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BeitragVerfasst am: 30. September 2008 16:28
Beulenpest
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 09.05.2007
Beiträge: 982
Wohnort: Hamburg
Landwirt muss für eifersüchtigen Pfau zahlen
30. September 2008 | 16:19 Uhr

Düsseldorf (dpa) - Ein Landwirt aus Düsseldorf muss für die Eskapaden eines liebestollen Pfaus tief in die Tasche greifen. Das Tier hatte sein eigenes Spiegelbild im Lack einer Limousine für einen Nebenbuhler gehalten und sich mit Schnabel und Krallen auf das Auto gestürzt. Dabei war ein Schaden von 2900 Euro entstanden. Dafür muss der Landwirt als Besitzer des Pfaus nun aufkommen, entschied das Düsseldorfer Amtsgericht.

Quelle: svz.de

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Hoffnung ist der Gedanke an eine gute Zukunft, Glück ist wenn es nicht so schlimm wird...
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BeitragVerfasst am: 3. Oktober 2008 14:01
SVS
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 08.03.2007
Beiträge: 292
Geschädiger hat Glück gehabt.

Viele andere Geschädigten, dessen Untersatz von einem ´Kleinkind´ verkratzt wurde, blieben auf den Schäden sitzen.

Gruss SVS
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BeitragVerfasst am: 4. Oktober 2008 07:24
Andreas
Neptun
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 1268
Wohnort: Haus mit Garten
Die Aufsichtspflicht bei einem Tier geht halt weiter als bei einem Kleinkind. Und wenn die Eltern nicht in der Lage sind zuzugeben, dass sie die Aufsichtspflicht verletzt haben, dann hat der Fahrzeughalter halt Pech und die Eltern des Kindes einen Versicherungsvertreter, der entweder gar nicht weiß, was zu tun ist, oder einen Vertreter, der sehr genau weiß, was er für seine Gesellschaft tun muss.

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Grüße

Andreas
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BeitragVerfasst am: 6. Oktober 2008 18:21
Frankie
Landratte
Anmeldedatum: 29.02.2008
Beiträge: 5
Wohnort: Hannover
Andreas hat Folgendes geschrieben:
Die Aufsichtspflicht bei einem Tier geht halt weiter als bei einem Kleinkind.


Stellt sich allerdings die Frage, unter welcher Haftung der Pfau einzuordnen ist. Es handelt sich jedenfalls weder um Hund noch um Pferd, daher haben wir hier nicht die gleichen Grundvoraussetzungen (Gefährdenshaftung = man haftet nahezu immer - wie auch beim KFZ).

Zitat:
Und wenn die Eltern nicht in der Lage sind zuzugeben, dass sie die Aufsichtspflicht verletzt haben, dann hat der Fahrzeughalter halt Pech und die Eltern des Kindes einen Versicherungsvertreter, der entweder gar nicht weiß, was zu tun ist, oder einen Vertreter, der sehr genau weiß, was er für seine Gesellschaft tun muss.


Da magst Du Recht haben. Andererseits gibt es auch Versicherungsnehmer, denen es schlicht egal ist, ob der Geschädigte irgendwie zu seinem Geld kommt - zumindest wenn die Eltern den Geschädigten nicht weiter kennen. Da nützt es dann auch nichts, wenn der Versicherungsvertreter eine Möglichkeit sieht, den Schaden zu begleichen. Hier ist dann der Geschädigte in der Pflicht, sich rechtliches Gehör via Rechtsanwalt zu verschaffen.

Gruß Frank
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BeitragVerfasst am: 6. Oktober 2008 19:56
Andreas
Neptun
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 1268
Wohnort: Haus mit Garten
Der Pfau fällt meines Erachtens unter die Tierhalterhaftpflicht. Ob man jedoch bei einem Pfau so wie bei einem Hund eine Tierhalterhaftpflicht abschließen muss, weiß ich nicht, ich habe keinen Pfau. Very Happy

Und ein Anwalt ist immer empfehlenswert, auch wenn es viele erst später merken. Heute zwei solche Fälle mit CE-Kürzungen gehabt. Die Halter meinten trotz langer und breiter Erklärung: "Ach, das geht doch auch so..."

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Grüße

Andreas
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