SWR, Infomarkt: "Kaskoreparatur im Ausland"
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Verfasst am: 9. April 2007 00:50 |
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SWR, Infomarkt "Kaskoreparatur im Ausland"
Sendung vom 05.04.2005
Was tun bei Mängeln?
| Zitat: |
Bei einem Auslandsurlaub in einen Unfall verwickelt zu sein, wirft zahlreiche Probleme auf. Wer nur mit dem Schrecken und einem kaputten Auto davon kommt, kann sich zumindest selbst um alles kümmern. Wenn wie in Österreich nicht einmal Sprachbarrieren vorhanden sind und man vollkaskoversichert ist, müsste eigentlich alles glatt gehen.
So denkt auch Günter Z., als sein Toyota nach einem Unfall, bei dem er von der Strasse abkam, stark beschädigt ist. Er lässt den Wagen in Österreich reparieren, da seine Vollkaskoversicherung nur den Transport zur nächsten Fachwerkstatt zahlt. Die Kosten für die Reparatur liegen bei rund 7.500,- Euro.
Auf dem Rückweg scheint alles in Ordnung. Doch zu Hause wird Günter Z. misstrauisch, da die Lenkung beschädigt war, diese aber nicht in der Reparaturrechnung erwähnt wird.
Er lässt den Wagen nochmals überprüfen. Dabei wird festgestellt, dass die Reparatur mangelhaft erfolgte. Günter Z. informiert seine Versicherung. Sie lässt ein Gutachten anfertigen mit dem Ergebnis, dass nachgebessert werden müsste. Das wäre eigentlich eine Angelegenheit der Werkstatt in Österreich. Wegen der großen Entfernung ist das jedoch nicht zumutbar.
Die Versicherung, die HUK Coburg, zahlt deshalb nicht den vollen Rechnungsbetrag an die Werkstatt.
Klage
Acht Wochen später verklagt die österreichische Werkstatt Günter Z. und fordert von ihm knapp 3.500,- Euro, die von der HUK zurückbehaltene Summe.
Günter Z. ist zu erst überrascht und empört, da er eine Toyota-Vertragswerkstatt aufgesucht hatte, um ein ordentlich repariertes Auto zurück zu erhalten. Nun ist ein Prozess in Österreich anhängig, da die Verhandlung auch in dem Land stattfinden muss, in dem der Wagen repariert wurde.
Das bedeutet für den Betroffenen, dass er sich einen Rechtsanwalt vor Ort suchen muss. In Österreich ist das recht einfach zu machen. In anderen Ländern können noch Sprachbarrieren hinzukommen. Das Ergebnis des Prozesses muss Günter Z. abwarten.
Auswahl der Werkstatt
Wer einen Unfall im Ausland hat, sollte sich wegen dieser Situation gut überlegen, wo der Wagen wieder hergestellt wird. Es gilt zwar der Grundsatz, dass man sich den Reparaturort frei auswählen kann, die Kaskoversicherung zahlt jedoch nur die Abschleppkosten zur nächstgelegenen Fachwerkstatt.
Der Rücktransport ins Heimatland kann dennoch sinnvoll sein, zum Beispiel bei einem wertvollen Auto, einem hohen Schaden oder nur kurzer Entfernung nach Hause. Viele Versicherer und Automobilclubs bieten solche Rücktransporte in ihren Schutzbriefen an. Man muss jedoch Einschränkungen beachten. Beim ADAC wird der Transport beispielsweise nur übernommen, wenn die Reparatur voraussichtlich länger als drei Tage dauert. |
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_________________ "Et tu, Brute?" |
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Verfasst am: 9. April 2007 00:58 |
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| Slightly |
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| Von einem meiner Kunden, bekannt aus dem Thread Restwertbörse, wurde in Polen ein Fahrzeug beschädigt. Der Rücktransport über ihn organisiert: 900 Euro und über die Vollkasko: 800 Euro. Der rücktransport über meinen Kunden innerhalb von einem Tag, bei der Versicherung über einen niederländischen Rückhohler!!! 14 Tage!!! Fahrzeug von Warschau nach Holland und dann zum Standort. SV der Versicherung nochmals 3 Wochen... Fragen was ein gehobenes Mittelklassefahrzeug in der Vermietung in dieser Zeit an Verlust hat? |
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_________________ Viele Versicherer wären bessere Schadenregulierer, wenn sie darauf verzichten würden, aus den Sachverständigen *bessere* machen zu wollen. |
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