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Schadenaufnahme in 2007, Unfall in 2006

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Schadenaufnahme in 2007, Unfall in 2006 
BeitragVerfasst am: 31. Mai 2007 13:25
Slightly
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 559
Wohnort: gerädertem Schiff
Habe eben eine Akte auf den Schreibtisch bekommen wo der Unfall am 15.12.2006 war.



Wie sieht es da mit der MwSt aus. Alte oder neuer Satz? Für meine Rechnung ist das klar, aber wie wird das mit den Ersatzansprüchen geregelt?

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Viele Versicherer wären bessere Schadenregulierer, wenn sie darauf verzichten würden, aus den Sachverständigen *bessere* machen zu wollen.
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BeitragVerfasst am: 31. Mai 2007 13:31
Der Haule
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 26.02.2007
Beiträge: 412
Wohnort: Im tiefen Wald
Hallo,



gute Frage............. Shocked



Im Kalk.-Programm kann man das ja einstellen. Aber rechtlich........



Wenn er fiktiv abrechnet, ist es eh egal.



Wenn er aber reparieren lässt?



Grüße Haule
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BeitragVerfasst am: 31. Mai 2007 13:43
Slightly
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 559
Wohnort: gerädertem Schiff
Selbst bei fiktiver Abrechnung und einsetzen des falschen MwSt- Satzes wäre das GA ja unbrauchbar da falsch. So könnte es zumindest ausgelegt werden.



Bei der Rechnung für das GA ist es anders. Diese Leistung entsteht ja erst jetzt.

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BeitragVerfasst am: 31. Mai 2007 13:53
Heinzelmännchen
Neptun
Anmeldedatum: 23.02.2007
Beiträge: 1005
Wohnort: Dorf der unbeugsamen Gallier
15.12.2006?



Na das nenn ich flotte Regulierung!


Zuletzt bearbeitet von Heinzelmännchen am 31. Mai 2007 13:56, insgesamt einmal bearbeitet

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"Et tu, Brute?"
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BeitragVerfasst am: 31. Mai 2007 13:55
Slightly
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 559
Wohnort: gerädertem Schiff
Alte MwSt gilt für den Schaden, für meine Rechnung die Neue. Gerade mit dem Anwalt gesprochen.

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BeitragVerfasst am: 31. Mai 2007 14:01
Robin Huk
Forum Administrator
Anmeldedatum: 16.03.2007
Beiträge: 288
Wohnort: Der wilde Süden
Wenn der Schaden fiktiv abgerechnet werden soll, dann Kalkulation zum 15.12.2006 (MwSt 16%).



Wenn Fahrzeug im alten Jahr repariert wurde einschl. Rechnungsstellung im alten Jahr, dann Kalkulation im alten Jahr (MwSt 16%)



Wenn Fahrzeug im neuen Jahr repariert wurde, dann Kalkulation zu diesem Reparaturzeitpunkt (MwSt 19%).



Wenn Fahrzeug erst jetzt repariert werden soll, dann Kalkulation zum jetzigen Zeitpunkt (MwSt 19%).
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BeitragVerfasst am: 31. Mai 2007 14:19
Slightly
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 559
Wohnort: gerädertem Schiff
Da ich nicht weiß wie abgerechnet wird, wahrscheinlich fiktiv, soll ich die alte MwSt. einsetzen.

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BeitragVerfasst am: 31. Mai 2007 15:28
Robin Huk
Forum Administrator
Anmeldedatum: 16.03.2007
Beiträge: 288
Wohnort: Der wilde Süden
Am besten schriftlichen Auftrag erteilen lassen, aus dem exakt die entsprechenden Tatsachen hervorgehen.



Ohne genauen schriftlichen Auftrag würde ich hier kein Gutachten erstellen.

Wenn das Kind im Brunnen liegt, ist mit Sicherheit keiner verantwortlich für eventuelle Auftragsfehler.



Schuld hat dann immer nur derjenige, der etwas schriftlich niedergelegt hat - in diesem Fall natürlich der Sachverständige.



Falsches Gutachten => kein Honorar.
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BeitragVerfasst am: 31. Mai 2007 16:04
Slightly
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 559
Wohnort: gerädertem Schiff
Lasse mir jetzt unterschreiben, dass für die Schadenkalkulation der alte MwSt- Satz berücksichtigt werden soll. Damit sollte das Thema für mich dann vom Tisch sein.

