MT und "gute" Ratschläge
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Verfasst am: 3. Mai 2007 23:24 |
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| Slightly |
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budha
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Abrechung nach Kostenvoranschlag möglich?
Hallo,
meine Mutter hat mir beim Ausparken einen ordentliche Delle in die Tür gefahren. Ich habe einen Kostenvoranschlag meiner Versicherung vorliegen und wollte mir eigentlich das Geld auszahlen lassen und mich dann mal selbst an der Tür versuchen. Wenn es nix wird kann ich ja immer noch in die Werkstatt.
Jetzt sagt der Versicherungsvertreter es wäre seit neuestem nicht mehr möglich über Kostenvoranschlag / Gutachten abzurechnen. Stimmt das denn? Ich weiß, dass die Versicherung die Mwst. nicht auszahlt, aber grundsätzlich muss das doch gehn, oder?
mfG
03.05.07 16:15
Beukeod
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Wende Dich doch einfach an den Schadensachbearbeiter der gegnerischen Versicherung. I. d. R. läßt sich das problemlos telefonisch klären.
Ich wüßte nicht was gegen die Abrechnung nach KV sprechen würde, es kann für beide Seiten eine lohnende Sache sein.
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03.05.07 16:21
skysurfer5
Nordlicht
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Siehe hier:
http://www.unfallweb.de/index.php?page=haftpflichtschaden
skysurfer5
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03.05.07 18:44
Mindscape
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Re: Abrechung nach Kostenvoranschlag möglich?
Zitat:
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Original geschrieben von budha
Ich habe einen Kostenvoranschlag meiner Versicherung vorliegen...
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Das klingt so, als ob der Schaden über die Kaskoversicherung des Fahrzeuges abgerechnet werden soll.
Falls ja, hilft ein Blick in die AKBs weiter.
03.05.07 19:14
budha
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Themenstarter
Re: Re: Abrechung nach Kostenvoranschlag möglich?
Zitat:
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Original geschrieben von Mindscape
Das klingt so, als ob der Schaden über die Kaskoversicherung des Fahrzeuges abgerechnet werden soll.
Falls ja, hilft ein Blick in die AKBs weiter.
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Ups, sorry. Das solle natürlich "meiner Werkstatt" heißen.
Der Sachbearbeiter der gegnerischen Versicherung (d.h. der meiner Mutter) sagt ja eben, dass man nicht mehr über Kostenvoranschlag abrechnen kann. Ich glaube aber, dass das einfach nicht stimmt.
03.05.07 20:31
Beukeod
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Versicherungsvertreter oder Sachbearbeiter hin oder her, reiche doch einfach den KV mit Schadenfotos und dem Wunsch nach Abrechnung auf dieser Basis zur Regulierung ein.Gleichzeitig bittest Du um einen Rückruf des Schadenregulierers.
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03.05.07 23:19
Dellenzaehler
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was hast du denn für ein Auto und wie alt ist es denn?
Wie hoch ist der Schaden gemäß KVA?
Vieleicht vermutet die Versicherung hier einen Wirtschaftlichen Totalschaden. Dann brauchst du unter Umständen ein Gutachen eines KFZ- Sachverständigen.
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Wann gebietet einer diesen Herren Einhalt? So etwas lesen tausende von Menschen tagtäglich... |
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_________________ Viele Versicherer wären bessere Schadenregulierer, wenn sie darauf verzichten würden, aus den Sachverständigen *bessere* machen zu wollen. |
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 |  | | | |  |  |  |  | Sorry, hier noch der Link |  | |  |  |  |
Verfasst am: 3. Mai 2007 23:25 |
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 |  | | | |  |  |  |  | Und wieder wird ein Kollege angegriffen... |  | |  |  |  |
Verfasst am: 11. Mai 2007 17:43 |
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... weil er offen seine Meinung zu DEKRA und Co. sagt
Autor Thema
Diabolomk
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Delle durch Ball in einer Spielstraße
Die Kinder in der Spielstraße von meiner Haustüre haben die privaten Parkplätze direkt vor unserem Haus als Fußballplatz genutzt, nur stand leider noch mein Auto auf einem der Plätze. Jetzt hat es ne Delle. Die Kinder wussten aber zum Glück ganz genau wer genau diesen Treffer landete.
Eltern sind informiert, bekommen heute das Schadensformular von der Versicherung.
Meine Werkstatt sagt, Ausbeulen ist nicht, da die Beule genau in ner Kante liegt. Muß also gespachtelt und lackiert werden, somit ca. 700€.
Habe ich bei der Schadenshöhe einen Anspruch auf Gutachter, weil ich auch eine Wertminderung durch das spachteln und doch großflächige Nachlackierung befürchte.
