auch darüber.



Gruß

runabout



11.05.07 11:07







Diabolomk



Beiträge: 2012

Registriert: Nov 2004

Themenstarter



Geändert von Diabolomk am 11.05.07 um 11:38



Zitat:

--------------------------------------------------------------------------------

Original geschrieben von Compi316

Es ist überhaupt fraglich ob Du den Schaden ersetzt bekommst. Wie alt war denn der Schadensverursacher?

--------------------------------------------------------------------------------



Jahrgang 1998, also passts ;-)



grad mit dem Gutachter telefoniert, Bagatellschaden ist bis 800-850€ und er stimmt schon per Telefon zu, dass es aufjedenfall nen Bagatellschaden ist und nen Gutachter nicht nötig ist

wg. dem spachteln hat er jetzt so nix gegen gesagt

zum Glück will die Werkstatt auch komplett lackieren, war vorher bei ATU die hätten nur teillackiert...

die ganze Seitenwand tauschen wäre ja ein Mordsakt

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11.05.07 11:14







Beukeod



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Registriert: Nov 2005



Wenn die Eltern in Ihrer PHV die Schäden deliktunfähiger Kinder mitversichert haben, gibt es auch keinen altersbedingten Haftungsausschluß.



Allerdings sieht es "trübe" aus, wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben.

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11.05.07 13:47









Dellenzaehler

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Beiträge: 539

Registriert: Oct 2006



Zitat:

--------------------------------------------------------------------------------

grad mit dem Gutachter telefoniert, Bagatellschaden ist bis 800-850€ und er stimmt schon per Telefon zu, dass es aufjedenfall nen Bagatellschaden ist und nen Gutachter nicht nötig ist

--------------------------------------------------------------------------------



Kannst du hier mal ein Foto einstellen?



Meinen Kollegen runabout und mich würde der Schaden mal Interessieren

__________________

Der liebe Gott, der schuf den Adam und dieser konstruierte dann den Opel



11.05.07 15:19







runabout



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Geändert von runabout am 11.05.07 um 15:42

Zitat Diabolmk:



"..wg. dem spachteln hat er jetzt so nix gegen gesagt.."



Ich wundere mich schon wie einfach es sich manche Kollegen machen. Entweder er ist schlicht und einfach zu satt, um sich für solch einen "Kleinkram" ins Zeug zu legen, oder er gehört zu einer Sachverständigenorganisation, die in hohem Maße als Parteigutachter für die Versicherungswirtschaft tätig ist.

(DEKRA, SSH = Schadensschnellhilfe, Carexpert).



Zitat Diabolmk:



".. die ganze Seitenwand tauschen wäre ja ein Mordsakt.."



völlig richtig. Ein eingeschweißtes Karrosserieteil versucht man innerhalb der durch die Metallurgie vorgegebenen Grenzen zu retten. Aber eine sachgerechte Seitenwandinstandsetzung, mit den erforderlichen Demontageabeiten und einer Istandsetzungslackierung inkl. einer fachgerechten Lackiervorbereitung ist für 700€ nicht zu machen.



Da Du Dein Fahrzeug offenbar reparieren lassen willst, laß Dir noch einen Rat geben. Fahr mit Deinem Auto zu einer

Händlerwerkstatt Deiner Marke. Die können den Instandsetzungsaufwand besser beurteilen und haben auch einen Gutachter an der Hand falls nötig.

Der kann dann auch evtl. 'Ansprüche auf Wertminderung beurteilen.



Gruß Runabout



11.05.07 15:31







Dellenzaehler

Erfinder d.Imbusschlüssel



Beiträge: 539

Registriert: Oct 2006



ein guter Rat, dem sollte man sich anschließen.

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11.05.07 15:34





Beukeod



Beiträge: 1356

Registriert: Nov 2005



@runabout,



Dein Beitrag hätte mir besser gefallen, wenn er ohne Verleumdungen, Kollegenschelte und Händlerwerkstattempfehlung (die sind wohl immer kompetenter?) ausgekommen wäre.So hat der Beitrag einen Hauch von Alleinstellungsanspruch was Qualität und Seriösität angeht.

Ich hoffe es ist nicht so.



Wiederinstandsetzungsproblematiken ist eh nicht mein Thema und wir sind hier im Versicherungsforum.



Mein Rat an den TE wäre daher der, sich dringlichst der Haftungsfrage zu widmen. So lange die nicht geklärt ist, hat er zu 100 % das Kostenrisiko zu tragen.



Also Beweise sichern und den Anspruch dem Grunde nach an die Adresse des Schadenersatzpflichtigen stellen - einen Direktanspruch an die gegnerische Versicherung gibt es in der PHV ja nicht.

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11.05.07 17:39







runabout



Beiträge: 80

Registriert: Jun 2006



Daß meine Beiträge so manchem nicht gefallen bin ich gewohnt.

