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Neulich bei Mobile.De 
BeitragVerfasst am: 14. Mai 2007 10:26
Der Haule
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 26.02.2007
Beiträge: 412
Wohnort: Im tiefen Wald






Shocked Laughing Rolling Eyes



Grüße Haule
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BeitragVerfasst am: 14. Mai 2007 11:09
Störtebeker
Steuermann
Anmeldedatum: 13.10.2006
Beiträge: 88
Dies kann man sicher nicht als "Bagatelle" bezeichnen. Die Bezeichnung "Bagatelle" wird jedoch von sehr vielen Autofahrern völlig falsch interpretiert. Denn hier geht es in erster Linie nicht um die "Offenbarungspflicht" eines Halters bei späteren Verkauf seines verunfallten Fahrzeuges, sondern einzig um die Schadenhöhe.



Die Bezeichnung "Bagatelle" bezieht sich also lediglich auf die Schadenhöhe - nicht aber auf den Schadenhergang. Dabei sind nunmal alle Schäden über EUR 750,- für den "Ottonormalverdiener" (mit ca. EUR 1.300 Monatslohn) nicht mehr als "Bagatelle", sondern als "Vermögensschaden" zu bezeichnen.



Oft bekomme ich in diesem Zusammenhang auch die Frage gestellt, ob das Auto mit einem geringfügigen Schaden (z.B. bei EUR 150 Schaden) nun auch als "Unfallauto" beim Verkauf zu deklarieren sei. Wenn dieser Schaden durch einen Unfall verursacht wurde, dann JA!



Denn hierfür gibt es eine ebenso klare Auslegung: "Ein Unfall ist ein von außen her mit plötzlicher mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis"! Also beispielsweise auch die Kollision mit einem Leitpfosten - wer sich hier unerlaubt entfernt begeht "Unfallflucht" auch wenn der Leitpfosten nur ca. EUR 50,- kostet. Oder die Kollision eines Einkaufswagens gegen einen Pkw, das ist ebenso ein Unfall!



Wenn es also darum geht als SV festzustellen, ob es sich bei dem Fahrzeug XY um einen Unfallwagen handelt, ist genauso diese vorstehende Definition haranzuziehen denn dabei spielt die Schadenhöhe keine Rolle. Dies wird selbst heute noch von vielen SV u. RA bedauerlicher Weise falsch gehandhabt.

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Freundliche Grüße

Störtebeker


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Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht. (Johann Wolfgang von Goethe, 1749 - 1832)
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BeitragVerfasst am: 14. Mai 2007 12:35
Slightly
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 559
Wohnort: gerädertem Schiff
Allerdings gibt es auch ein Klientel an Kunden die definieren Bagatellschaden etwas anders.



1. Fährt denen einer ins Auto, wird aus dem angerichteten Kratzer am eigenen Fahrzeug ein Totalschaden.



2. Fahren die jemanden ins Auto und verursachen einen großen Schaden, ist es doch nur eine Bagatelle.

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Viele Versicherer wären bessere Schadenregulierer, wenn sie darauf verzichten würden, aus den Sachverständigen *bessere* machen zu wollen.
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BeitragVerfasst am: 14. Mai 2007 17:03
Frank
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 23.02.2007
Beiträge: 263
Wohnort: Franken
alles zusammen ist doch BAGAGE
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