Der Versicherungsfritze sagte mir nämlich, unter 1000€ wird wohl die Vers. den Gutachter nicht zahlen. Kann die Wertminderung auch irgendwie anders festgestellt werden, zB. an der Schadenshöhe?
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11.05.07 10:20
Compi316
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Es ist überhaupt fraglich ob Du den Schaden ersetzt bekommst. Wie alt war denn der Schadensverursacher?
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Das ist auch meiner:316i E36 Compact
Aus Freude am Fahren.
11.05.07 11:06
runabout
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Bezüglich Deiner Rechte als Geschädigter gibt es ein gutes Informationsblatt der Polizei des Landes Brandenburg.
http://www.internetwache.brandenbur....28016.pdf
Für Deinen spezifischen Fall bedeutet das.
1. Die Aussage, daß erst ab 1000€ Schadenshöhe ein Gutachter bezahlt wird, ist eine klare Falschinformation.
2. Ich rate Dir, einen unabhängien Sachverständigen für KFZ-Schäden und Bewertung anzurufen.
Schilderen Ihm Deinen Fall, sage Daß Du Dir nicht sicher bist, ob der Schaden unter der Bagatellschadensgrenze liegt.
Frag ihn ob er ein sog. Kurzgutachten erstellt falls es sich tatsächlich um einen Bagtellschaden handelt.
3. Ein "spachteln" sprich nachmodellieren einer beschädigten
Kante oder Sicke würde ich nicht als fachgerechte Reparatur
bezeichnen. Sprich mit dem Gutachter auch darüber.
Gruß
runabout
11.05.07 11:07
Diabolomk
Beiträge: 2012
Registriert: Nov 2004
Themenstarter
Geändert von Diabolomk am 11.05.07 um 11:38
Zitat:
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Original geschrieben von Compi316
Es ist überhaupt fraglich ob Du den Schaden ersetzt bekommst. Wie alt war denn der Schadensverursacher?
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Jahrgang 1998, also passts ;-)
grad mit dem Gutachter telefoniert, Bagatellschaden ist bis 800-850€ und er stimmt schon per Telefon zu, dass es aufjedenfall nen Bagatellschaden ist und nen Gutachter nicht nötig ist
wg. dem spachteln hat er jetzt so nix gegen gesagt
zum Glück will die Werkstatt auch komplett lackieren, war vorher bei ATU die hätten nur teillackiert...
die ganze Seitenwand tauschen wäre ja ein Mordsakt
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11.05.07 11:14
Beukeod
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Wenn die Eltern in Ihrer PHV die Schäden deliktunfähiger Kinder mitversichert haben, gibt es auch keinen altersbedingten Haftungsausschluß.
Allerdings sieht es "trübe" aus, wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben.
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11.05.07 13:47
Dellenzaehler
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Zitat:
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grad mit dem Gutachter telefoniert, Bagatellschaden ist bis 800-850€ und er stimmt schon per Telefon zu, dass es aufjedenfall nen Bagatellschaden ist und nen Gutachter nicht nötig ist
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Kannst du hier mal ein Foto einstellen?
Meinen Kollegen runabout und mich würde der Schaden mal Interessieren
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Der liebe Gott, der schuf den Adam und dieser konstruierte dann den Opel
11.05.07 15:19
runabout
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Geändert von runabout am 11.05.07 um 15:42
Zitat Diabolmk:
"..wg. dem spachteln hat er jetzt so nix gegen gesagt.."
Ich wundere mich schon wie einfach es sich manche Kollegen machen. Entweder er ist schlicht und einfach zu satt, um sich für solch einen "Kleinkram" ins Zeug zu legen, oder er gehört zu einer Sachverständigenorganisation, die in hohem Maße als Parteigutachter für die Versicherungswirtschaft tätig ist.
(DEKRA, SSH = Schadensschnellhilfe, Carexpert).
Zitat Diabolmk:
".. die ganze Seitenwand tauschen wäre ja ein Mordsakt.."
völlig richtig. Ein eingeschweißtes Karrosserieteil versucht man innerhalb der durch die Metallurgie vorgegebenen Grenzen zu retten. Aber eine sachgerechte Seitenwandinstandsetzung, mit den erforderlichen Demontageabeiten und einer Istandsetzungslackierung inkl. einer fachgerechten Lackiervorbereitung ist für 700€ nicht zu machen.
Da Du Dein Fahrzeug offenbar reparieren lassen willst, laß Dir noch einen Rat geben. Fahr mit Deinem Auto zu einer
Händlerwerkstatt Deiner Marke. Die können den Instandsetzungsaufwand besser beurteilen und haben auch einen Gutachter an der Hand falls nötig.
