Captain-HUK Forum Foren-Übersicht Registrieren FAQ Mitgliederliste Suchen

Verbraucherschutz? Nein Danke...

Captain-HUK Forum Foren-Übersicht » Rat u. Tat » Verbraucherschutz? Nein Danke...
Neues Thema eröffnen  Neue Antwort erstellen Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen 
Verbraucherschutz? Nein Danke... 
BeitragVerfasst am: 2. März 2007 23:04
Slightly
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 559
Wohnort: gerädertem Schiff
... wir haben doch UNIWAGNIS Exclamation

Hallo Verbraucher, Versicherungsnehmer und Geschädigte bzw. Beteiligte. Den nachfolgenden Artikel bitte aufmerksam lesen. Auch wenn es mühselig erscheint, ist dieser Beitrag sehr aufschlussreich und spannend wie ein Krimi. Am Ende wissen Sie, verehrte Verbraucher, warum.

Kategorie Verbraucherschutz: Verband deutscher Versicherer

Der Big Brother Award 2006 in der Kategorie

"Verbraucherschutz" geht an den


Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., (GDV) vertreten durch seinen Präsidenten Dr. Bernhard Schareck,

für die Warn- und Hinweisdateien der Versicherungswirtschaft, mit denen Versicherungen umfangreiche Daten von Millionen von Bürgerinnen und Bürgern austauschen - nach geheimgehaltenen Kriterien, ohne ausreichende rechtliche Grundlage und ohne Wissen der Betroffenen.

Die im GDV organisierte Versicherungswirtschaft1 unterhält eine gemeinsame Warn- und Hinweisdatei namens "Uniwagnis", in der Versicherungsnehmer/innen, aber auch andere Personen ohne ihr Wissen gespeichert werden. Die Datei dient nach Aussage der GDV zur Aufdeckung von Versicherungsbetrug, tatsächlich ist sie eine schwarze Liste, in der alle Personen landen, die irgendeine angeschlossene Versicherung für ein "schlechtes Risiko" - also nicht so lukrative Kunden - hält.

"Nein, nicht jeder (landet in diesem Codepool). Voraussetzung dafür ist, dass man an einem Schaden beteiligt ist und der Versicherte im Verdacht steht, betrogen zu haben. Es muss aber nicht nachgewiesen werden, dass er ein Betrüger ist."

(Zitat der GDV im verbandseigenen Magazin "Positionen").

Etwa 10 Millionen Einträge hat die Uniwagnis-Datei. Wie kann das sein? Wie landet jemand in dieser Liste?

Nun, das geht schneller, als Sie denken: Nehmen wir mal an, Sie haben einen Auto-Unfall nachts auf einer Landstraße. Zum Glück hat den Unfall jemand beobachtet und bezeugt den Hergang auch gegenüber der Polizei. Nehmen wir weiterhin an, Sie sind Studentin und der Wagen ist nicht auf Sie selbst, sondern auf ihre Mutter oder auf die Freundin aus der Wohngemeinschaft angemeldet. Sie finden das alles vielleicht nicht verwerflich, aber jedes dieser Details erscheint Versicherungen verdächtig und bringt Ihnen Negativpunkte auf einer geheimen Skala des versicherungseigenen Scoring-Systems. Sobald Sie 60 Punkte überschritten haben - egal aus welchen Gründen - gelten Sie bei Ihrer Kfz-Haftpflicht plötzlich als "verdächtige Kundin" und landen in der Warndatei der GDV. Und weil Sie als verdächtig eingestuft werden, gilt das Gleiche auch für alle an Ihrem Unfall Beteiligten: die Halterin des Fahrzeugs, der freundliche Zeuge und der Sachverständige, der Ihren Schaden begutachtet hat.

