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Notreparatur

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Notreparatur 
BeitragVerfasst am: 16. Juni 2008 10:09
jetzterstrecht
Säbelrasseler
Anmeldedatum: 14.02.2008
Beiträge: 27
Wohnort: Sachsen
Hallo, folgende Fakten und Fragestellung:

- Kunde mit Haftplichtschaden lässt sich von DEKRA ein Gutachten erstellen (ohne Angabe zu einer möglichen Notreparatur)
- Geschädigter lässt sich durch Rechtsanwalt vertreten
- Fahrzeug wird nicht instand gesetzt (Neuwagenregelung)
- Kunde fährt 2 Monate mit Mietwagen -> Versicherung will diesen nicht bezahlen, da Notreparatur in Höhe von ca. 250,00 Euro möglich gewesen wäre.
- DEKRA bestätigt das eine Notreparatur in der Größenordnung möglich gewesen sei

Frage: Hätte eine Angabe zur Notreparatur in das Gutachten gemusst? Oder Hätte die Versicherung eher reagieren müssen und eine Notreparatur vorschlagen müssen?

In meinen Gutachten steht immer eine Angabe zur Notreparatur, daher hat sich mir nie die obige Frage gestellt, die mir nun gestellt wurde... Confused
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BeitragVerfasst am: 16. Juni 2008 10:19
Franz511
Kapitän
Anmeldedatum: 03.03.2007
Beiträge: 150
Wohnort: Rheinland-Pfalz
Eine Notreparatur in Höhe von EUR 250,00 bei einem Schaden, der für eine Neuwagenregulierung angesetzt werden kann. Question Question Question

Grundsätzlich erwähne ich in meinen Gutachten, wenn eine Notrepartur möglich ist und zusätzlich was bei einer Notreparatur notwendig wäre.

Meiner Meinung nach hätte in jedem Fall ein Hinweis im Gutachten der DEKRA erfolgen müssen.

Hier hat der Geschädigte meiner Meinung zu Recht einen Teil der Mietwagenkosten selbst zu vertreten. Auch der Anwalt hat hier versagt.

Gruss Franz511

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BeitragVerfasst am: 16. Juni 2008 10:59
Beulenpest
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 09.05.2007
Beiträge: 982
Wohnort: Hamburg
Dem Vorredner schliesse ich mich an.
Wenn Notrep. möglich wird dies auch entsprechend erwähnt und kostenmäßig umrissen.
(Die eingangs zitierte Neuwagenregelung dürfte wohl, nach meiner Interpretation, sich darauf beziehen daß nach Schadenseintritt ! ein Neuwagen bestellt und die Lieferzeit überbrückt wurde anstatt Reparatur..?..)
Es verwundert aber daß die Vs sich nicht schneller "bewegt" hat...wenn sie doch sonst so fix reduziert und prüft.... Cool ...

Gruss Beule...

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BeitragVerfasst am: 16. Juni 2008 13:20
jetzterstrecht
Säbelrasseler
Anmeldedatum: 14.02.2008
Beiträge: 27
Wohnort: Sachsen
Danke für die Antworten!

Gibt es den so ne Art Mindestanforderungsliste für Gutachten bzw. Richtlinien, aus der klar hervorgeht, dass wenn eine Notreparatur möglich gewesen wäre, sie auch rein muss ins Gutachten?

Ich vermute der Kunde hat zunächst einer Reparatur zugestimmt und hat später von der Neuwagenmöglichkeit erfahren und sich am Ende für diese Variante entschieden...
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BeitragVerfasst am: 16. Juni 2008 13:29
Beulenpest
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 09.05.2007
Beiträge: 982
Wohnort: Hamburg
@jetzterstrecht...klare Antwort: im Prinzip ja aber....

In dem Punkt >Notreparatur< wird wohl manch Sv nach den Regulierungswünschen des Geschädigten gehen und entsprechend dies mit dazupacken oder weglassen....direkt vorgeschrieben ist es nicht, aber wie man sieht empfehlenswert denn man weiß nie ob sich ein "Sinneswandel" einstellt.

Gruss Beule....

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BeitragVerfasst am: 16. Juni 2008 13:46
jetzterstrecht
Säbelrasseler
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Beiträge: 27
Wohnort: Sachsen
Hmm, wem werden wohl die Mietwagenkosten (mehrere tausend Euro) auf die Füße fallen, dem SV?
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BeitragVerfasst am: 16. Juni 2008 14:04
Beulenpest
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 09.05.2007
Beiträge: 982
Wohnort: Hamburg
...wohl dem Kunden....im Rahmen der Minderungspflicht hätte er frühzeitig Meldung machen können....und somit wohl nun den Stiefel am Bein...gleichzeitig muss man auch sagen daß die Werkstatt offenbar damit überfordert war...sonst hätten die auch darauf hinweisen können....(persönliche Meinung..)

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BeitragVerfasst am: 16. Juni 2008 16:13
jetzterstrecht
Säbelrasseler
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Beiträge: 27
Wohnort: Sachsen
... wobei ich dann wiederum auch den RA des Kunden in der Pflicht sehe ...
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BeitragVerfasst am: 16. Juni 2008 16:42
Beulenpest
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 09.05.2007
Beiträge: 982
Wohnort: Hamburg
Man kennt keine detailierte Ausführung des ganzen. Aber aus eigener Erfahrung weiß man auch daß manche Leute gerne das eine mitteilen,anderes wiederum nicht und wieder anderes zu ihren Gunsten darlegen. Möglicherweise wurde der Ra auch mit solch einer Info falsch/nicht/unvollständig konfrontiert...was soll er dann dazu sagen...?
M.E. wäre der Geschädigte zuständig. (Die Werkstatt evtl. zum Teil,denn ob der Unfallwagen sich auch bei derselbigen befand...?...man weiß es aus den bisherigen Angaben heraus nicht...)
Gruss Beule....

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