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Sicherheitsmaßnahme Flüssiggasanlage bei Karosserieschäden

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Sicherheitsmaßnahme Flüssiggasanlage bei Karosserieschäden 
BeitragVerfasst am: 6. November 2008 15:34
jetzterstrecht
Säbelrasseler
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Wohnort: Sachsen
Hallo, suche die Sicherheitsmaßnahmen (AWs und was konkret gemacht werden muss) im Falle einer Karosserieinstandsetzung für Fahrzeuge mit Flüssiggasanlagen.
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BeitragVerfasst am: 6. November 2008 16:38
Andreas
Neptun
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Wohnort: Haus mit Garten
Das kommt letztlich auf die Anlage und den Schaden an...

Sind Richtarbeiten im Heckbereich notwendig? Eventuell sogar Richtbankarbeiten?

Dann kann es notwendig sein, dass der Tank ausgebaut wird. Dazu muss der Tank entleert werden. Vorgabezeiten hierfür gibt es aber nicht.

Eventuell muss die Befüllvorrichtung ab- und wieder angebaut werden. Auch hierfür gibt es im Regelfall keine fest definierten Vorgabezeiten.

Vorgaben gibt es nur dann, wenn die Gasanlage herstellerseitig eingebaut war (Beispiel Zafira CNG und Multipla), unabhängig von einer LPG- oder CNG-Anlage.

In jedem Fall ist dann, wenn irgendetwas an der Gasanlage rumgeschraubt wurde (und wenn es nur an- und abbauen ist) eine Gassystemeinbauprüfung notwendig, die im Bereich von 80,- bis 100,- Euro zzgl. MwSt. angesetzt werden kann.

Wenn Teile der Gasanlage getauscht werden müssen, dann sind gegebenenfalls Vorbereitungarbeiten zu berücksichtigen (Stichwort: für ausreichende Belüftung sorgen).

Es gibt somit so viele Ansatzpunkte, dass tatsächlich jeder Fall als Einzelfall betrachtet werden muss. Beim Tausch von Teilen der Gasanlage sollte man sich durchaus mit einem Einbaubetrieb in Verbindung setzen.

_________________
Grüße

Andreas
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BeitragVerfasst am: 6. November 2008 16:54
jetzterstrecht
Säbelrasseler
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Wohnort: Sachsen
Hmm, in meiner Erinnerung musste doch der LPG-Tank immer geleert werden, sobald das Fahrzeug zum Lack kommt (Trockenkabine). Für die Instandsetzung wäre ein Ausbau des Tanks nicht notwendig (Oder doch aus Sicherheitsgründen?)...

Schaden: Heckblech unterhalb eingerückt (wird nicht von innen gerichtet)
LPG-Tank: in Reserveradmulde
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BeitragVerfasst am: 6. November 2008 17:42
Beulenpest
Piratenkapitän
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Wohnort: Hamburg
Zitat:
(Stichwort: für ausreichende Belüftung sorgen).

....sonst gehts wie in HH...da flog vor wenigen Tagen auch ne Bude auseinander deswegen.....
Gruss Beule....

_________________
Hoffnung ist der Gedanke an eine gute Zukunft, Glück ist wenn es nicht so schlimm wird...
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BeitragVerfasst am: 6. November 2008 18:56
Andreas
Neptun
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Wohnort: Haus mit Garten
Der Tank muss zwecks der Trockung eigentlich nicht geleert werden, denn die Temperaturen sind noch so niedrig, dass da keine Gefahr drohen sollte, korrekte Funktionsweise, korrekter Einbau, etc. vorausgesetzt. Die Tanks halten ein paar Hundert Grad aus, bevor das Überdruckventil mal kurzfristig was raus lässt...

Man könnte sich aber überlegen, ob bei randvollen Tank eine Teilentleerung erfolgen sollte, um sämtlichen Risiken vorzubeugen.

Wer aber 0,5 Stunden und ein paar Liter Gas ansetzt, um ganz sicher zu gehen, wird sich kaum falsch verhalten. Beim hiesigen VW-Betrieb werden generell bei Richtbankarbeiten zusätzliche Sicheheitsmaßnahmen für Airbag und Gurtstraffer von 1,0 Stunden kalkuliert.

Da sollte eigentlich auch nichts passieren, aber der Daifl isch ä Eichhörnl, deshalb ist es vertretbar. Wenn Du also eine Entleerung bevorzugst, dann tu es, Du musst es nur begründen. Very Happy

Davon abgesehen ist bei einer Instandsetzung von außen der Ausbau des Tanks nicht notwendig.

