Überprüfungen der Gutachten durch VR
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Verfasst am: 17. August 2008 10:24 |
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| Jens D. |
| Landratte |
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| Anmeldedatum: 19.06.2008 |
| Beiträge: 4 |
| Wohnort: Wuppertal |
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Hallo,
ich habe in der letzten Zeit viele Regulierungen gesehen.
Immer wieder kürzen die VR zu Unrecht die Gutachten.
Oder bei teilweise lehnen Sie die Regulierung ganz ab, wenn man den Versicherer kein Nachbesichtigungsrecht einräumt.
Dann sind die Splitsteine die der Gutachter aus dem Fahrzeug gezogen hat nicht mehr von dem Verursacher. 2 Zeugen sagen nichts aus - so die Versicherung.
Hier muss der Gesetzgeber mal handeln, ein BGH Urteil, das rechtsverbindlich für alle anderen Fälle ist.
Es wird gekürzt und gekürzt.
Das Kürzen kann nicht richtig sein, auch die gültige Rechtssprechung, das die "MwSt" bei fiktiver Abrechnung nicht gezahlt wird, ist meines erachtens schlicht weg unkorrekt.
Begründung:
Man fährt das Fahrzeug nach dem Unfall weiter, macht eine Teilreperatur, weil man nicht möchte, das die Verzinkung beschädigt wird. Man tupft also die Stellen aus und poliert diese bei.
Ein Jahr später verkauft man den Wagen und bekommt zu Recht einen großen Teil des Verkaufspreises abgezogen (Instandsetzungskosten / Wertminderung) wie man es nennen will ausserdem die Zeit, die man für die Rep braucht. Also den Nutzungsausfall
Hier wird die Steuer jedoch mitgerechnet.
Egal ob man an Händler oder Privatpersonen verkauft
Dies bedeutet, das man immer um die Steuer geprellt wird.
Sowie um Nutzungsausfall.
Spätestens beim Verkauf müsste dies nachbezahlt werden!
Das kann eigentlich nicht richtig sein.
Auch das verweisen auf eine DEK** empfohlende Krauterwerkstatt in 20km entfernung kann nicht richtig sein.
Die Versicherer tun es trotzdem, auch mit Anzeigen androhung gegen den Sachbearbeiter geht nichts.
Die fühlen sich einfach zu sicher.
Gerne genommen ist jetzt auch die Methode das man wenn ein Rechtsanwalt eingeschaltet ist nur 400 € abzieht, den dafür klagen die meisten Rechtsanwälte nicht!
Fazit:
Tolle Lücke gefunden
Man sollte wohl vorher mal den Rechtsanwalt fragen, ab wieviel Streitwert er bereit ist zu klagen.
Ich werde jetzt einen anderen Rechtsanwalt nehmen, der Klagt.
Wo ich gerade Beiträge zur Bananenrepublik gelesen habe.
Wieso muss ein Geschädigter jeden Steinschlag beweisen, den ein vorrausfahrender LKW verursachte?
Eine Firma CarEx...t macht da tolle Gutachten, das es pysikalisch nicht geht!
Komplette Leistung wird verweigert!
Hier s der Gesetzgeber gefragt! |
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 |  | | | |  |  |  |  | Re: Überprüfungen der Gutachten durch VR |  | |  |  |  |
Verfasst am: 17. August 2008 14:16 |
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| Robin Huk |
| Forum Administrator |
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| Anmeldedatum: 16.03.2007 |
| Beiträge: 288 |
| Wohnort: Der wilde Süden |
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| Jens D. hat Folgendes geschrieben: |
Das Kürzen kann nicht richtig sein, auch die gültige Rechtssprechung, das die "MwSt" bei fiktiver Abrechnung nicht gezahlt wird, ist meines erachtens schlicht weg unkorrekt.
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Die Einbehaltung der Mehrwertsteuer ist in der Tat falsch!
Es handelt sich hierbei jedoch um ein Gesetz, das am 01.08.2002 in Kraft getreten ist.
Die damalige Justizministerin hat mit der Verabschiedung dieses Gesetzes der Versicherungswirtschaft ein Milliardengeschenk überreicht.
Grundlage hierfür war ein "Kuhhandel", mit dem die Justizministerin die Besserstellung "schwacher Verkehrsteilnehmer" erreichen wollte. Seit Inkrafttreten des Gesetzes sollen z.B. auch Personenschäden an verursachenden schwächeren Verkehrsteilnehmern von den gegnerischen Versicherern übernommen werden.
Wer´s glaubt wird seelig!
Wie wir alle wissen, drücken sich die Versicherer sowohl bei unschuldigen Geschädigten als auch bei den eigenen Versicherten massiv um berechtigte Leistungen. Inzwischen flächendeckend gegen geltende Gesetze als auch die höchstrichterliche Rechtsprechung.
Wie wird dann wohl der verursachende "schwächere Verkehrsteilnehmer" behandelt ?
Ausserdem scheint man beim Bundesjustizministerium mit dem Rechnen ein Problem zu haben.
Wie hoch ist der Betrag, der durch die Einbehaltung der Mehrwertsteuer bei der fiktiven Abrechnung von Unfallschäden pro Jahr eingespart wird und wie hoch sind die Kosten für die wenigen Personenschäden "schwächerer Verkehrsteilnehmer?
Bei einem Schadensvolumen von z.B. 16 Mrd / Jahr und einer geschätzen Quote von nur 25% Fiktivabrechner liegt das Einsparpotential bereits über 750 Mio EUR / Jahr.
Davon abgesehen, dass man die handvoll "schwächere Verkehrsteilnehmer" dann natürlich nicht korrekt entschädigt = Einsparpotential Nr. 2.
Die Versicherungen haben Frau blauäugige Justizministerin damals ganz schön über den Tisch gezogen.
Die Justizministerin ist weg, das Gesetz bleibt und damit das Problem beim Geschädigten! |
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 |  | | | |  |  |  |  | Re: Überprüfungen der Gutachten durch VR |  | |  |  |  |
Verfasst am: 18. August 2008 07:41 |
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| kama52 |
| Piratenkapitän |
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| Robin Huk hat Folgendes geschrieben: |
Die Justizministerin ist weg, ..... |
So darfst Du das nicht sehen. Dafür muss Sie mit einer beratenden Funktion nach ihrer Amtzeit gegen eine "geringe" Aufwandspauschale der Versicherung zur Seite stehen.
Sehr aufopfernd, wie ich finde  |
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_________________ Anticheater und unabhängiger SV |
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