Probleme mit der Zurich - Versicherung
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Verfasst am: 19. Februar 2008 22:27 |
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| TomS |
| Landratte |
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| Anmeldedatum: 15.02.2008 |
| Beiträge: 2 |
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Guten Tag zusammen.
Auf meiner Suche nach Unterstützung gegen die Zurich Versicherung bin ich u.a. auf dieses Forum gestossen und möchte auch hier meinen Fall schildern.
Am 20.12.2007 befand ich mich mit meinem PKW (VW Bora) als letztes Fahrzeug am Ende einer stehenden Kolonne, als ein anderes Fahrzeug auf meines auffuhr. Durch die Wucht des Aufpralles wurde mein Wagen noch in weitere Fahrzeuge (insgesamt zwei) geschoben. Glücklicherweise gab es keine Verletzten. Die Schuldfrage wurde aufgrund von Zeugen durch die dazugerufene Polizei geklärt. Die Unfallmeldung bei der Zurich erfolgte am selben Tag.
Aufgrund von Terminproblemen konnte erst am 03.01.2008 ein Gutachten über den an meinem PKW entstandenen Schaden durchgeführt werden. Der Gutachter wurde durch einen örtlichen VW-Vertragshändler beauftragt. Mit dem Autohaus wurde vereinbart, dass ich das Gutachten an die Versicherung des Schadenverursachers weiterleite. Dem Gutachter lag die Unfallmitteilung der Polizei vor, aus der hervorging, dass mein Fahrzeug vorne und hinten beschädigt wurde.
Mit dem Gutachter fingen die Probleme an.
Das Gutachten wurde natürlich entgegen meiner Anweisung am 05.01.08 vom Gutachter direkt an die Zurich Versicherung gesendet.
Der Schaden belief sich laut diesem auf € 4834,80 (ink. MwSt.).
Dumm nur, dass der Gutachter den kompletten Frontschaden in diesem Gutachten "vergessen" hatte. Der im Kofferraum befindliche Subwoofer der durch denn Unfall zerstört wurde (Membranriss) wurde ebenfalls "übersehen".
Auf meine Beschwerde hin entschuldigte man sich und fertigte einen Nachtrag zum Gutachten an. Die neue Schadenssumme belief sich danach auf € 5608,36 (inkl. MwSt.). Die Versicherung wurde am selben Tag über den Fehler informiert.
Am 18.01.2008 flatterte mir dann Post von der Zurich AG ins Haus.
Auf Basis des ersten Gutachtens wurde die Schadenssumme um € 834,96 gekürzt. Erstattet wurden € 3477,90 (ohne MwSt.) Als Posten der Kürzung wurde "Aufschlag UPE" und "Kürzung auf ortsübliche Verrechnungssätze regionaler Werkstätten" angegeben.
Ich sei verpflichtet die Reparatur in einer von der Zurich im Schreiben benannten Werkstatt durchführen zu lassen.
Auf meine Beschwerde hinsichtlich der Kürzung und der Berechnung anhand der falschen Schadenssumme reagierte man nicht.
Der Gutachter hat seine Arbeit voll bezahlt bekommen. Auch der Besitzer des Fahrzeuges, dass sich beim Unfall vor mir befand (Corsa B, Schaden € 2500, Totalschaden) hat seinen Schaden voll erstattet bekommen.
Mittlerweile habe ich einen Rechtsanwalt eingeschaltet, auf den die Zurich AG jedoch ebenfalls nicht reagiert. Leider war ich zu gutgläubig und zu grün hinter den Ohren, als dass ich diesen Schritt direkt gemacht hätte. Hinterher ist man leider immer schlauer.
Da sich durch in das Fahrzeug eindringende Feuchtigkeit weitere Folgeschäden anbahnen, wird der Wagen jetzt auf eigene Rechnung bei einer VW-Vertragswerkstatt instandgesetzt.
Die Zurich AG stellt sich tot. Mein Anwalt wird die Schadenssumme nun einklagen. |
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Verfasst am: 20. Februar 2008 08:30 |
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| Robin Huk |
| Forum Administrator |
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| Anmeldedatum: 16.03.2007 |
| Beiträge: 288 |
| Wohnort: Der wilde Süden |
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Hallo TomS,
bei der Schilderung dieses Schadensfalles handelt es sich um eine alltägliche Schadensabwicklung. Also nur der ganz normale Wahnsinn.
Wollen hoffen, dass der Anwalt sein Fach versteht und entsprechend reagiert. Für die ausstehenden Beträge empfiehlt es sich, so schnell wie möglich Klage einzureichen.
Wenn das Fahrzeug bei einem VW-Vertragshändler repariert wird, bietet sich doch an, die gesamten Kosten gemäß Rechnung bei der Zurich einzufordern, da dann auch die Mehrwertsteuer bezahlt wird - bei fiktiver Abrechnung werden ja nur die Reparaturkosten lt. Gutachten netto erstattet.
Auf alle Fälle würde ich dem Anwalt noch empfehlen, sich bei www.captain-huk.de zu informieren. Da wurde u.a. auch über die Zurich (Kategorie "Zurich Versicherung") berichtet.
Auch die Plattformen www.gutachter24.net und www.unfall-recht.info könnten hilfreich sein. |
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Verfasst am: 27. März 2008 21:31 |
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| TomS |
| Landratte |
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| Anmeldedatum: 15.02.2008 |
| Beiträge: 2 |
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Nachdem doch einige Wochen ins Land gegangen sind, wird es mal Zeit für ein kleines Update in meiner Angelegenheit.
Nachdem die Zurich Versicherung es nicht für nötig hielt auf die Anschreiben meines Anwaltes zu reagieren, habe ich meinem Ärger an einigen Stellen Luft gemacht (u.a. beim FOCUS und bei WDR Markt).
Wirkliche Hoffnungen machte ich mir was den Nutzen angeht nicht, aber man fühlt sich einfach besser.
So schickte ich auch Anfang Februar eine reichlich unfreundliche Mail an den ADAC - wieso soll ich mich für meine Mitgliedsbeiträge an den Verein auch noch von deren Geschäftspartner Zurich über den Tisch ziehen lassen?
Einige Wochen später wurde meinem Anwalt mitgeteilt, daß Aufgrund dieser Beschwerde der zuständige Sachbearbeiter ausgetauscht wurde. Zudem sagte man die umfängliche Regulierung des Schadens zu.
Am 20.02.2008 ging das beschädigte Fahrzeug zum VW-Händler um dort instand gesetzt zu werden. Am 29.02.2008 war der Wagen fertig - Kostenpunkt: € 5202,29 zu zahlen aus meiner eigenen Tasche.
Die Rechnungsunterlagen wurden durch meinen Anwalt an die Zurich übermittelt, mit Zahlungsfrist zum 20.03.2008.
Pünktlich zum 20.03.2007 hatte ich Post vom Anwalt mit einem Scheck über die ausstehende Summe, samt Nutzungsausfall und Schaden an der Audioanlage (war leider irreparabel).
Ist die ganze Geschichte also doch noch ohne Rechtsstreit über die Bühne gegangen.
Für's Protokoll: Im Schadensfall nur noch mit Rechtsanwalt - und viel Geduld. |
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