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BeitragVerfasst am: 25. Februar 2007 20:48
Heinzelmännchen
Neptun
Anmeldedatum: 23.02.2007
Beiträge: 1005
Wohnort: Dorf der unbeugsamen Gallier
Antwort auf Blog-Kommentar von "Werbung im Internet" Sonntag, 25.02.2007 um 18:32

Zitat:
Zitat: Werbung im Internet: Wenn Sie einen fremden Pkw beschädigt haben, kann auch Ihr Unfallpartner die Leistungen des Schadenservice PLUS nutzen. Der Geschädigte erhält von der HUK-COBURG außerdem folgende Entschädigungsleistungen:

* Wir ersetzen den Nutzungsausfall oder stellen einen Mietwagen zur Verfügung.


Wonach wird der Nutzungsausfall bemessen?

Wird dabei die aktuelle BGH Rechtsprechung (Urteil des VI. Zivilsenats vom 25.1.2005 VI ZR 112/04) beachtet, sprich altersunabhänge Einstufung nach Sanden/Danner/Küppersbusch ausbezahlt?

Zitat:
Zitat: Werbung im Internet: * Wir zahlen eine Pauschale für Telefongebühren, Porto usw.


Wieso nur eine Pauschale, wenn ich die Auslagen konkret belegen kann.

Zitat:
Zitat: Werbung im Internet: * Wir prüfen unaufgefordert den Anspruch auf Wertminderung.


Na, toll! Prüft die HUK nur die technische oder auch die merkantile Wertminderung. Oder macht das die übliche Gutachterorganisation. Wird in einer von selbiger zertifizierten Werkstatt wohl auch nicht viel rumkommen.

Und was ist eigentlich mit den anderen Schadenspositionen
.

(siehe Hans-G. Giese - Lexikon verkehrsrechtlicher Stichwörter (Stand 25.02.2007) )

Zitat:
* Ab-, Anmeldekosten

* Abzüge (Eigenersparnis) bei Mietwagenkosten

* Abzüge Neu für Alt

* Achsvermessungskosten

* Alt- bzw. Vorschäden

* Anhängerkupplung

* Anwaltskosten

* Aufwendungen (nutzlose, frustrierte)

* Ausfallentschädigung

* Auslagenpauschale

* Durchsichtkosten

* Eigenanteil Krankenhauskosten

* Eigenersparnis Mietwagenkosten

* Fahrtkosten

* Finanzierungskosten

* frustrierte Aufwendungen

* Gewerbefahrzeug

* Gewinn - entgangener

* Haushaltsführungsansprüche

* Krankenhauskosten Eigenanteil

* Kfz-Sachverständigenkosten

* Kosten für Kostenanschlag

* Kreditkosten

* merkantiler Minderwert

* Miettaxikosten

* Mietwagenkosten

* Neuwagenanspruch

* nutzlose Aufwendungen

* Nutzungsausfall

* Personalaufwendungen

* Radio-Umbaukosten

* Regulierungsaufwand

* Reparaturkosten

* Sachverständigenkosten

* Schmerzensgeld

* Schutzgebühr für Kostenanschlag

* Überführungskosten (Lackiererei)

* Überprüfungskosten

* Umbau-, Umrüstungskosten

* Umsatzsteuer

* Unkostenpauschale

* Verbringungskosten (Lackiererei)

* Verdienstausfall

* Verschrottungskostenersatz

* Versicherungsnachteile

* Verzugszinsen

* Vor- bzw. Altschäden

* Vorteile - entgangene

* Wertminderung

* Zeit- /Personalaufwendungen

* Zinsen


Fazit: Da nehme ich doch zur Sicherheit meine verbrieften Rechte wahr und gehe zu meiner Vertrauenswerkstatt, zu meinen Vertrauensgutachter und zu meinem Vertrauensanwalt. Da weiß ich was ich hab.

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"Et tu, Brute?"
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BeitragVerfasst am: 25. Februar 2007 21:36
Andreas
Neptun
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Beiträge: 1268
Wohnort: Haus mit Garten
Eine Frage:

Was sind denn "frustierte Kosten"?

Dass ich, nachdem mir einer mein neues Auto zusammengefahren hat, erstmal in der Kneipe ums Eck zwei Bier und drei Schnäpse trinken muss. Vor lauter Frust?

Die Frage ist aber ernst gemeint.

_________________
Grüße

Andreas
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BeitragVerfasst am: 25. Februar 2007 22:06
Heinzelmännchen
Neptun
Anmeldedatum: 23.02.2007
Beiträge: 1005
Wohnort: Dorf der unbeugsamen Gallier
siehe Hans-G. Giese - Lexikon verkehrsrechtlicher Stichwörter (Stand 25.02.2007)

nutzlose (sog. frustrierte) Aufwendungen

Zitat:
Nach Verkehrsunfällen stellt sich oftmals heraus, dass der Geschädigte Vorhaben nicht mehr realisieren kann, für die er vor dem Unfall bereits Leistungen erbracht hatte (z. B. eine Dauerkarte für das Fußballstadion kann verletzungsbedingt eine Zeitlang nicht in Anspruch genommen werden, eine fest geplante Urlaubsreise kann infolge der Beschädigung des Wohnmobils nicht mehr durchgeführt werden, wodurch sich die Frage nach dem anteiligen Ersatz der Kfz-Steuer und der Versicherungsprämien und der vorausbezahlten Unterkunftskosten auf dem Campingplatz stellt usw.).

Bezüglich des Ersatzes solcher sog. frustrierter Aufwendungen war die frühere Rechtsprechung teilweise sehr zurückhaltend; ob sich hierbei mit der Reformierung des Schadensersatzrechts im Jahre 2002 eine durchgreifende Veränderung zugunsten der Geschädigten durchsetzt, bleibt abzuwarten.




