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Urheberrechtsklausel, was antworten?

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BeitragVerfasst am: 25. Oktober 2009 12:01
kama52
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 29.03.2007
Beiträge: 286
Wohnort: neben Sutra
Da möchte sich jemand die goldene Lorbeere im Haus verdienen und hofft einen Schreibtisch am Fenster zu erhalten Very Happy

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Anticheater und unabhängiger SV
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BeitragVerfasst am: 25. Oktober 2009 16:04
SV Stowasser
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 26.06.2008
Beiträge: 255
Wohnort: Hannover
Das kann wohl sein, bestätigt zumindest meine Vermutung, daß die eh alle im Keller arbeiten, ohne jeglichen Draht zur Außenwelt Very Happy

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Alles halb so schlimm:)
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BeitragVerfasst am: 27. Oktober 2009 16:02
Robin Huk
Forum Administrator
Anmeldedatum: 16.03.2007
Beiträge: 286
Wohnort: Der wilde Süden
Zu diesem Thema noch ein aktuelles Urteil des AG Stendal im Blog.

http://www.captain-huk.de/?page_id=3300

Ist eigentlich ein klarer Fall.

Hallo Zwilling,

Ist der Textbaustein "frei verfügbar"oder besteht hierzu ein "Zwilling-Urheberrecht"?

Würden wir gerne bei Gelegenheit, so oder so ähnlich, im Blog anbieten.

By the way: die beiden zitierten Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die HUK und der HDI haben jeweils Berufung beim OLG eingelegt.

Des weiteren ist hierbei zu beachten, dass der Sachverständige in den beiden genannten Fällen des LG Düsseldorf keinen Urheberrechts- / Datenschutzvermerk im Gutachten hatte. Die Versicherer hatten also etwas behauptet, was nicht den Tatsachen entsprach
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BeitragVerfasst am: 27. Oktober 2009 21:31
Zwilling
Steuermann
Anmeldedatum: 25.07.2007
Beiträge: 58
Wohnort: Edewecht
Nur zu (habe mir ja schlieslich so manche Pasage durch Anregungen aus dem Blog geholt) Wink

Also zurück zu den (Blog) Wurzeln Cool Cool Cool

Bernhard

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Bei Abwicklung von Versicherungsschäden ist die Reibungswärme welche bei dem über den Tisch gezogen werden entsteht nicht mit Nestwärme zu verwechseln.
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BeitragVerfasst am: 30. Oktober 2009 13:27
Robin Huk
Forum Administrator
Anmeldedatum: 16.03.2007
Beiträge: 286
Wohnort: Der wilde Süden
Vielen Dank!
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BeitragVerfasst am: 21. Dezember 2009 15:09
kama52
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 29.03.2007
Beiträge: 286
Wohnort: neben Sutra
Etwas neues bisher ??

Ich habe mir erlaubt der HDI auch entspr zu antworten...mit Rechnung

_________________
Anticheater und unabhängiger SV
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BeitragVerfasst am: 22. Dezember 2009 09:11
SV Stowasser
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 26.06.2008
Beiträge: 255
Wohnort: Hannover
@kama52

Guten Morgen,

meinst Du mich?

Wenn ja, dann folgendes:

Keine Antwort bisher
Twisted Evil

Aber auf meine Zahlungserinnerung:

Zitat:
".....leider können wir Ihr Schreiben nicht bearbeiten, da einige notwendige Angaben fehlen."

Daraufhin folgen die üblichen Daten, VS-Nr., Kennzeichen, etc...

Alles in dem Anschreiben, als auch in der Zahlungserinnerung gewesen, ich glaube, die wollen mich ver....
Confused

Habe mich jetzt an den Unfallverursacher gewandt, mal sehen was bei rumkommt Very Happy

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Alles halb so schlimm:)
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BeitragVerfasst am: 21. Januar 2012 16:48
Vandit
Landratte
Anmeldedatum: 23.12.2011
Beiträge: 4
Wohnort: Berlin
Jetzt hab ich noch vor kurzem bei meiner Vorstellung als Frischling gejubelt, dass ich von der HUK bis jetzt verschont geblieben bin.

Jetzt hab ich 3 Fälle diese Woche bekommen.

Und prompt ein Schreiben zum Urheberrecht erhalten, obwohl ich nicht die Klausul im GA hatte. Ihr habt also anscheinend Erfolg.. Very Happy

Aber lest selbst.

Nach dem was ich hier gelesen habe, würde ich einfach widersprechen.
Oder sollte noch ein Schreiben dazu?


Mir ist klar, was sie wollen. Restwer rauf und WBW runter..

Ich haben einen Schaden inkl. Wertminderung in meinem GA von 3700 und einen WBW von 3900 und einen regionalen Restwert von 800


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BeitragVerfasst am: 21. Januar 2012 18:44
Andreas
Neptun
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 1248
Wohnort: Haus mit Garten
Vandit, dieses Schreiben wadert schwuppdiwupp in die Rundablage.

Eine zügige Regulierung muss vor allem unter Beachtung aller gesetzlichen Regelungen erfolgen und dafür ist die Einstellung Deiner Bilder in eine Restwertbörse aber gerade mal sowas von gar nicht nötig!

Ich habe seinerzeit die HUK angeschrieben, ob die Regulierung denn schuldhaft verzögert werden würde, wenn ich meinen Kunden gegenüber nicht vertragsbrüchig werden würde und dazu keine weitere Antwort mehr erhalten. Aber auch keine Verschlechterung der Regulierung...

_________________
Grüße

Andreas
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