Unfall oder Betriebsschaden
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Verfasst am: 8. Februar 2010 21:04 |
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| baggersepp |
| Landratte |
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| Anmeldedatum: 06.02.2010 |
| Beiträge: 1 |
| Wohnort: Krumbach |
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Hallo erstmal
Ich habe ein grosses Problem mit meiner Kaskoversicherung. Ende letzten jahres ereignete sich bei mir folgender Vorfall.
Einer meiner LKW fuhr in einer Kiesgrube zu nahe an den rand der Kippe wo er abkippen sollte. Bevor er zum abladen kam brach der Kies unter den hinterraedern weg und der LKW stürtzte ein stück nach unten. Durch den aufprall entstand ein Schaden an diversen Karosserieteilen wie Tank usw.
Nun aber noch viel schlimmer!
Der Fahrer hatte den LKW aufgrund des oben genannten ereignisses fluchtartig das Fahrzeug verlassen ohnen den Motor abzustellen. Aufgrund des lockeren untergrunds und da der LKW ja immer noch beladen war rutschte dieser immer weiter den abhang hinunter. Als er eine gewisse schräglage erreichte hat sich das geladene Kies teilweise selbst entladen. Nun blieb er dan in der schrägen position stehen.
Nun der Hauptschaden!
Da der LKW in der oben genannten Schräglage stehen blieb und der Motor immer noch lief fing er an über den Luftfilter oel zu verlieren und abschliessend stellte sich ein Motorschaden ein.
Fahrzeug Vollkasko versichert bei Aachen Münchener
Unverzüglich habe ich dann den Schaden der Versicherung gemeldet und diese schickte mir dann einen Gutachter der GKK Gutachtenzentrale.
Gutachter hat dann den Schaden aufgenommen bis auf den beschädigten Motor. Hier Ordnete er an das wir das Fahrzeug in die Wekstatt bringen müssen und dort der Motor teilweise zerlegt werden muss. Gesagt, getan Gutachter kam wieder und stellte Motorschaden fest.
Jetzt lies die Versicherung erst mal gar nichts mehr von sich hören. Einige Wochen spaeter fragte ich dann nach was jetzt los sei, worauf mir der Sachbearbeiter sagte er sei hier nicht mehr zuständig. Der Fall wurde an die Generali Schadenmanagement abgegeben worden. Ich solle dort einen Herr S. Kontaktieren.
Als ich diesen endlich erreichte überliess er mir das Gutachten der GKK
Das Gutachten war das absolute Kaos. Nicht einmal der Fahrzeugtyp noch sonstiges war richtig. Profisorische Motorreperatur usw. Also habe ich nochmal den Herr S. kontaktiert und darüber informiert. Er zeigte sich hier recht einsichtig insbesondere auch darauf alls ich Ihm mitteilte das der LKW noch ca. 1 Jahr Garantie hat und diese ja auch weiter bestehen sollte. Nun sagte er mir zu sich die sache nochmals anzuschauen und gegebenenfalls einen weiteren Gutachter hinzu zu ziehen. Weiter beruhigte er mich man werde in den nächsten Tagen eine Lösung finden. Er werde sich bei mir Melden.
3 Tage später der Anruf. S. Generali .... wir sind nun zu dem ergebniss gekommen das der Schaden kein Unfall sondern ein Betriebsschaden ist. Wir bieten Ihnen dennoch gegen eine Verzichterklärung an 15.000 Eur zu bezahlen. Wen Sie hiermit nicht einverstanden sind bekommen Sie gar nichts.
Was sagt Ihr zu dem Fall
Fuer eure Antworten schon mal besten dank
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Zuletzt bearbeitet von baggersepp am 9. Februar 2010 19:30, insgesamt einmal bearbeitet |
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Verfasst am: 9. Februar 2010 19:28 |
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| IBF |
| Pirat |
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| Beiträge: 47 |
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Definition Betriebsschaden:
In der Fahrzeugversicherung (Kasko) sind Schäden nicht gedeckt, die beim normalen Betrieb des Fahrzeuges entstehen. Dies bedeutet, dass die Fahrzeugversicherung nicht aufkommt für Schäden, die ohne Einwirkung von aussen während der Fahrt oder des normalen Fahrzeugeinsatzes entstehen.
Für mein Empfinden resultiert der Motorschaden aus dem vorherigen "Unfall" ( abrutschen des LKW) und sollte somit mitversichert sein.
Beispielurteil
.... aber um diese Sache abschließend zu beurteilen bedarf es sicherlich eines guten, qualifizierten Verkehrsanwaltes. |
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_________________ Gruß
Michael
zertifizierter Kfz- Sachverständiger |
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