Der kann dann auch evtl. 'Ansprüche auf Wertminderung beurteilen.
Gruß Runabout
11.05.07 15:31
Dellenzaehler
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ein guter Rat, dem sollte man sich anschließen.
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11.05.07 15:34
Beukeod
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@runabout,
Dein Beitrag hätte mir besser gefallen, wenn er ohne Verleumdungen, Kollegenschelte und Händlerwerkstattempfehlung (die sind wohl immer kompetenter?) ausgekommen wäre.So hat der Beitrag einen Hauch von Alleinstellungsanspruch was Qualität und Seriösität angeht.
Ich hoffe es ist nicht so.
Wiederinstandsetzungsproblematiken ist eh nicht mein Thema und wir sind hier im Versicherungsforum.
Mein Rat an den TE wäre daher der, sich dringlichst der Haftungsfrage zu widmen. So lange die nicht geklärt ist, hat er zu 100 % das Kostenrisiko zu tragen.
Also Beweise sichern und den Anspruch dem Grunde nach an die Adresse des Schadenersatzpflichtigen stellen - einen Direktanspruch an die gegnerische Versicherung gibt es in der PHV ja nicht.
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11.05.07 17:39
runabout
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Daß meine Beiträge so manchem nicht gefallen bin ich gewohnt.
Als SV bewegt man sich laufend im Spannungsfeld unterschiedliche r Interessen.
In (Haftpflicht)Versicherungsfragen reden wir über Ansprüche dem Grunde nach und der Höhe nach.
Die grundsätzliche Anspruchsklärung überlasse ich den Juristen.
Wo bei sich manche Foristen hier bereits daran stören, wenn juristische Hilfe auch nur empfohlen wird.
Zur geschilderten Höhe des Anspruches habe ich bei dem bis jetzt bekannten Sachverhalt (Seitenwandschaden der nicht durch Smart-Repair behoben werden kann) meine begründeten Zweifel.
Bei der Schadensbehebung sind die Herstellervorgaben als Maßstab für die Regulierung zugrundezulegen.
Was spricht also dagegen den Hersteller zu konsultieren ?
Zum Thema Kollegenschelte kann ich nur sagen: Einen Kunden am Telefon so kurz und knapp abzufertigen, kann ich mir in unserer Region nicht erlauben. Dazu ist die Wettberwerbsintensität zu hoch.
Es sei denn ich hätte noch andere (Groß)auftraggeber.
Dann aber müßte ich mir Gedanken über meine Unabhängigkeit machen. (Ich möchte diesen Nebenaspekt nicht vertiefen da OT).
Und den Vorwurf der Verleumdung möchte ich überhört haben,
Also runter vom Gas.
Gruß runabout
11.05.07 18:12
Quelle: http://www.motor-talk.de/t1448617/f13/s/thread.html
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Verfasst am: 11. Mai 2007 17:58 |
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| Heinzelmännchen |
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Diese miese ....
Kaum ein halbes Jahr weg und es ist wie früher.
Grüße
HM |
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Verfasst am: 11. Mai 2007 18:19 |
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| Slightly |
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Im Großen und Ganzen halten sich diese Falschberater im Moment echt stark zurück, aber hier kam wohl die eigentliche Intention zum vorschein und konnte nicht unterdrückt werden  |
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Verfasst am: 11. Mai 2007 20:00 |
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| Wildschütz Jennerwein |
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Das von Heinzelmännchen ausgegrabene Faltblatt der Polizei Brandenburg ist
ein echter Volltreffer. Gegen einen Ratgeber der staatlichen Ordnungsmacht kann beim besten Willen niemand anstinken.
Man spürt förmlich wie die Herrschaften der Sachbearbeiter- und Reguliererfraktion vor Wut in die Tastatur beißen und sich zu Ausfälligkeiten hinreißen lassen.
Grüße aus dem Bergwald
Wildschütz Jennerwein |
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_________________ Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen! (Immanuel Kant 1724-1804) |
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Verfasst am: 12. Mai 2007 01:11 |
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Verfasst am: 12. Mai 2007 14:21 |
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| Wildschütz Jennerwein hat Folgendes geschrieben: |
Das von Heinzelmännchen ausgegrabene Faltblatt der Polizei Brandenburg ist
ein echter Volltreffer. Gegen einen Ratgeber der staatlichen Ordnungsmacht kann beim besten Willen niemand anstinken.
Man spürt förmlich wie die Herrschaften der Sachbearbeiter- und Reguliererfraktion vor Wut in die Tastatur beißen und sich zu Ausfälligkeiten hinreißen lassen.
