MWSt beim Wiederbeschaffungswert
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Verfasst am: 27. Juli 2007 08:39 |
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| jodat |
| Kapitän |
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| Anmeldedatum: 24.02.2007 |
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Ein aktueller Fall:
Mandantin kommt mit Abrechnung der Versicherung. Versicherung rechnet Totalschaden ab. Wiederbeschaffungsaufwand wird richtigerweise aus der Differenz von Wiederbeschaffungswert und Restwert ermittelt.
Ein Blick ins Gutachten des versicherungseigenen Sachverständigen verrät aber, dass dieser bei einem zum Unfallzeitpunkt 7 Jahre alten Smart doch tatsächlich 19 % MWSt (immerhin über 800 EUR, die der Mandantin zunächst fehlen), berücksichtigt hat. Das Beste aber ist, der Ansatz der MWSt wird noch nicht einmal erläutert, wie sich das gehören würde. Der Laie erkennt also gar nicht, warum der Gutachter von 19 % ausgeht und ahnt nichts Böses. Sehr grenzwertig
Es bedarf sicherlich keines Hinweises, dass der Restwert über AUTO-Online ermittelt wurde.
Hier konnte durch ein kurzes Anschreiben immerhin die Mehrwertsteuer zusätzlich erstritten werden (ohne auf die noch nicht erfolgte Ersatzfahrzeugbeschaffung zu warten). Der Unfallwagen war aber schon zum ermittelten Restwert veräußert.
Dieser Fall macht mal wieder deutlich, weshalb die Beauftragung des eigenen Sachverständigen so enorm wichtig ist.
Gruß |
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_________________ Dr. Ralph Burkard
Fachanwalt für Verkehrsrecht
53340 Meckenheim |
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Verfasst am: 27. Juli 2007 10:38 |
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| Smilie |
| Piratenkapitän |
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Hallo Jodat,
absolut korrekt deine Vorgehensweise! Als GA sollte man schon die Unterschiede zwischen Regelbesteuerung, Differenzbesteuerung und MwSt-Neutralität kennen. Insofern habe ich in meinen GAn drei mögliche Textpassagen zur Auswahl, die dem AST (den dem erstelle ich das GAn) deutlich erklären, wie das mit dem MwSt-Abzug bei unterschiedlich alten Fahrzeugen verhält. Das ganze könnte dann in etwa so aussehen:
Wiederbeschaffungswert ohne Mehrwertsteuerausweis = EUR 3.500,00
Zur Ermittlung des vorstehend angegebenen Wiederbeschaffungswertes wurden der Erhaltungs- und Pflegezustand, die Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs sowie die örtliche Marktlage entsprechend berücksichtigt. Ebenso wurden werterhaltende und/oder wertverbessernde Aufwendungen, festgestellte Vor-/Altschäden sowie die Ausstattungsvarianten in Anrechnung gebracht. Insofern spiegelt der angegebene Wiederbeschaffungswert den Kaufpreis wider, den der Geschädigte auf dem örtlichen/regionalen Markt aufwenden muss, um ein gleichwertiges gebrauchtes Ersatzfahrzeug zu erwerben. Bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes können einschlägige Informationsdienste als Orientierungshilfe dienen. Aus diesen Informationsquellen können regelmäßig nur die Endverbraucherpreise entnommen werden. Der in diesen Endverbraucherpreisen möglicherweise enthaltene Mehrwertsteueranteil kann üblicherweise nicht konkret ermittelt bzw. nachgewiesen werden. Grund dafür ist, dass sich im Fahrzeughandel unterschiedliche Mehrwertsteueranteile im jeweiligen Endpreis wieder finden. Unter Berücksichtigung dessen, wird der für das hier gegenständliche Fahrzeug regulierungsrelevante Mehrwertsteuerabzug wie folgt einzelfallbezogen beurteilt:
MÖGLICHKEIT A =
Beim Fahrzeugkauf im Neufahrzeughandel (im Pkw-Sektor sind dies in der Regel neue bzw. maximal zwei Jahre alte Fahrzeuge) sowie bei Vorsteuerabzugsberechtigten kommt regelmäßig der volle Mehrwertsteuersatz in gesetzlicher Höhe in Betracht. Bei dieser „Regelbesteuerung nach § 12 UstG“ ist ein Wiederbeschaffungswert ohne Mehrwertsteuer in Höhe von EUR 2.941,00 regulierungsrelevant.