__________________ENDE___________________

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"Et tu, Brute?"
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BeitragVerfasst am: 25. Februar 2007 22:36
admin
Forum Administrator
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Beiträge: 49
Heinzelmännchen hat Folgendes geschrieben:
siehe Hans-G. Giese - Lexikon verkehrsrechtlicher Stichwörter (Stand 25.02.2007)

nutzlose (sog. frustrierte) Aufwendungen

Zitat:
Nach Verkehrsunfällen stellt sich oftmals heraus, dass der Geschädigte Vorhaben nicht mehr realisieren kann, für die er vor dem Unfall bereits Leistungen erbracht hatte (z. B. eine Dauerkarte für das Fußballstadion kann verletzungsbedingt eine Zeitlang nicht in Anspruch genommen werden, eine fest geplante Urlaubsreise kann infolge der Beschädigung des Wohnmobils nicht mehr durchgeführt werden, wodurch sich die Frage nach dem anteiligen Ersatz der Kfz-Steuer und der Versicherungsprämien und der vorausbezahlten Unterkunftskosten auf dem Campingplatz stellt usw.).

Bezüglich des Ersatzes solcher sog. frustrierter Aufwendungen war die frühere Rechtsprechung teilweise sehr zurückhaltend; ob sich hierbei mit der Reformierung des Schadensersatzrechts im Jahre 2002 eine durchgreifende Veränderung zugunsten der Geschädigten durchsetzt, bleibt abzuwarten.


__________________ENDE___________________


Man lernt immer dazu! Idea

MfG
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BeitragVerfasst am: 26. Februar 2007 06:23
Andreas
Neptun
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Beiträge: 1268
Wohnort: Haus mit Garten
Danke!

Die Beispiele machen es klar, was man im Sprachgebrauch nur umschrieben hat. Und nun habe ich den passenden Fachausdruck! Very Happy

_________________
Grüße

Andreas
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BeitragVerfasst am: 27. Februar 2007 13:57
Der Haule
Piratenkapitän
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Beiträge: 412
Wohnort: Im tiefen Wald
"Wir" prüfen den Anspruch auf Wertminderung.

WIR; WIR; WIR; WIR!!!!!!!!!!!!!!

Immer schön den Eindruck alleswissender Allmächtigkeit erwecken!

Kurzum: Die "Prüfung" beschränkt (wie passend!) sich auf folgende Punkte:

- Fahrzeug mehr als 100000km = keine Wertminderung

- Fahrzeug älter als 5 Jahre = keine Wertminderung

- Berechnung nach Computerprogramm = Ermittlung nicht nachvollziehbar für Geschädigten

Anfragen bei SB`s bringen auch keine Erleuchtung. Das ist halt so, da müssen sie halt klagen.
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BeitragVerfasst am: 28. Februar 2007 14:03
Bruder Wigbold
Säbelrasseler
Anmeldedatum: 26.02.2007
Beiträge: 24
Wohnort: Kloster
Tach Haule!
Wenn ich so einen Mist lese, "wir prüfen den Anspruch auf Wertminderung", kommt mir das Mittagessen wieder hoch! Glauben die Versicherungen denn tatsächlich, dass schon alle Verbraucher ihr letztes bisschen Hirn versoffen hätten? Oder rechnen die mit einer exorbitanten Vermehrung unserer Pisakrüppel?

Hier soll also derjenige, der zur Zahlung "verpflichtet" ist, "prüfen" wieviel er zahlen muss. Na toll. Wenn ich meiner Nachbarin die bei "Sotheby´s" ersteigerte Blumenvase aus der chinesischen Min-Dynastie vom Tisch werfe, prüfe ich demnächst auch selbst, dass dieses Ding bestenfalls ein paar Euro Wert hatte.

Laughing

Es ist nach wie vor so, dass folgende Werte ausschließlich vom SV ermittelt werden dürfen, damit diese bei späteren Auseinandersetzungen (so wie heute üblich) Bestand haben:

1. Wiederbeschaffungswert

2. Restwert

3. Wertminderung (merkantile WM und/oder technische WM)

4. Nutzungsausfallentschädigung

5. Reparaturkosten

Darüber hinaus kann die unbedingt erforderliche und für die heute bereits üblichen späteren Auseinandersetzungen sehr wichtige "unabhängige Beweissicherung" nur von einem ordnungsgemäß arbeitenen unabhängigen SV erbracht werden.

Wer sich was anderes erzählen lässt und darauf auch noch eingeht, verspielt sein sauer verdientes Vermögen - und zwar ferngesteuert ohne es zu merken!!! Das große Erwachen kommt dann erst, wenn es leider wieder mal zu spät ist!

Shocked
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BeitragVerfasst am: 7. März 2007 20:07
Frank
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 23.02.2007
Beiträge: 263
Wohnort: Franken
.......und dann hat er einen ECHTEN frustrierten Schaden Razz Very Happy
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BeitragVerfasst am: 7. März 2007 20:28
admin
Forum Administrator
Anmeldedatum: 20.07.2006
Beiträge: 49
Andreas hat Folgendes geschrieben:
Eine Frage:



Was sind denn "frustierte Kosten"?







Diese Kosten entstehen bei jeder Honorarkürzung!

Wenn dann die HUK-Coburg zum xxxten mal mit ihren "guten Rechtsanwälten" verliert, fragen sich die frustrierten Vorstände warum diese RA auch noch was kosten! Pirat Mr. Green Mr. Green Mr. Green
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BeitragVerfasst am: 7. März 2007 20:55
Andreas
Neptun
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 1268
Wohnort: Haus mit Garten
Laughing Laughing Laughing



Das war bisher die einleuchtendste Erklärung...

_________________
Grüße

Andreas
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