| Andreas |
| Neptun |
 |
 |
| Anmeldedatum: 24.02.2007 |
| Beiträge: 1268 |
| Wohnort: Haus mit Garten |
|
|
 |
Und wieder einmal wollte die DEVK die Geschädigte ins Unglück, äh Schadenmanagement, stürzen.
Denn bevor das Gutachten überhaupt fertig gestellt war, wollte die DEVK bereits die Besichtigung durch einen eigenen Sachverständigen veranlassen. Die Geschädigte, für die ich allerdings schon mehrere Gutachten in den letzten Jahren gefertigt hatte, fragte erst einmal bei mir nach.
Ergebnis:
Die DEVK soll erst einmal mein Gutachten abwarten. Wenn sie Einwendungen zur Höhe hat, kann sie sich an den Anwalt der Geschädigten wenden und dieser bekommt von mir gerne eine Stellungnahme. Selbstverständlich kann gegebenenfalls die DEVK bei mir Regress nehmen.
Hat die DEVK Einwendungen zum Hergang kann sich der SV der DEVK gerne mit dem Anwalt in Verbindung setzen. Dieser veranlasst gerne einen Besichtigungstermin zusammen mit mir.
Alles andere ist erst einmal Humbug. Die DEVK scheint zuviel Geld zu haben, wenn sie trotz Beauftragung eines freien und qualifizierten Sachverständigen noch einen eigenen beauftragt, der ja auch nicht kostenlos arbeitet. |
|