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Nachschaurecht der VS

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Nachschaurecht der VS 
BeitragVerfasst am: 10. August 2007 12:52
Zwilling
Steuermann
Anmeldedatum: 25.07.2007
Beiträge: 61
Wohnort: Edewecht
So Leute, nun ist es so weit.



In mehreren Fällen haben wir hier vor Or das Problem, dass eine grosse regionale VS in jeden Haftpflichtschden einen Öffentlich bestellt und bestochenen Sv in Marsch setzt und eine Nachbesichtigung anortent.



Mit diesem Fiffi gibt es gösste Probleme:



- Gegenkalkulationen grundsätzlich ohne Aufschläge/Lackmaterialien und zu "seinen" erfundenn Verrechnungssätzen (das bügel ich ja noch so weg Wink )



- Grundsätzlich "sieht er keinen Schaden " /trotz eingdrückter Kofferböden, verschobener Spaltmassse, Stauchdellen in Dachholmem, bereits optisch sichbaren Achsschäden ...)



- Ist ein Schaden da, betietelt ers dass est mal als Vorschaden (wobei er den Unterscheid zwischen Vorschaden und Altschaden als Dipll. Ing nicht kennt)



Anlässlich einer stritigen Nachbesichtigung läst er sich zu der Aussage hin " dass ihm Herstellervorgaben nicht im Geringsten Interesieren würden " Leider wil der Werkstattleiter hier nicht als Zeuge Auftreten, da sie regionle VS (deren "Partenerbetrieb" sie sind") schon Angedroht hat, sonst zukünftig die Abwicklung zu verzögern... (Sizilien läst grüssen)



Die Krux ist nun, dass unseren Gerichten die unbelasteten SV- ausgehen, da mittlerweile fast alle öffentlich bestellten SV befangen/gekauft sind. Diese ist bereichts Gerichtebekannt und die (Arbeitswilligen) Richter sich mittelweile schon überlgen wenn mann noch im Steitfalle aus Neutralen SV einsetzn kann Rolling Eyes )

Übrigens, nicht nur mein persönliches Problem (mich Trifts im Moment natürlich besonders, da ich mich nicht "Disziplinieren" lasse und auch nicht bereit bin über mein Honorar zu verhandeln (kürzugen um die 50% waren angedacht Razz ) sondern auch anderer freier SV´s in unserer Region.



Nun meine Frage:

Es gibt Urteile bezüglich der ungerechtfertigten Nachbesichtigung durch die VS.

Wer kann mir diese Urteile zukommen lassen ?

Per Mail oder FAX.

Fx-Nr. per PN



Wir (mein Büro und mein 45KM enferternter Kumpel, mit dem ich auf freundschaftlicher Basis zusammen arbeite ) wolle hier endlich mal ne "Flurbereinigung" ansetzen.



Bernhard

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Bei Abwicklung von Versicherungsschäden ist die Reibungswärme welche bei dem über den Tisch gezogen werden entsteht nicht mit Nestwärme zu verwechseln.
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BeitragVerfasst am: 10. August 2007 12:54
Frank
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 23.02.2007
Beiträge: 263
Wohnort: Franken
Wenn neutraler Sachverständiger





Dann





Unfall.Net SV.







Da bin ich mir sicher!!!!
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BeitragVerfasst am: 10. August 2007 13:11
Zwilling
Steuermann
Anmeldedatum: 25.07.2007
Beiträge: 61
Wohnort: Edewecht
Das Prob ist ja, dass dieser spezielle "SV" das Büro seines Vaters übernommen hat und über Seilschaften zur IHK auch seine Öffentliche Bestellung erlang hat.

Sein Vater hatte bereits einen "Vertrauensvorschuss" der Versicherrungen und (bequemer) Richter.

Wobei ich lieber nicht die Leichen in seinem Keller zählen möchte...

Nun führt als "Allteingesesenes Unternehmen" halt die Sache weiter.



In Fachkreisen ist bekannt, das die gesamte Familie durch Sach

unverstand glänzt (Originalzitat eines Werkstattmeisters: "Der erkennt noch nicht mal ein Auto wenn ihn das überrollt" )



Der leb nur noch über Versicherungsaufträge, wobei ihn sogar letzten sein eigener Auftraggeber (Würtembergische) wegen Parteigutachten angeschossen hat Cool



Z.Zt . darf er die Formulierung " Unparteiisch" nicht mehr verwenden.



