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Transportrisiko 
BeitragVerfasst am: 6. Juli 2011 15:27
Beulenpest
Piratenkapitän
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Sachwidriger Pkw-Transport: Versicherung zahlt weniger

06. Juli 2011 | 12:57 Uhr

Saarbrücken (dpa) - Ein Auto muss auf einem Anhänger entgegen der Fahrtrichtung transportiert werden; ansonsten muss die Versicherung bei einem Unfall nicht voll zahlen. Das hat das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) in Saarbrücken entschieden.

Der Autofahrer müsse sich mit den technischen Anforderungen einer ausreichenden Sicherung vertraut machen, geht aus dem am Mittwoch (6. Juli) bekanntgewordenen Urteil hervor (Aktenzeichen: 5 U 395/09).

Das Gericht gab mit seinem Urteil der Zahlungsklage eines Fahrzeughalters nur teilweise statt. Der Kläger hatte auf einem Anhänger einen Pkw transportiert, diesen aber in Richtung der Fahrtrichtung gestellt. Er geriet beim Lenken ins Schleudern und kollidierte mit der Leitplanke. Die Kfz-Versicherung wollte nicht zahlen, weil der Kläger grob fahrlässig gehandelt habe. Der Autofahrer meinte dagegen, er müsse als Laie nicht wissen, wie Transportgut ordnungsgemäß gesichert werde.

Das OLG sah die Sache anders. Ein Fahrzeugführer, ob Profi oder Laie, müsse wissen, dass eine sachwidrige Verteilung schwerer Lasten auf einem Anhänger das Lenken des Fahrzeugs beeinträchtige. Die Versicherung könne zwar nicht die Leistung vollständig verweigern. Allerdings sei in diesen Fällen eine Leistungskürzung von 25 Prozent durchaus angemessen.
Quelle: svz.de

...muss man das verstehen...?

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BeitragVerfasst am: 7. Juli 2011 07:53
SVS
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 08.03.2007
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Das kann aber auch böse Folgen haben, wenn man sich an das OLG Urteil hält. Ein Porsche 911 z.B. Was ist mit der Stützlast. Kein Wort davon.

Gruss SVS
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BeitragVerfasst am: 7. Juli 2011 08:16
Beulenpest
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 09.05.2007
Beiträge: 982
Wohnort: Hamburg
1. hat man die jeweiligen Transportsicherungen zu beachten,
2. sind entsprechende Lastenverteilungen zu beachten,
3. ist das Urteil aus dem Saarland...da ticken die Uhren schon immer etwas anders.....historisch vermutlich auf die ehemals französische Zeit zurückzuführen.... Wink Es gab dort z.B. auch im LKW-bereich andere Regelungen bezüglich zGG....

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BeitragVerfasst am: 8. Juli 2011 10:26
Andreas
Neptun
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Vor allem stellt sich mir gerade die Frage, welchen Sinn es machen soll, den schweren Motor mit Getriebe hinter die Anhängerachse zu setzen. Soll die AHK wohl möglichst stark entlastet werden, dass auch die Hinterachse des Zugfahrzeugs nicht so viel schleppen muss...

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Grüße

Andreas
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BeitragVerfasst am: 11. Juli 2011 09:36
SVS
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 08.03.2007
Beiträge: 292
Dieses Beispiel zeigt wieder wie die Urteile in der Praxis unvollständig wiedergegeben werden. Auch hat keiner recherchiert bevor er antwortet, ich auch nicht. Im Urteil steht nämlich anscheinend: ....Fahrzeuge mit Heckmotor sind entgegen der Fahrtrichtung.....so nämlich
einem anderen Pressebericht entnommen...

Gruss SVS
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BeitragVerfasst am: 11. Juli 2011 10:19
Andreas
Neptun
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 1268
Wohnort: Haus mit Garten
Jetzt sieht das schon anders aus...

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Grüße

Andreas
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