Aber die Warndatei tritt nicht nur im Schadensfall in Aktion, sondern auch jedes Mal, wenn jemand eine neue Versicherung abschließen will - z.B. Rechtsschutz-, Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Sobald bei einem der angeschlossenen Unternehmen ein neuer Versicherungsantrag eingegeben wird, läuft "Uniwagnis" über eine Schnittstelle im Hintergrund mit. Die Eingaben ins System werden automatisch an den GDV weitergemeldet. Und das auch, wenn die Kunden sich erst einmal nur nach den Konditionen erkundigen wollen und der Datenweitergabe sogar explizit widersprochen haben.2

Wenn Uniwagnis einen Treffer findet, wenn also die neu eingegebenen Personalien mit einem bereits vorhandenen Datensatz übereinstimmen, wird dieser Datensatz angezeigt. In der Theorie soll dann die Sachbearbeiterin der abfragenden Versicherung telefonisch bei der Versicherung, die die Daten eingetragen hat, wegen der Details anfragen. Tatsächlich reicht in der Praxis die Existenz des passenden Datensatzes, um dem Betroffenen eine gesonderte Behandlung zu bescheren. Eine Stigmatisierung mit Folgen: Ein Eintrag in der Warndatei kann zum Beispiel dazu führen, dass der Betroffene erhöhte Prämien zahlen muss oder keine Versicherung mehr erhält.

Ein Beispiel: Bei Rechtsschutzversicherungen sind oft zwei Schadensfälle innerhalb eines Jahres Grund zur Kündigung. Für die Kündigung einer Rechtschutzversicherung reicht es aber auch schon, drei Mal in drei Jahren angefragt zu haben, ob die Versicherung einspringen würde - unabhängig davon, ob die Versicherung tatsächlich in Anspruch genommen wurde oder gar zahlen musste. Wer also von streitfreudigen Nachbarn oder Vermietern in Rechtstreitigkeiten verwickelt wird und bei entsprechenden Schreiben drei Mal in 36 Monaten vorsichtshalber die Rechtschutzversicherung anfragt (ohne sie in Anspruch zu nehmen!), kann gekündigt und in Uniwagnis gemeldet werden. Die Folge: Alle Rechtsschutzversicherungen wissen davon und werden diese Person künftig gar nicht oder nur gegen eine entsprechend hohe Prämie versichern. Wer also von einer Versicherung nur ansatzweise das verlangt, für das sie abgeschlossen wird, nämlich im Schadensfall evtl. in Anspruch genommen zu werden, findet sich - ohne es zu wissen - in einer Datei zur "Betrugsbekämpfung" wieder.

Alle zwei bis drei Wochen erhält jede Versicherung über den GDV den Gesamtbestand aller eingemeldeten Daten zu mehreren Millionen Personen. Diese Datenübermittlung passiert völlig unabhängig davon, ob die Versicherung tatsächlich ein berechtigtes Interesse hat. Hier findet also eine so genannte Vorratsübermittlung statt - und die ist nach BDSG schlicht illegal.

Der GDV meint, es ginge alles mit rechten Dingen zu: Die Kunden hätten der Datenweitergabe doch zugestimmt, das unterschreiben sie nämlich bei ihrem Versicherungsantrag. Aber wissen die Kunden eigentlich, was sie da unterschreiben? Denn die Erläuterung der Datenweitergabe steht nicht im Vertrag, sondern in einem gesonderten Merkblatt. Das "Merkblatt zur Datenverarbeitung" umfasst 4 Seiten Kleingedrucktes. Und oft bekommen die Kunden das Merkblatt nicht mal vor ihrer Unterschrift zu sehen - geschweige denn kompetent erläutert, was welcher Punkt für sie bedeutet -, sondern erhalten es erst später zusammen mit dem Versicherungsschein. Dieselben Versicherungen, die bei Kritik an ihren Geschäftspraktiken immer antworten, die Versicherten hätten eben die Vertragsbedingungen nicht aufmerksam gelesen, enthalten den vorsorgewilligen Verbrauchern harte Fakten geradezu vor. Den Kunden wird bewusst der Eindruck vermittelt, es handele sich bei der Zustimmung zur Datenweitergabe nur um eine Formalität. Und die Kunden glauben das gern, denn im Moment des Versicherungsabschlusses stehen andere Dinge im Mittelpunkt ihrer Überlegungen.

