| Beulenpest |
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Unfall schnellstmöglich der Versicherung melden
(© ddp) 08.02.2008 07:12:12 - Wer einen Unfall erleidet, sollte sich schnellstmöglichst mit seinem Versicherer in Verbindung setzen. Das hat das Oberlandesgericht Köln (AZ: 20 U 167/07) entschieden. Denn ein Unfall, der aller Voraussicht nach eine Entschädigungspflicht der Versicherung nach sich zieht, muss nach den Versicherungsbedingungen unverzüglich schriftlich gemeldet werden.
Köln (ddp.djn). Wer einen Unfall erleidet, sollte sich schnellstmöglichst mit seinem Versicherer in Verbindung setzen. Das hat das Oberlandesgericht Köln (AZ: 20 U 167/07) entschieden. Denn ein Unfall, der aller Voraussicht nach eine Entschädigungspflicht der Versicherung nach sich zieht, muss nach den Versicherungsbedingungen unverzüglich schriftlich gemeldet werden.
Der Versicherte darf sich nach einem Unfall keinesfalls so lange Zeit lassen, bis die Unfallfolgen völlig klar sind. Das gilt umso mehr, wenn der Betroffene - wie in dem entschiedenen Fall - nach dem Unfall dauerhaft in ärztlicher Behandlung war und die Schmerzen nicht nachließen. Eine verspätete Anzeige habe immer den Nachteil für die Versicherung, dass der Schadensvorgang nach längerer Zeit schwerer zu ermitteln ist, begründeten die Richter ihre Entscheidung.
ddp.djn/ome/mbr © ddp
..kennt jemand diese Urteilsbegründung im Detail?
Gruss Beule..... |
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