| Slightly |
| Piratenkapitän |
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| Anmeldedatum: 24.02.2007 |
| Beiträge: 559 |
| Wohnort: gerädertem Schiff |
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Wer auf Deutschlands Autobahnen und Landstraßen über eine Notrufsäule Hilfe anfordert, der erreicht ein Call-Center der Versicherungsbranche. Als Service stellt diese Zentrale direkt den Kontakt zur gegnerischen Versicherung her. Diese Eilfertigkeit ist nicht ganz uneigennützig: Bis zu 40 Prozent der Kosten sparen Versicherer, wenn sie die Schadensabwicklung selbst steuern. Wer mit einem Leasingfahrzeug in einen Unfall verwickelt ist, sollte dabei allerdings einige Regeln beachten.
Am Telefon wird dem Geschädigten nicht selten klar gemacht, dass er weder Gutachter noch Rechtsanwalt brauche, da die Versicherung sich um alles kümmere. Sie beschafft den Mietwagen, das beschädigte Auto wird in eine Partner-Werkstatt gelotst. Als Gegenleistung für die Kundenüberlassung gewähren die freien Werkstätten den Versicherungen Rabatte. Das gleiche Prinzip funktioniert bei Mietwagen und Abschleppdiensten. Viele Versicherer schnüren gleich ein Komplett-Angebot. Für Leasingfahrzeuge beinhalten solche Rundum-Sorglos-Pakete jedoch Risiken: Denn Reparaturen in nicht autorisierten Werkstätten des Leasinggebers können gegen die Vertragsbedingungen verstoßen. Zudem können gebrauchte Ersatzteile den Verlust der Neuwagengarantie durch den Hersteller bedeuten.
Typisch für Partnerbetriebe der Versicherungen ist der Verzicht auf Sachverständige. Die Werkstätten sind aber nicht dazu berechtigt, den Rest- oder Wiederbeschaffungswert, merkantile oder technische Minderung und weitere Schadenpositionen zu bestimmen. „Daher sollte auf einen unabhängigen Sachverständigen bestanden werden!“ |
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