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Restwert falsch ermittelt!!??

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Restwert falsch ermittelt!!?? 
BeitragVerfasst am: 15. Dezember 2008 15:09
eckentaler
Steuermann
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Hi liebe Kollegen

Hab hier einen Spezialfall und ein Problem

Audi R8 Haftpflichtschaden WBW 120000, EZ 04/08, 800 km und repkosten 45000

ich ruf n Aufkäufer wegen Restwert an und frag was er zahlt, ER: 55000 locker

ok ich RW 55000 im GA, dachte ja erst issn reiner Reparaturschaden

Geschädigter will aber Neuwagen

jetz schickt die Verursacherversicherung den R8 durch sämtliche RW Börsen und kommt auf 50000

mein Aufkäufer bekommt das Spitz und sagt ich zahlt auch nur 50000

Versicherung will aber mit dem RW aus meinem GA rechnen

ja ich weiss hätt ich mehr Aufkäufer gefragt, kann ich aber nicht mehr ändern

wer kann mir helfen??
muss die Versucherung akzeptieren dass der Aufkäufer abgesprungen ist?
muss ich dass Auto kaufen? Wink Problem hab erst Haus gebaut bin pleite

die Kohle bekomm ich wieder, da bin mir sicher, aber hier gehts ums Offizielle!!

Eckentaler
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BeitragVerfasst am: 15. Dezember 2008 15:26
eckentaler
Steuermann
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Wohnort: 90542 Eckental
ahja ist fast ein Monat her das ich den Restwert eingeholt habe!!
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BeitragVerfasst am: 15. Dezember 2008 19:44
Zwilling
Steuermann
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Wohnort: Edewecht
Wie kann die Versicherung das Fahrzeug durch endliche Restwertbörsen jagen ?

Wurden da evtl Fotos aus deinem Gutachten verwendet ?

Wenn ja, Sofort über Anwalt strafbewährte Unterlassungserklärung und Einforderung des dir entstandenen Schadens (5000 Teuronen) einfordern.
Frist: 7 Tage Cool

Bei Wiederholung beziffert sich der Schaden auf alle Schadenssummen des laufenden Jahres (und da zählen die 120.000 Öcken des R8 mit Wink )

Dat lohnt (da kanste mehr Geld mit verdienen als mit Gutachteschreiben. Muss nur einen Anwalt finden, der das durchzieht)

Ansonsten:
Schriftliches Angebot deines Aufkäufers vorlegen und der Fisch ist für dich gelutscht.

Restwerteanfragen mach ich grundsätzlich nur Schriftlich / Mail.
Als Inhalt einige von mir gemachte Fotos, eine Schadensbeschreibung und eine annonymisierte Reparaturkalkulation.

Mit dem PCG von Nexstsoft geht das sehr komfortabel und vor allem Nachweislich.

Bernhard

_________________
Bei Abwicklung von Versicherungsschäden ist die Reibungswärme welche bei dem über den Tisch gezogen werden entsteht nicht mit Nestwärme zu verwechseln.
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BeitragVerfasst am: 16. Dezember 2008 08:38
eckentaler
Steuermann
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Fotos kann ich nicht sagen, es war noch ein GA von der Gothaer am R8
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BeitragVerfasst am: 16. Dezember 2008 12:19
Zwilling
Steuermann
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Wohnort: Edewecht
eckentaler hat Folgendes geschrieben:
Fotos kann ich nicht sagen, es war noch ein GA von der Gothaer am R8


Warum ?

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BeitragVerfasst am: 16. Dezember 2008 18:48
eckentaler
Steuermann
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Wohnort: 90542 Eckental
weil keiner Probleme bei der Abwicklung will, keiner was zu verbergen hat


warum nicht?? rethorisch, keine Antwort
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BeitragVerfasst am: 16. Dezember 2008 20:56
Zwilling
Steuermann
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Beiträge: 61
Wohnort: Edewecht
Weil ein "GA" von der Versicherung (oder in derem Auftrage wie z.B. DEKRA, Carexcpert, SSH usw) nichts an dem Fahrzeug zu suchen haben.