MÖGLICHKEIT B =
Beim Fahrzeugkauf im seriösen Gebrauchtfahrzeughandel (im Pkw-Sektor sind dies in der Regel Fahrzeuge im Alter zwischen zwei und sechs Jahren) ist für eine Erhebung der Mehrwertsteuer regelmäßig nur die Differenz zwischen Händlereinkaufspreis und Händlerverkaufspreis Bemessungsgrundlage. Dieser lediglich auf die Handelsspanne entfallende Mehrwertsteueranteil macht (bezogen auf den Händlerverkaufswert) im Allgemeinen nur 2,9 % des Wiederbeschaffungswertes aus. Bei dieser „Differenzbesteuerung nach § 25a UstG“ ist ein Wiederbeschaffungswert ohne Mehrwertsteuer in Höhe von EUR 3.399,00 regulierungsrelevant.
MÖGLICHKEIT C =
Beim Fahrzeugkauf auf dem Privatmarkt (im Pkw-Sektor sind dies in der Regel über sechs Jahre alte Fahrzeuge) fällt keine Mehrwertsteuer an und ist somit weder ausweisbar noch abzugsfähig. Insofern ist ein Wiederbeschaffungswert ohne Mehrwertsteuerausweis in Höhe von EUR 3.500,00 regulierungsrelevant.
Bisher hat das jeder AST kappiert. Einzig manche Vers-SB kamen damit (verständlicherweise) nicht zurecht.  |
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_________________ Viele Grüße - Smilie
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Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht. (Johann Wolfgang von Goethe, 1749 - 1832) |
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Verfasst am: 27. Juli 2007 12:55 |
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| Comet |
| Piratenkapitän |
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| Anmeldedatum: 26.02.2007 |
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@smilie
Ich beurteile die Differenzbesteuerung in der Regel mit nur 2 % und komme je nach Fahrzeugtyp und Nutzung auch noch bei bis zu 10 Jahren alten Schätzchen, zu dem Ergebnis der Differenzbesteuerung. Aber 6 Jahre dürften in den allermeisten Fällen eindeutig zu gering bemessen sein, so sehe ich es jedenfalls. Liegt aber auch daran, dass ich vom prinzip her jegliche unflexibele und schematisierte Wertung in Form eines Textbausteines eher Kritisch betrachte.Oft reicht auch ein bißchen Fingerspitzengefühl und ein wenig Augenmaß, man sollte sich einfach überlegen, ob dieses Fahrzeug noch im seriösen Fahrzeughandel anzutreffen wäre.
Gruß
aus dem Minenfeld |
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Zuletzt bearbeitet von Comet am 27. Juli 2007 13:24, insgesamt einmal bearbeitet |
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Verfasst am: 27. Juli 2007 13:05 |
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| kama52 |
| Piratenkapitän |
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| Anmeldedatum: 29.03.2007 |
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So einen Fall der "Unwissenheit" hatte ich vor gut einem Monat bei der Mecklenburgischen. Nach ca. 20 min. telefonischer "Lehrstunde", blickte dieser anscheinend immer noch schief ins Telefon und verstand dann gar nix mehr ^^
Als ich mir seinen Hauptsachbearbeiter geben lassen wollte, um einen verbindlichen Termin für einige Seminarstunden auszumachen, legte er den Hörer einfach auf :wink:
@comet: Sicherlich spielen da Fahrzeugtyp und Zustand eine gewichtige Rolle, jedoch kommt man imho bei "solchen" SB´s um eine gewisse Form von Schematisierung nicht drumherum |
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_________________ Anticheater und unabhängiger SV |
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Verfasst am: 27. Juli 2007 13:52 |
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| Der Haule |
| Piratenkapitän |
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| Anmeldedatum: 26.02.2007 |
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Hallo,
bisher gab es hier bei mir noch keine Probleme (oder wurden halt nicht an mich herangtragen). SB hier im Süden (Stuttgart) wissen wohl Bescheid, das wenn sie zucken von uns gleich die passende Antwort über einen dann dem A.St. empfohlenen RA kommt. Mitsamt den kostentreibenden Nebenerscheinungen (Stellungnahme etc.). Da wird dann nicht diskutiert, da wir in Sachen MwSt. noch nie auf`s "Nässle" gefallen sind.