_________________
Grüße

Andreas
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ALLGEMEINE RICHTLINIE 
BeitragVerfasst am: 7. November 2008 08:43
jetzterstrecht
Säbelrasseler
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Moin moin, habe nun die RICHTLINIE FÜR ARBEITEN ZUM BEHEBEN VON SCHÄDEN IN EINER LACKIER- UND TROCKNUNGSKABINE gefunden. Leider fehlt mir noch die Quelle da ich nur die einzelne Seite damals bekam (wird nachgereicht).

"Vor Arbeiten zum Beheben von Schäden an einem Auto mit Flüssiggastank , bei denen das Auto in eine Lackier- und Trocknungskabine mit einer Trocknungstemperatur von über 60°C gestellt wird, ist der Flüssiggastank auszubauen. Der Grund hierfür ist, dass der Öffnungsdruck des Überdrucksicherheitsventils nicht überschritten werden darf."
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BeitragVerfasst am: 7. November 2008 13:02
Andreas
Neptun
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Könntest Du die Richtlinie einstellen oder per Email zusenden?

Ich halte es aber selbst bei vollem Tank für unwahrscheinlich, dass der Druck beim Trocknen derart stark ansteigt, dass der Öffnungsdruck des Sicherheitsventils erreicht wird. Denn wenn das Fahrzeug in der prallen Sonne steht, dann liegen im Innenraum des Fahrzeuges auch mal schnell 60 bis 70 Grad Celsius vor.

_________________
Grüße

Andreas
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BeitragVerfasst am: 7. November 2008 13:21
jetzterstrecht
Säbelrasseler
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60-70°C in der Sonne, also im Freien bei excellenter Belüftung , sollte eine Gasentweichung kein Problem sein.
Tiefgaragen sind ja teilweise auch gesperrt für LPG-Fahrzeuge...

Suche noch die Quelle und stelle sie ein bzw. maile die Rili.
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BeitragVerfasst am: 10. November 2008 09:46
jetzterstrecht
Säbelrasseler
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Wohnort: Sachsen
Die Richtlinie wurde der Einbau- u. Betriebsanleitung von Prins-Flüssiggas-anlagen entnommen. Leider habe ich nur Seite 59 der Anleitung und noch keine komplette vorliegen.
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BeitragVerfasst am: 10. November 2008 13:16
jetzterstrecht
Säbelrasseler
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Nach Richtlinie ECE115 Punkt 7.2.3.2 wird in den Sicherheitsanweisungen
auf das Benutzerhandbuch der Gasanlagenhersteller verwiesen.

Diese müssen die Sicherheitsmaßnahmen enthalten, die zu treffen sind, wenn das Fahrzeug lackiert und dabei in einer Warmluft-Trockenkammer abgestellt wird.
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BeitragVerfasst am: 10. November 2008 13:19
jetzterstrecht
Säbelrasseler
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Wohnort: Sachsen
In meinem konkreten Fall (Heckblech wird instand gesetzt) setze ich 2,5h für Sicherheitsmaßnahmen (Tank aus- u. einbauen) + wiederkehrende Gasprüfung an.
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BeitragVerfasst am: 11. November 2008 12:59
Andreas
Neptun
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Wenn der Gasanlagenhersteller den Ausbau vorschreibt, dann ist es richtig, wenn Du ihn kalkulierst!

Und 2,5 Stunden sind nicht zuviel.

_________________
Grüße

Andreas
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BeitragVerfasst am: 1. Dezember 2008 10:40
Steinmetzer
Steuermann
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Beiträge: 81
Wohnort: Niedersachsen
Hallo,

Habe hierzu auch noch etwas gefunden, wobei wohl 5.1.1 interessant wäre.

http://www.tuev-nord.de/downloads/Gas_Ratgeber_Lese.pdf


Gruß...
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BeitragVerfasst am: 1. Dezember 2008 11:34
Andreas
Neptun
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Wohnort: Haus mit Garten
Was ja meinen Ausführungen in der ersten Antwort entspricht. Very Happy

_________________
Grüße

Andreas
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BeitragVerfasst am: 1. Dezember 2008 11:35
Steinmetzer
Steuermann
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Beiträge: 81
Wohnort: Niedersachsen
...womit du mal wieder vollkommen Recht hattest Very Happy Pirat
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