Die Beweissicherung machst du

Diese Versicherungsbüttel wollen gar nicht den Schaden dokumetieren, sondern haben den Auftrag das Schadensvolumen zu lasten des Geschädigten zu minimieren.

Eine Versicherung hat kein Nachbesichtigungsrecht.

Hatte letzte Woche diesbezüglich eine leichte Auseinadersetzung mit einem Sachbearbeiter der Aroganz.
"Angeblich" hätte ich mein Gutachten ohne Fotos an die Versicherung geschickt, so die telefonisch mitteilung an den Geschädigten, weil nach 5 Monaten immer noch nicht reguliert worden ist (bei 784 € Nettoschadenssumme). Nach meinem Anruf (hing ca 45 Minuten in der Warteschleife) kam mir die Aroganz sofort damit "wir machen von unserem Recht zur Nachbesichtigung gebrauch".
OK habe ich dem Sachbearbeiter geantwortet, er möge mir bitte mitteilen auf welche BGH Urteil der letzte 48 Stunden er sich beziehe da nur in diesem Zeitraum einen Änderung der Rechtslage eingetreten sein könne.

"Ich brauche mich doch vor ihnen nicht zu Rechtfertigen. Das machen wir so wie wir es für Richtig halten!!"

Aha, das kommt eigendlich einer Kriegserklärung gleich Cool ..
Der Federhandschuch ging postwendent zurück:
" Sagen sie guter Mann, was halten sie als ausgewiesener Kompetenzsimulant eigendlich als Nichtbeteiligter von der Intelligenz?" Wink Wink Wink

Mein Kunde hatte gestern Termin beim RA Rolling Eyes

Bernhard

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BeitragVerfasst am: 16. Dezember 2008 23:21
eckentaler
Steuermann
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Wohnort: 90542 Eckental
warum nicht?? rethorisch, keine Antwort

warum hab ich dass wohl geschrieben??

danke für die schöne Geschichte

aber was hat dass mit meinem Fall zu tun??

Ich wollte wissen ob sich rein rechtlich in meinem Fall jemand auskennt
Aber sowas is wohl was seltenes


Die zahlen einen neuen R8 weniger geht nicht, gut die ziehen meinen Restwert ab und hier liegt der Haken, also nix mit Schadenvolumen minimieren, ich hatte einen der telefonisch mehr geboten hatte wie alle RW aufkäufer aus den Börsen und der zieht jetz den Schw ein

naja, mein 2. Aufkäufer bietet immerhin 52.500

mit meinem Honorar komm ich fast auf 55ooo sollte Alles schieflaufen isses nur ne Nullnummer

werd morgen mal der Versicherung mitteilen dass nach fast 4 Wochen Bearbeitungszeit, mein Höchstbietender abgesprungen ist, also keiner 55000 bietet und schaun wie die sich anstellen

und ein Ra is ja auch noch dabei, der wirds scho richten
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BeitragVerfasst am: 17. Dezember 2008 02:29
westlife
Piratenkapitän
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Also meiner Meinung hast Du doch an dem Gutachten immer noch ein Nachbesserungsrecht und kannst den RW entsprechend korrigieren. Ich würde bezüglich des RW einen Nachtrag mit kurzer Begründung machen.
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BeitragVerfasst am: 17. Dezember 2008 07:22
eckentaler
Steuermann
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Beiträge: 67
Wohnort: 90542 Eckental
Dass hoff ich auch

Fax geht grad raus

werde berichten
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BeitragVerfasst am: 17. Dezember 2008 13:32
Andreas
Neptun
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 1268
Wohnort: Haus mit Garten
Hi eckentaler,

wenn Dein RW-Bieter nach mehr als drei Wochen nicht mehr will, dann teile das der Versicherung mit. In den RW-Börsen gibt es auch Bindefristen für die Gebote und die liegen bei drei bis vier Wochen.

Aus die Maus, hat die Versicherung mal wieder 5000,- Euronen verzockt, so kanns gehen, da muss ein kleiner SV lange für besichtigen fahren...

_________________
Grüße

Andreas
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