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BeitragVerfasst am: 14. Dezember 2007 09:42
Zwilling
Steuermann
Anmeldedatum: 25.07.2007
Beiträge: 61
Wohnort: Edewecht
Andreas hat Folgendes geschrieben:
...



Der Reparaturbetrieb repariert einwandfrei und stellt genau die vorauskalkulierten Kosten in Rechnung. Jetzt ist es plötzlich kein 130%-Fall mehr und die Versicherung wird argumentieren: Prognoserisiko zieht nicht, da ja bei tatsächlicher nach Gutachten durchgeführter Reparatur die Rep.-kosten > 1,3 * WBW sind.



Zahlen also WBW - RW und dem Geschädigten fehlt Geld...






Und #Schawups# zieht der Geschädigte plötzliche eine Vorsteuerabzugsfähigkeit aus der Tasche...

.

.

.

.

und??

.

.

Rischtisch !! Hängen im Schacht !



Eine objektive Bewertung kann nur auf Grund der Nettowert erfolgen. Daher ist ja die Steuergerechte Ermittlung des WBW so eminent wichtig (und wird deswegen ja von den "Mitbewerbern" ala DEKRA bewust falsch gehandhabt)



Ihr habt´s ja nur mit Regelbesteuert, Differenzbesteuert und Steuerneutral zu tun...

.

Was meint ihr, was für ein Chaos im Bereich Landmaschinen im Punkto Steuern entsteht, wenn der Maschineneigner (Bauer) nicht zur Vorsteuerabzugsfähigkeit optiert. Dann haben wir es plötzlich mit Steuersätzen von 7,9, 11, oder 19 % zu tun Rolling Eyes



Bernhard

_________________
Bei Abwicklung von Versicherungsschäden ist die Reibungswärme welche bei dem über den Tisch gezogen werden entsteht nicht mit Nestwärme zu verwechseln.
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BeitragVerfasst am: 19. Februar 2008 17:56
Klabautermann
Steuermann
Anmeldedatum: 02.03.2007
Beiträge: 98
Wohnort: Tal der Ahnungslosen
Letztendlich ist man hier vor jedem Amtsrichter wieder auf hoher SEE oder?????

3000 WBW ohne Mehrwertsteuerausweis (Fahrzeug überwiegend auf Privatmarkt gehandelt)

Schaden netto 3800 € = 4940 € brutto

Reparaturfreigabe 130% Fall ????!!!!!

_________________
„Wer sich gegen fließendes Wasser stemmt, weil er Standpunkte hat, verursacht Wirbel.“(Joachim Meisner)
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BeitragVerfasst am: 20. Februar 2008 05:56
Andreas
Neptun
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 1268
Wohnort: Haus mit Garten
Wie sieht es denn in der Rechtsprechung aus? Welche 130%-Fälle wurden denn da verhandelt und auf welche MwSt beim WBW wurde abgestellt? Im Regelfall greift die 130%-Grenze ja nur bei Fahrzeugen mit Differenz- oder ohne Besteuerung.

Die regelbesteuerten werden ja im Normalfall bei Totalschaden nicht wieder aufgebaut.

_________________
Grüße

Andreas
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