Er schliest zudem immer mit dem Satz, dass ers seine Gutachten in seiner Eigenschaft als Öfentlich bestellt und vereidigter Gutachter erstatet

Meiner Aufforderung in diesem Falle den Gerichtauftrag (denn nur hier erstatet er ein Gutachten, ansonsten erstellt er eines) ist er bis heut nicht nachgekommen Rolling Eyes



Wegen diese Fifis sind u.A. noch Honrarforderungen aus Anfang 2005 offen Embarassed .



Bernhard

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BeitragVerfasst am: 10. August 2007 14:43
Andreas
Neptun
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 1268
Wohnort: Haus mit Garten
Zwilling hat Folgendes geschrieben:
Er schliest zudem immer mit dem Satz, dass ers seine Gutachten in seiner Eigenschaft als Öfentlich bestellt und vereidigter Gutachter erstatet




Selbstverständlich erstattet er Gutachten, das hat mit Gericht oder privat oder Versicherung nichts zu tun. Auch nicht mit der Qualität seiner Arbeit.

_________________
Grüße

Andreas
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BeitragVerfasst am: 10. August 2007 15:42
Heinzelmännchen
Neptun
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Beiträge: 1005
Wohnort: Dorf der unbeugsamen Gallier
Unerlaubte Besichtigungen, Merkblatt für unfallgeschädigte Fahrzeughalter



Zitat:
Das Landgericht München I (19 S 11609/90) hat in seinem Urteil vom 20.12.90 ausgeführt, dass es ein generelles Nachbesichtigungsrecht der eintrittspflichtigen Versicherung nicht gibt.



Das Amtsgericht Wiesbaden hat im Verfahren 91 C 1735/98 in seinem Urteil vom 28.10.98 festgestellt, dass die ersatzpflichtige Versicherung keine Schadensersatzleistungen zurückhalten darf, wenn der Geschädigte eine Nachbesichtigung seines Fahrzeuges verweigert, weil eine Rechtsgrundlage für ein solches Nachbesichtigungsbegehren nicht erkennbar ist.



Das Landgericht Kleve (Aktenzeichen: 3 O 317/98 in Anlehnung an BGH, ZfS 199, 239) hat zudem klargestellt, dass sich der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall auf die von seinem Sachverständigen vorgenommenen Feststellungen zur Schadenhöhe verlassen darf. Die Haftpflichtversicherung des Schädigers darf die Schadensregulierung in der Regel nicht von einer Nachbesichtigung durch einen eigenen Gutachter abhängig machen.




grüße

HM

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BeitragVerfasst am: 10. August 2007 21:47
Zwilling
Steuermann
Anmeldedatum: 25.07.2007
Beiträge: 61
Wohnort: Edewecht
Andreas hat Folgendes geschrieben:
Zwilling hat Folgendes geschrieben:
Er schliest zudem immer mit dem Satz, dass ers seine Gutachten in seiner Eigenschaft als Öfentlich bestellt und vereidigter Gutachter erstatet




Selbstverständlich erstattet er Gutachten, das hat mit Gericht oder privat oder Versicherung nichts zu tun. Auch nicht mit der Qualität seiner Arbeit.




Der Unterschied liegt in der Haftung.



Ich Erstatte einer auftaggebenen Instution einen Bericht nach dereren Aufforderung. Für den Inhalt dieses Berichtes kan ich nicht Haftbar gemacht werden.



Ich erstelle (von Herstellen) eine Sache/Dienstleistung und Hafte auch für die Richtigkeit.

Diesbezüglich ja auch die Unterscheidung in der Vergütung.



Ein ersatteter Bericht für das Gericht wrid

nach den Justiz-Entschädigungsgesetz vergütet,



währen eine erstelltes Gutachten einen Werkvertrag als Grundlage hat und auch dementsprechen nach BGB vergütet wird (wir kämpfen doch jeden Tag dafür Cool )

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BeitragVerfasst am: 11. August 2007 09:43
Andreas
Neptun
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 1268
Wohnort: Haus mit Garten
Nein, das hat mit Haftung und so weiter nichts zu tun. Auch nichts mit JVEG, privater Vergütung, etc. Ein Gutachten wird immer erstattet, egal für wen, mit allem was dazu gehört.



Das Erstellen umfasst nur die handwerklichen Tätigkeiten bis das "Printprodukt" vorliegt, Erstellen wie Herstellen. Erstatten geht weiter als erstellen, denn das erstatten beinhaltet das erstellen.



Auch wir erstatten unsere Haftpflichschadengutachten.

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Grüße

Andreas
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