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Restwertangebotspleite

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Restwertangebotspleite 
BeitragVerfasst am: 2. Mai 2007 22:35
kama52
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 29.03.2007
Beiträge: 288
Wohnort: neben Sutra
Hallo Kollegen,



nun brauch ich auch mal euren unterstützendes Gedankengut.



Sachverhalt:

Totalschaden eines alten 94er, "grossen" V8. Teilschuld wird wohl beziffert werden.

Schadensummer übersteigt Wiederbeschaffung (ca. 2200.-) um mehr als das doppelte.



Ich habe jetzt Regional das Problem, dass dieses "Stück" einfach keiner haben möchte, bzw. ich keine Restwertgebote erhalte Shocked



Ich spiele jetzt mit dem Gedanken, dass voluminöse Teil letztlich doch in eine

RWB einzustellen, um halbwegs "fundierte" Zahlen zu erhalten.

Das glaubt mir doch sonst kein "Mensch".



Was würdet ihr tun?



Gruss



Kama
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BeitragVerfasst am: 3. Mai 2007 07:07
Der Haule
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 26.02.2007
Beiträge: 412
Wohnort: Im tiefen Wald
Also, wenn du in deiner Region keinen Aufkäufer findest, würde ich so oder so ähnlich verfahren:



"Sehr geehrte Damen und Herren,



wir haben bei folgenden Firmen (vielleicht ein oder zwei mehr als die üblichen drei) nach Restwertangeboten für das betreffende Fahrzeug nachgefragt. Von keiner der Firmen haben wir Angebote erhalten bzw. waren diese an dem Fahrzeug in keiner Weise interessiert.

Der regionale Restwert nach der aktuellen BGH-Rechtssprechung wurde daher von mir im Gutachten mit 0,-- Euro angesetzt.



Mfg. SV Kama"



Wir sind ja keine Makler bzw. mit aller Gewalt-Preis-Erheber, sondern SV`S, die ihre Gutachten nach Maßgabe der BGH-Rechtssprechung erstellen. Wenn nun regional keiner Interesse hat, was kannst du dafür? Überobligatorische Anstrengungen, nur um der Versicherung einen Restwert bieten zu können, müssen wir nicht durchführen. Einen Sondermarkt müssen wir nicht eröffnen und auch nicht beachten. Vielleicht findest du noch einen, der den null auf null reinnimmt. Dann kannst du noch schreiben, Firma X nimt ihn und verlangt keine Entsorgung. Wie gesagt, regionaler Markt, vier oder fünf Anfragen sind mehr als genug. Wir sind ja nicht für den Geschädigten der Restwertvermittler bzw. Verkäufer, sondern wir müssen den Wert ermitteln, den er für seinen Rest in der Region bei Inzahlunggabe oder Verkauf erzielen kann. Und wenn der Null ist, ist er Null. Nichts ist halt Nichts. Pech für die Versicherung (die das natürlich wieder anders sieht). Noch ein Tipp (weis nicht, ob du das machst): Schick ne E-Mail mit Bildern an die Händler und las es schriftlich zurückfaxen, das Nullgebot. Als Beweiß, das der Händler auch wirklich wußte, was du da für ein Fahrzeug hast. Ist nochmals sicherer. Dann können sie dir keinen Strick drehen (drehen tun sie schon, bloß "hängen" können sie dich nicht Wink ).





Grüße Haule
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BeitragVerfasst am: 3. Mai 2007 07:16
Schepers
Leichtmatrose
Anmeldedatum: 04.04.2007
Beiträge: 17
Wenn der Restwert 0,- €, ist der Restwert eben 0,- €. Warum soll das keiner glauben?
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BeitragVerfasst am: 3. Mai 2007 07:54
Robin Huk
Forum Administrator
Anmeldedatum: 16.03.2007
Beiträge: 288
Wohnort: Der wilde Süden
Keine Restwertangebote seriöser Restwertaufkäufer am örtlichen Markt ?



Das passiert doch öfter bei alten Alltagsfahrzeugen.



Der Restwert am örtlichen Markt ist dann 0,00 Euro.



Ordentliche Restwertaufkäufer bestätigen eine schriftliche Anfrage entweder mit "kein Interesse" = 0,00 Euro oder mit "Restwertangebot = 0,00 Euro".

Dieser Nachweis von mindestens 3 Bietern ist ausreichend für gerichtliche Auseinandersetzungen.



Trotz alledem hat der SV immer den Spielraum, einen RW festzulegen, wenn er dies für gerechtfertigt hält (alter V8?).

Der BGH führt in seinem Urteil VI ZR 174/05 hierzu aus, sollte es zu tatsächlicher Veräußerung des Fahrzeuges kommen, ist der konkret erzielte Restwert anzusetzen.

Der geschätzte Restwert des Sachverständigen ist also nur bei fiktiver Abrechnung massgebend.



Das BGH-Urteil VI ZR 120/06 schließt "Exoten", zumindest explizid, nicht aus.

Also ist, zumindest theoretisch, auch hier der örtliche Markt massgebend.



http://www.auto-unfall-hilfe.de/stadt/recht-restwert.htm



Ich denke jedoch, der BGH würde im Streitfall eine Ausnahme von der Regel sehen, wenn es sich um ein "Sonderfahrzeug" handelt.



Für "Exoten", "Sonderfahrzeuge" oder "Liebhaberfahrzeuge" gibt es auch einen "Sondermarkt", der ggf. für Abfragen zur Verfügung steht.



Clubs, Händler etc.



Die Restwertbörse ist für die Bewertung von Sonderfahrzeugen ein absolut ungeeignetes Instrument.
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BeitragVerfasst am: 3. Mai 2007 09:58
kama52
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 29.03.2007
Beiträge: 288
Wohnort: neben Sutra
Besten Dank.

E-mails sind mt Bildern raus und habe um kurze schriftl. Angebotsstellung gebeten.



Ihr habt vollkommen recht !



Danke !



Very Happy
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