Als SV bewegt man sich laufend im Spannungsfeld unterschiedliche r Interessen.



In (Haftpflicht)Versicherungsfragen reden wir über Ansprüche dem Grunde nach und der Höhe nach.

Die grundsätzliche Anspruchsklärung überlasse ich den Juristen.

Wo bei sich manche Foristen hier bereits daran stören, wenn juristische Hilfe auch nur empfohlen wird.



Zur geschilderten Höhe des Anspruches habe ich bei dem bis jetzt bekannten Sachverhalt (Seitenwandschaden der nicht durch Smart-Repair behoben werden kann) meine begründeten Zweifel.

Bei der Schadensbehebung sind die Herstellervorgaben als Maßstab für die Regulierung zugrundezulegen.

Was spricht also dagegen den Hersteller zu konsultieren ?



Zum Thema Kollegenschelte kann ich nur sagen: Einen Kunden am Telefon so kurz und knapp abzufertigen, kann ich mir in unserer Region nicht erlauben. Dazu ist die Wettberwerbsintensität zu hoch.

Es sei denn ich hätte noch andere (Groß)auftraggeber.

Dann aber müßte ich mir Gedanken über meine Unabhängigkeit machen. (Ich möchte diesen Nebenaspekt nicht vertiefen da OT).



Und den Vorwurf der Verleumdung möchte ich überhört haben,

Also runter vom Gas.



Gruß runabout



11.05.07 18:12







Quelle: http://www.motor-talk.de/t1448617/f13/s/thread.html






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BeitragVerfasst am: 11. Mai 2007 17:58
Heinzelmännchen
Neptun
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Wohnort: Dorf der unbeugsamen Gallier
Diese miese ....



Kaum ein halbes Jahr weg und es ist wie früher.





Grüße

HM

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BeitragVerfasst am: 11. Mai 2007 18:19
Slightly
Piratenkapitän
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Im Großen und Ganzen halten sich diese Falschberater im Moment echt stark zurück, aber hier kam wohl die eigentliche Intention zum vorschein und konnte nicht unterdrückt werden Wink

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BeitragVerfasst am: 11. Mai 2007 20:00
Wildschütz Jennerwein
Pirat
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Wohnort: Bayerisches Oberland
Das von Heinzelmännchen ausgegrabene Faltblatt der Polizei Brandenburg ist

ein echter Volltreffer. Gegen einen Ratgeber der staatlichen Ordnungsmacht kann beim besten Willen niemand anstinken.



Man spürt förmlich wie die Herrschaften der Sachbearbeiter- und Reguliererfraktion vor Wut in die Tastatur beißen und sich zu Ausfälligkeiten hinreißen lassen.



Grüße aus dem Bergwald

Wildschütz Jennerwein

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Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen! (Immanuel Kant 1724-1804)
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BeitragVerfasst am: 12. Mai 2007 01:11
Heinzelmännchen
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Wohnort: Dorf der unbeugsamen Gallier
AG Berlin-Mitte Az: 102 C 3437/04 Urteil vom 25.05.2005



AG SIEGEN Az.: 12 C 1069/00 vom 06.04.2001



OLG Naumburg AZ 4 U 49/05 vom 20.01.2006



AG Magdeburg AZ 130 C 4846/04 (130) vom 05.01.2007



AG Coburg 14 C 2066/05 vom 01.09.2006



AG Regensburg AZ: 9 C 3104/06 vom 05.03.2007

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BeitragVerfasst am: 12. Mai 2007 14:21
Heinzelmännchen
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Wohnort: Dorf der unbeugsamen Gallier
Wildschütz Jennerwein hat Folgendes geschrieben:
Das von Heinzelmännchen ausgegrabene Faltblatt der Polizei Brandenburg ist

ein echter Volltreffer. Gegen einen Ratgeber der staatlichen Ordnungsmacht kann beim besten Willen niemand anstinken.



Man spürt förmlich wie die Herrschaften der Sachbearbeiter- und Reguliererfraktion vor Wut in die Tastatur beißen und sich zu Ausfälligkeiten hinreißen lassen.



Grüße aus dem Bergwald

Wildschütz Jennerwein




Was halten die MT-ler von folgender Signatur?



Faltblatt Unfall (Herausgegeben von der Polizei des Landes Brandenburg)



Grüße

HM

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BeitragVerfasst am: 12. Mai 2007 14:22
Heinzelmännchen
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[url=www.internetwache.brandenburg.de/fm/85/Faltblatt_Unfall.28016.pdf]Faltblatt Unfall (Herausgegeben von der Polizei des Landes Brandenburg)[/url]



Wäre dafür im MT-Profil unter Signatur einzugeben!



