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Streit um Restwert mit der LVM

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Streit um Restwert mit der LVM 
BeitragVerfasst am: 23. Oktober 2008 22:22
SVhunger
Landratte
Anmeldedatum: 20.10.2008
Beiträge: 5
Hallo liebe Kollegen!

Scheinbar macht nun auch eine der bisher "normalen" Versicherer
Querelen bei der Regulierung.
Scheinbar versucht nun ein "spitzfindiger" SB das übliche Spiel:
Restwert bemängeln.

Die LVM hat das Fahrzeug in die RW-Börse eingestellt und einen um
2000 € !!! höheren Restwert erzielt (Bieter natürlich in der anderen
Hälfte von Deutschland).
Nun will die LVM Regressforderungen an mich stellen, da ich angeblich
einen zu weit untersetzten RW im Gutachten angegeben habe.

Nun die Frage: Den Vorgang gleich ab zum Anwalt oder warten was passiert?
Habe Abtretung an Erfüllung statt verwendet.
Würde meiner Meinung nach den SB erstmal antworten, das sein RW
nicht dem örtlichen Markt entspricht und deshalb nicht verwertbar ist.

Weiterhin hat er auch bei seinem Restwertangebot meine Bilder
verwendet, hab ich mir ausdrucken lassen.

Was meint ihr?

Und wie sieht es mit den Anwaltskosten aus?
Wer muss diese tragen?

Vielen Dank vorab!

Gruß,
André Hunger
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BeitragVerfasst am: 23. Oktober 2008 23:06
Beulenpest
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 09.05.2007
Beiträge: 982
Wohnort: Hamburg
...ab zum Anwalt....und gleich noch diesen Link mal "studieren"...:

xxx.aufrecht.de/index.php?id=5126

_________________
Hoffnung ist der Gedanke an eine gute Zukunft, Glück ist wenn es nicht so schlimm wird...
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BeitragVerfasst am: 23. Oktober 2008 23:36
SVhunger
Landratte
Anmeldedatum: 20.10.2008
Beiträge: 5
Genau das was ich gesucht habe.

Und wie sieht es aus mit den Kosten?
Bezüglich des Urheberrechts versthe ich das, die VS muss zahlen.

Aber wegen des Streites bezüglich der Richtigkeit des Restwertes?

MfG
André
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BeitragVerfasst am: 24. Oktober 2008 07:32
Beulenpest
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 09.05.2007
Beiträge: 982
Wohnort: Hamburg
Und wie sieht es aus mit den Kosten?

Aber wegen des Streites bezüglich der Richtigkeit des Restwertes?


...ist genauso Sache deines Anwaltes...also fix ab zu ihm und entsprechend gegensteuern...
Gruss Beule...

_________________
Hoffnung ist der Gedanke an eine gute Zukunft, Glück ist wenn es nicht so schlimm wird...
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BeitragVerfasst am: 24. Oktober 2008 15:06
Andreas
Neptun
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 1268
Wohnort: Haus mit Garten
Bei unseren letzten Regressforderung vor zwei Jahren haben wir den Vorgang ohne Umschweife zum Anwalt gegeben.

Da die Versicherung Dich ja schließlich belangen will, gibt der Anwalt nach einer entsprechenden ablehnenden Begründung seine Kostennote der Versicherung gleich mit auf.

Lenkt die Versicherung ein, war der Anwalt nötig => Versicherung muss zahlen

Klagt die Versicherung, ist der Anwalt eh nötig => Versicherung zahlt nach verlorenem Prozess ebenfalls.

_________________
Grüße

Andreas
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