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Privatkrankenkasse lehnte Schwangere ab

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Privatkrankenkasse lehnte Schwangere ab 
BeitragVerfasst am: 11. März 2007 23:26
Klabautermann
Steuermann
Anmeldedatum: 02.03.2007
Beiträge: 98
Wohnort: Tal der Ahnungslosen
Privatkrankenkasse lehnte Schwangere ab



Zitat:
Was eine junge Berlinerin mit der HUK-Coburg erlebte / Offenbar kein Einzelfall




Fina Geschonneck



Zitat:


Schwangere Frauen haben es schwer, in eine private Krankenversicherung einzutreten. Die Kassen wollen die Entbindungskosten nicht übernehmen.



Loida Steffen aus Neukölln wollte im Februar Mitglied der HUK-Coburg werden. Allerdings forderte sie nur 30 Prozent Versicherungsschutz.



Als Ehefrau eines Beamten bei der Berliner Feuerwehr hat sie 70 Prozent sogenannten Beihilfeanspruch, den sie für ihre medizinische Betreuung verwenden kann. Geregelt ist dies im Beamtenrecht. Im Klartext heißt das - für 70 Prozent aller Kosten, beispielsweise für die stationäre oder ambulante Behandlung, kommt die öffentliche Hand auf. Um sich umfassend zu schützen, müssen sich die Betroffenen noch privat zusatzversichern. Nachteil: Die gesetzliche Krankenversicherung ist für diese Personengruppe tabu, so hat es der Gesetzgeber 1989 entschieden.



Loida Steffen, die im dritten Monat schwanger war, wählte die HUK und wurde abgelehnt. "Der Beitrag in der privaten Krankenversicherung ist so kalkuliert, daß er ungewisse, in der Zukunft liegende Krankheitskosten - hierzu zählen auch Entbindungskosten - deckt", schreibt die HUK an die 28jährige. "Durch die Schwangerschaft ist aber jetzt schon bekannt, daß Entbindungskosten entstehen, die wir übernehmen müßten." Deshalb lehne die Versicherung den Antrag ab.



"Das ist eine klare Benachteiligung einer werdenden Mutter", erregt sich Ehemann Thomas Steffen. Die HUK-Coburg bleibt jedoch dabei. Keine private Krankenversicherung übernehme einen Versicherungsschutz, wenn eine Entbindung anstehe, meint Alois Schnitzer, Sprecher der Versicherung. Zum Vergleich zieht Schnitzer die Rechtsschutzversicherung ins Feld: "Kein Versicherer wird Arbeitsschutz gewähren, wenn die Kündigung ansteht."



Doch Schnitzer liegt da offensichtlich falsch. Die Deutsche Krankenversicherung (DKV) würde beispielsweise "allein wegen einer bevorstehenden Entbindung nicht den Antrag ablehnen", so Sprecher Wolfgang Gersteenhöfer. Die Vereinte Versicherung würde den Antrag annehmen, "allerdings die Entbindungskosten nicht übernehmen", informiert Sprecher Bernd Ellermann.



Der Verband der privaten Krankenversicherungen wollte sich dazu nicht äußern. "Wir beaufsichtigen nicht die Geschäftstätigkeit unserer Mitglieder", sagt Sybille Sahmer, stellvertretende Geschäftsführerin.



Für Werner Krapp von der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) ist dieses Vorgehen der HUK-Coburg nicht verwunderlich: "Die privaten Krankenversicherungen nehmen am liebsten 20jährige, kerngesunde Männer mit einem Einkommen von mindestens 6 000 Mark." +++






14.03.1995



Lokales - Seite 20



Grüße

Klabautermann

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„Wer sich gegen fließendes Wasser stemmt, weil er Standpunkte hat, verursacht Wirbel.“(Joachim Meisner)
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