Nach einem Verkehrsunfall einen Rechtsanwalt beauftragen
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Verfasst am: 9. Juni 2007 02:02 |
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| Klabautermann |
| Steuermann |
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| Anmeldedatum: 02.03.2007 |
| Beiträge: 98 |
| Wohnort: Tal der Ahnungslosen |
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www.finanztip.de: "Nach einem Verkehrsunfall einen Rechtsanwalt beauftragen"
| Zitat: |
Will ein Unfallgeschädigter Schadensersatzansprüche geltend machen, so kann er sofort nach dem Unfall die gesamte zivilrechtliche Regulierung des Schadens einem Anwalt übertragen. Es sind hierfür keine vorhergehenden eigenen Schritte gegenüber dem Gegner oder der gegnerischen Versicherung nötig. Ebenso wenig müssen vor der Beauftragung eines Anwalts bei der Regulierung Schwierigkeiten aufgetreten oder gar eine Verzugslage gegeben sein.
Im Gegenteil: Wer sich einen Anwalt wünscht, der sich engagiert einsetzt, sollte es tunlichst vermeiden, sich zunächst einmal von der Gegenseite die Forderungen begleichen zu lassen, über die kein Streit besteht, um danach einen Anwalt mit der Durchsetzung der noch fehlenden "Peanuts" zu beauftragen; damit würde vom Anwalt verlangt, sich bei einem meist winzigen verbleibenden Streitwert, nach dessen "Höhe" sich die Gebühren richten, ausgerechnet mit den strittigen, also meist komplizierteren und arbeitsintensiveren Teilen des Gesamtschadens auseinandersetzen zu müssen. ..... |
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_________________ „Wer sich gegen fließendes Wasser stemmt, weil er Standpunkte hat, verursacht Wirbel.“(Joachim Meisner) |
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Verfasst am: 9. Juni 2007 05:13 |
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| Andreas |
| Neptun |
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| Anmeldedatum: 24.02.2007 |
| Beiträge: 1268 |
| Wohnort: Haus mit Garten |
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| Dem kann man doch uneingeschränkt zustimmen. Vor allem der richtige und wichtige Hinweis, dass man fairerweise nicht nur den strittigen Rest den Anwalt machen lässt, ist zu beachten. |
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_________________ Grüße
Andreas |
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