Grüße aus dem Bergwald
Wildschütz Jennerwein |
Was halten die MT-ler von folgender Signatur?
Faltblatt Unfall (Herausgegeben von der Polizei des Landes Brandenburg)
Grüße
HM |
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Verfasst am: 12. Mai 2007 14:22 |
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[url=www.internetwache.brandenburg.de/fm/85/Faltblatt_Unfall.28016.pdf]Faltblatt Unfall (Herausgegeben von der Polizei des Landes Brandenburg)[/url]
Wäre dafür im MT-Profil unter Signatur einzugeben!
:wink:
Grüße
HM |
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 |  | | | |  |  |  |  | Und wieder MT |  | |  |  |  |
Verfasst am: 17. Oktober 2007 16:00 |
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| Slightly |
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Verfasst am: 18. Oktober 2007 18:02 |
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| Slightly |
| Piratenkapitän |
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| Zitat: |
Zitat:
Original geschrieben von andjessi
Bei der Stiftung Warentest geht es tatsächlich nicht ums Geldverdienen. Es ist kein profitorientiertes Unternehmen. Das man natürlich Geld einnehmen muss ist klar.
Wenn Du jetzt noch nachweisen kannst, dass die Mitarbeiter der Stiftung kein Geld verdienen, dann gebe ich Dir recht.
Mann kann ein Stiftung, die als solche massive Steuerprivilegien hat und keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt, aber nutzen um durch die Stiftung Geld zu verdienen
um womöglich am Rande der Gemeinnützigkeit ganz normalee kommerzielle Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht zu placieren.
Frag Mal den ADAC, andere Automobilclubs, den Bund der Versicherten u.a.m. wie das geht. ;)
Gerne auch die Stiftung Warentest... :D
Zitat:
Original geschrieben von andjessi
Die Stiftung Warentest wurde noch nie zu Schadensersatz verurteilt.
Selbst wenn: Wo gehobelt wird, da fallen Späne.
Wer (außer Dir) spricht von Schadensersatz der Stiftung Warentest?
Ich hatte von mehreren verlorenen Prozessen der Zeitung Finanztest gesprochen.
Im Presserecht wird man bekanntlich zum Abdruck einer Gegendarstellung an gleicher Stelle verurteilt. Wer verliert zahlt daneben noch den Prozeß ...
Daneben hatte ich vom Einstampfen eines ganzen Heftes gesprochen.
Was glaubst Du wohl was das gekostet hat?
Der Hammer ist Dein Argument wo gehobelt wird fallen Spänne.
Verbraucherschützer dürfen hobeln weil Sie für die gute Sache sind?
Motto: Der Zweck heiligt die Mittel.
Das ist das Ende des Rechtsstaates!
Original geschrieben von andjessi
Das Heft hat die Stiftung damals selbst zurückgerufen, weil ihnen ein sachlicher Fehler passiert ist. Das ist doch lobenswert.
Vielleicht machst Du Dich sachkundig.
Das Heft wurde keinesfalls freillig zurückgerufen, der Rückruf war Folge eines Urteils!
Jemand der mehrfach gegen geltendes Recht verstoßen hat ist für mich nicht mehr glaubwürdig.
Eine Zeitung, der mehrfach fachliche Fehler von Gerichten attestiert wurden hat für mich die fachliche Kompetenz verloren.
So denken viele, aber die wenigsten kennen galt die Klöpse dieser Redaktion. |
Wer von uns schreibt mal dazu, dass sich die HUK auch nicht drum schert  |
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Verfasst am: 18. Oktober 2007 20:31 |
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| Frank |
| Piratenkapitän |
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Hallo,
wenn man Zeitung mit Urteile und Stiftung mit HUK ersetzt und noch den Zusatz " Rechtsvera....... dazugibt, ist doch genau das gleiche bei der HUK angesagt oder?
Schließlich muss der Modi doch ins gleiche Horn blasen sonst werden dem die Gelder gekürzt. |
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Verfasst am: 19. Dezember 2007 13:38 |
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| Slightly |
| Piratenkapitän |
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Verfasst am: 19. Dezember 2007 13:41 |
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| bernhard70 |
| Kapitän |
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| ... habe ja schon wieder einiges gerade gerückt ... |
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_________________ Rechtsanwalt Bernhard Trögl
Marktplatz 5
91785 Pleinfeld
Tel. 09144/94930
Fax 09144/94930 |
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Verfasst am: 19. Dezember 2007 15:24 |
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| Franz511 |
| Kapitän |
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Hallo Bernhard70,
diese Richtigstellung bei MT hat gesessen. Bravo!
Gruss Franz511 |
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_________________ Alles wird gut - nur Geduld! |
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