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BeitragVerfasst am: 31. Mai 2007 16:36
SVS
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 08.03.2007
Beiträge: 292
@Slightly



Akte in 2007 auf den Tisch bekommen?



Heisst das, der Schaden am Fzg. wurde jetzt erst besichtigt?



Wenn ja erübrigt, sich die Frage nach der MwSt. oder nicht? Das Fzg. kann doch erst nach der Besichtigung in der Werkstatt repariert werden. Die Rg. kann auch erst dann erstellt werden, natürlich mit 19% MwSt. Auch bei fiktiver Abrechnung ist das doch egal oder nicht?



Think positiv!



Gruss SVS
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BeitragVerfasst am: 31. Mai 2007 19:42
Slightly
Piratenkapitän
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Beiträge: 559
Wohnort: gerädertem Schiff
Unfall war am 12.12.2006 mit Einschaltung des Anwalt´s zeitnah. Ich habe erst jetzt besichtigt. Selbst wenn das Fahrzeug erst jetzt instand gesetzt wird, fallen ja die MwSt ja auch an. Soll aber fiktiv abgerechnet werden. Bei dem Fahrzeug handelt es sie dabei um einen Celica aus Mitte 94 Und Allianz auf der Gegenseite.



Ich hatte etwas ähnliches Anfang Januar. Da wollte die Versicherung auch den alten MwSt- Satz gerechnet haben. Hierbei war aber der Unfall am 29.12.2006 und somit in keiner Weise eine Instandsetzung noch zum alten Satz möglich.

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BeitragVerfasst am: 31. Mai 2007 20:04
Beulenpest
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 09.05.2007
Beiträge: 982
Wohnort: Hamburg
...moin...

Eigentlich ne klare Sache.....Schaden 2006, GA mit 16% Wehrmachtssteuer, Rechnung von SV 2007 erstellt = 19% Märchensteuer....

Falls repariert wird, kann immer noch der unterschiedliche Steuersatz ausgeglichen werden, muss nur der richtige Zusatz in das Schlusswort mitgetippt werden.

"Hinsichtlich differenter Mwst-sätze 2006/2007 muss eine Erhöhung der Kalkulation in Höhe von 3% berücksichtigt werden, falls eine Reparaturrechnung erst in 2007 erstellt wird."



Rechtlich nicht zu beanstanden.



Gruss Beule.....
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BeitragVerfasst am: 31. Mai 2007 20:07
Comet
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 26.02.2007
Beiträge: 481
Robin Huk hat Folgendes geschrieben:
Wenn der Schaden fiktiv abgerechnet werden soll, dann Kalkulation zum 15.12.2006 (MwSt 16%).



Wenn Fahrzeug im alten Jahr repariert wurde einschl. Rechnungsstellung im alten Jahr, dann Kalkulation im alten Jahr (MwSt 16%)



Wenn Fahrzeug im neuen Jahr repariert wurde, dann Kalkulation zu diesem Reparaturzeitpunkt (MwSt 19%).



Wenn Fahrzeug erst jetzt repariert werden soll, dann Kalkulation zum jetzigen Zeitpunkt (MwSt 19%).






Mehr gibt es dazu nicht zu sagen, außer vielleicht noch als kleine Anmerkung:



Wenn der Schadenstifter oder seine Versicherung die Ersatzleistung "Schuldhaft" verzögert hat (wohl eher die Regel) dann natürlich immer die 19%. Wink
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BeitragVerfasst am: 31. Mai 2007 20:17
Slightly
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 559
Wohnort: gerädertem Schiff
Bei jeder anderen Versicherung wäre es mir egal, da ich ja erst jetzt besichtigt habe und damit, meiner Meinung nach auch der jetzige Steuersatz gilt. Allerdings ist die Allinanz auf der Gegenseite und gegen die bin ich in einem Sachverständigenverfahren involviert. Deswegen werden die sicherlich jeden Strohhalm ergreifen um mir eins reinzuwürgen und mich blöde darstehen zu lassen.

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BeitragVerfasst am: 31. Mai 2007 20:29
Comet
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 26.02.2007
Beiträge: 481
Slightly das ist denen vollkommen Latte, glaub mir, die kennen noch nicht einmal ihre eigenen Sachverständigen.
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