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Pflicht zur günstigen Reparatur ? NEIN

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Pflicht zur günstigen Reparatur ? NEIN 
BeitragVerfasst am: 19. Juli 2008 14:26
Beulenpest
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 09.05.2007
Beiträge: 982
Wohnort: Hamburg
Unfallschaden: Pflicht zu möglichst günstiger Reparatur - LG Potsdam vom 23.02.2008 - Az. 13 S 102/07
24. Juni 2008
Ein vom Unfallgeschädigten beauftragter Sachverständiger legt bei seiner Kalkulation stets die von einer Fachwerkstatt berechneten Preise zugrunde. Hiergegen setzen sich die Haftpflichtversicherungen zunehmend dadurch zur Wehr, dass sie den Geschädigten auf eine ohne weiteres zugängliche günstigere und dabei gleichwertige Reparaturmöglichkeit verweisen. Das Landgericht Potsdam hat hierzu entschieden, dass der Geschädigte eine günstigere Reparatur auch dann nicht verweigern darf, wenn es sich um eine freie, also nicht markengebundene Werkstatt handelt. Insbesondere Karosserieschäden könnten dort genauso fachgerecht beseitigt werden wie in einer Vertragswerkstatt.

Hinweis: Die Rechtsauffassung des Landgerichts Potsdam ist nicht unumstritten. Keinesfalls braucht sich der Unfallgeschädigte auf eine „Hinterhofwerkstatt“ einlassen.

Urteil des LG Potsdam vom 23.02.2008
Aktenzeichen: 13 S 102/07
NJW-Spezial 2008, 107



Liebe LeserInnen.
Falls ihnen eine Versicherung dieses Urteil "präsentieren" will, sei dringendst dazu geraten, umgehend einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu nehmen !
Eine sach- und fachgerechte Reparatur kann nur von den entsprechenden Vertragswerkstätten gewährt sein, die sich durch Schulungen, entsprechender Werkstattausrüstung und den herstellerseitigen Informationen der Reparaturwege aktuell und präzise am "Laufenden" hält.
Man muss auch die jeweiligen Garantie- und Kulanzregelungen der Hersteller oder Importeure betrachten, denn diese schreiben i.d.R. vor, dass die Fahrzeuge in ihrem Händlernetz repariert werden sollen, um diese Regelungen aufrecht erhalten zu können.
Ausserdem haben die Leasingverträge auch (fast immer) den entsprechenden Passus im kleingedruckten bezüglich "Werkstatt der jeweiligen Marke" und somit wird auch, falls in anderen Werkstätten repariert wird, gegen diese Klauseln verstossen.

Dies ist auch sehr wichtig im Bereich Kaskoschäden, was oftmals "vergessen" wird, bzw. die Kunden falsch informiert werden.

Gruss Beule....

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