Gruß Haule |
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Verfasst am: 27. Juli 2007 16:07 |
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| Andreas |
| Neptun |
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| Anmeldedatum: 24.02.2007 |
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Zu den Textbausteinen folgender Hinweis:
Ich würde den Absatz regulierungsrelevant weglassen, denn was ist denn, wenn der Geschädigte zwar ein Fahrzeug hat, überwiegend regelbesteuert ist, sich aber von Privat ein Fahrzeug zum WBW kauft?
Richtig! Regulierungsrelevant ist dann der WBW (brutto=netto) und nicht WBW abzgl. 19% MwSt (siehe BGH)
Und auch bei Vorsteuerabzugsberechtigten kann man nicht ohne weiteres von 19% ausgehen. Auch Gewerbetreibende (und ähnliche) sollen "alte" Autos haben, die nur noch überwiegend differenzbesteuert angeboten werden, oder sogar nur noch überwiegend privat. Auch da sind im WBW dann keine 19% MwSt. drin, denn einzig und allein interessant ist das beschädigte Fahrzeug und nix anderes.
Bei Differenzbesteuerung gehen wir seit der 19% MwSt von etwa 2,3% aus. |
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_________________ Grüße
Andreas |
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Verfasst am: 18. Juni 2008 12:14 |
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| KSV |
| Steuermann |
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| Anmeldedatum: 23.02.2007 |
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Wie unterscheidet Ihr zwischen den drei Besteuerungsarten, ich mache es bisher immer individuell nach Marktkenntnis und Internetabfrage, wobei ich als Richtschnur für die Regelbesteuerung 2 Jahre ansetze. Von welchem Anteil geht ihr bei der Differenzbesteuerung seit Erhöhung der MwSt auf 19 % aus, 2,0 % oder sogar bis zu 2,5 %?
Oder welche Hilfsmittel verwendet Ihr dazu, z.B. die entsprechende Schwacke Liste (Regel- / Differenzbesteuerung)? |
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_________________ Viele Grüße
KSV
selbstständiger Kfz-Sachverständiger |
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Verfasst am: 18. Juni 2008 13:25 |
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| Zwilling |
| Steuermann |
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| Anmeldedatum: 25.07.2007 |
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| Wohnort: Edewecht |
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Da bittet dir die Schwacke Online (Schadenmanager Schwacke) ein nettes Tool an.
Hier wird neben der Wertermittlung (Bundesdurschschnitt) auch über den "Webmonitor" eine Regionale Wertermittlung durchgeführt.
Dabei kann man sich auch die Steuerlast auswerfen lassen, wie dieses Fahrzeug i.R gehandelt wird:
Regelbesteuert oder Differenzbesteuert. Erfolgt keine Angabe, so ist der Wiederbeschaffungswert Steuerneutral.
Zudem werden auch noch die Werte für den Nutzungsausfall getaffelt nach Fahrzeugalter und die Vorhaltekosten sowie der Mietspiegel angegeben.
Als "Schmakerl" kannst du auch eine Reparaturkalkulation durchführen.
Von den Reparaturwerten deckt sich dass in etwa mit Audatex.
Und das Schöne: Alle Daten (auch die Ausstattung und Kundendaten) werden direkt in PCG übernommen.
Bernhard |
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_________________ Bei Abwicklung von Versicherungsschäden ist die Reibungswärme welche bei dem über den Tisch gezogen werden entsteht nicht mit Nestwärme zu verwechseln. |
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Verfasst am: 18. Juni 2008 14:05 |
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| KSV |
| Steuermann |
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| Anmeldedatum: 23.02.2007 |
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| Das Schwacke Programm zur Reparaturkostenermittluing hab ich vor etwa 1,5 Jahren einmal getestet und war davon nicht begeistert, daher habe ich dann meinen Audatex-Vertrag verlängert. Bei der Audatex Bewertung bin ich mit den Möglichkeiten in Bezug auf die MwSt nicht gerade glücklich. |
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_________________ Viele Grüße
KSV
selbstständiger Kfz-Sachverständiger |
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Verfasst am: 18. Juni 2008 16:30 |
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| Zwilling |
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| Anmeldedatum: 25.07.2007 |
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Im Repair Estimade hat sich einges geändert und ist auch Anwenderfreundlicher geworden.
Doch nach wie vor sind Kalkulationen von NF und Krad nicht möglich, und bei älteren Fahrzeugen nur im begrenztem Umfang.
Ich mach meisten Kalkulationen im Totslschdensfall damit, oder wenn ein Fahrzeug bei audatex nicht PAD-fähi ist (z.B. Kia Carneval).
Bernhard |
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