:wink: Laughing Laughing Laughing Very Happy Very Happy Exclamation



Grüße

HM

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Und wieder MT 
BeitragVerfasst am: 17. Oktober 2007 16:00
Slightly
Piratenkapitän
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Wohnort: gerädertem Schiff
Jetzt haben die bezahlten Schergen der Versicherungswirtschaft auf captain-huk ihr Sprachrohr verloren und müssen sich halt eben anderswo profilieren. Dafür haben diese Leute ja MT gefunden.



Nun aber stellte ein User einen Beitrag aus Stiftung Warentest ein und schon wird aus allen Rohren dagegen gewettert. Schon merkwürdigt das plötzlich ein völlig werbungsfreies Fachmagazin befangen sein soll...



http://www.motor-talk.de/forum/stiftung-warentest-testet-autoversicherungen-in-der-novemberausgabe-t1606380.html

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BeitragVerfasst am: 18. Oktober 2007 18:02
Slightly
Piratenkapitän
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Wohnort: gerädertem Schiff
Zitat:
Zitat:



Original geschrieben von andjessi







Bei der Stiftung Warentest geht es tatsächlich nicht ums Geldverdienen. Es ist kein profitorientiertes Unternehmen. Das man natürlich Geld einnehmen muss ist klar.



Wenn Du jetzt noch nachweisen kannst, dass die Mitarbeiter der Stiftung kein Geld verdienen, dann gebe ich Dir recht.



Mann kann ein Stiftung, die als solche massive Steuerprivilegien hat und keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt, aber nutzen um durch die Stiftung Geld zu verdienen



um womöglich am Rande der Gemeinnützigkeit ganz normalee kommerzielle Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht zu placieren.



Frag Mal den ADAC, andere Automobilclubs, den Bund der Versicherten u.a.m. wie das geht. ;)



Gerne auch die Stiftung Warentest... :D



Zitat:



Original geschrieben von andjessi







Die Stiftung Warentest wurde noch nie zu Schadensersatz verurteilt.



Selbst wenn: Wo gehobelt wird, da fallen Späne.



Wer (außer Dir) spricht von Schadensersatz der Stiftung Warentest?







Ich hatte von mehreren verlorenen Prozessen der Zeitung Finanztest gesprochen.



Im Presserecht wird man bekanntlich zum Abdruck einer Gegendarstellung an gleicher Stelle verurteilt. Wer verliert zahlt daneben noch den Prozeß ...



Daneben hatte ich vom Einstampfen eines ganzen Heftes gesprochen.



Was glaubst Du wohl was das gekostet hat?







Der Hammer ist Dein Argument wo gehobelt wird fallen Spänne.



Verbraucherschützer dürfen hobeln weil Sie für die gute Sache sind?



Motto: Der Zweck heiligt die Mittel.



Das ist das Ende des Rechtsstaates!







Original geschrieben von andjessi



Das Heft hat die Stiftung damals selbst zurückgerufen, weil ihnen ein sachlicher Fehler passiert ist. Das ist doch lobenswert.

Vielleicht machst Du Dich sachkundig.



Das Heft wurde keinesfalls freillig zurückgerufen, der Rückruf war Folge eines Urteils!







Jemand der mehrfach gegen geltendes Recht verstoßen hat ist für mich nicht mehr glaubwürdig.



Eine Zeitung, der mehrfach fachliche Fehler von Gerichten attestiert wurden hat für mich die fachliche Kompetenz verloren.




So denken viele, aber die wenigsten kennen galt die Klöpse dieser Redaktion.




Wer von uns schreibt mal dazu, dass sich die HUK auch nicht drum schert Twisted Evil Twisted Evil Twisted Evil Twisted Evil Twisted Evil Twisted Evil

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BeitragVerfasst am: 18. Oktober 2007 20:31
Frank
Piratenkapitän
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Beiträge: 263
Wohnort: Franken
Hallo,



wenn man Zeitung mit Urteile und Stiftung mit HUK ersetzt und noch den Zusatz " Rechtsvera....... dazugibt, ist doch genau das gleiche bei der HUK angesagt oder?

Schließlich muss der Modi doch ins gleiche Horn blasen sonst werden dem die Gelder gekürzt.
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BeitragVerfasst am: 19. Dezember 2007 13:38
Slightly
Piratenkapitän
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Beiträge: 559
Wohnort: gerädertem Schiff
Da sind die versicherungsgesteuerten User aber schnell bei der Musik wenn es darum geht ein BGH- Urteil zum Nutzen der Assekuranzen falsch zu interpretieren.



http://www.motor-talk.de/forum/neues-urteil-zum-schadensrecht-130-grenze-t1665794.html

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BeitragVerfasst am: 19. Dezember 2007 13:41
bernhard70
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... habe ja schon wieder einiges gerade gerückt ...

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BeitragVerfasst am: 19. Dezember 2007 15:24
Franz511
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Hallo Bernhard70,



diese Richtigstellung bei MT hat gesessen. Bravo!



Gruss Franz511

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