Jede und jeder, der oder die in die Warndatei gemeldet wird, müsste eigentlich zuvor von der Versicherung benachrichtigt werden und Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Und das gilt nicht nur für die Versicherungskunden selbst, sondern erst recht für alle weiteren Personen wie z.B. Fahrzeughalterinnen, Zeugen und Gutachter, die ja niemals einen Vertrag mit der Versicherung unterschrieben haben. Doch die Versicherungen benachrichtigen niemanden über die Datenweitergabe, denn das würde ein schlechtes Image und viele Beschwerden produzieren. Und Beschwerdemanagement ist teuer. So wird fleißig gespeichert, ohne jede Transparenz.

"Wer wissen möchte, ob sein Name in einer der 'Warndateien' der Versicherungsbranche steht, nimmt sich am besten ein paar Tage frei..." schreibt Finanztest.3 Den Kunden bleibt nämlich nichts anderes übrig, als die einzelnen Versicherer zu fragen, ob die sie beim GDV gemeldet haben - die jeweiligen Unternehmen sind auskunftspflichtig. Beim GDV erhalten die Bürger/innen keine Auskunft - der hält sich für nicht zuständig. Zum einen sieht der GDV sich nur als Auftragnehmer der Versicherungen (nach § 11 BDSG), zum anderen verweist er darauf, dass die Daten codiert würden und behauptet, dass sie damit nicht mehr personenbezogen oder -beziehbar seien.

Codierung nach Art des GDV bedeutet: Wer "Petra Meier" + "Hamburg" eingibt, erhält alle gleich lautenden Namen (Petra Mayer, Petra Meyer, Petra Meier etc.) in Hamburg mit Anschriften, ggf. Geburtsdatum, ggf. Meldegrund und Kontakt-Telefonnummer der meldenden Versicherung. Über die Anschrift oder das Geburtsdatum kann dann ohne zusätzliche Informationen der Personenbezug hergestellt werden. Falls noch erforderlich, können mit einem Anruf bei der Versicherung weitere Daten ohne Wissen der Betroffenen erhoben werden. Die Daten sind also weder - wie vom GDV behauptet - anonym noch pseudonym. Sie sind für alle Beteiligten personenbeziehbar und damit personenbezogen. Nicht einmal Abfragen aus reiner Neugier oder Anfragen für Werbe- und Marketingmaßnahmen sind wirksam ausgeschlossen.

An Juristen, die gerne für den GDV - z.T. hanebüchene - Rechtfertigungen für die Praktiken der Versicherer verfassen, scheint kein Mangel zu sein. So argumentiert ein von der GDV beauftragter Juraprofessor in einem Rechtsgutachten4, dass ein "berechtigtes Interesse" an der Datenweitergabe für den jeweiligen Einzelfall gar nicht nachgewiesen werden müsse, da die Versicherungen an der Existenz der Warndatei an sich Interesse hätten. Und er vertritt allen Ernstes die Auffassung, dass es zur Information der Kundinnen ausreiche, wenn das "Merkblatt zur Datenverarbeitung" beim Versicherungsagenten vorliegen würde und der Kunde dort "Einsicht nehmen könnte".

Ein Rechtsgutachten5 im Auftrag der Verbraucherschützer vom vzbv6 stellt dagegen klar, dass die derzeit übliche Einwilligungserklärung zur Datenweitergabe wegen schwerer rechtlicher Mängel7 unwirksam ist. Denn die Zustimmung der Verbraucher/innen zur Datenweitergabe ist weder "bewusst" noch "informiert", wie es vom Gesetz gefordert wird. Die Kunden sind weder über den Inhalt noch die möglichen Folgen der Meldung informiert, noch haben sie eine Alternative, sich anders zu entscheiden. Denn wer nicht zustimmt, erhält "unter Umständen" keine Versicherung.

Die Warn- und Hinweisdateien dienen nicht - wie immer behauptet - nur zum Dingfest-Machen von Versicherungsbetrügern, sondern ermöglichen ein Preiskartell der Versicherungen. Es geht den Versicherern erkennbar darum, sogenannte "schlechte Risiken" herauszufiltern und entweder gar nicht oder nur gegen einen Beitragsaufschlag zu versichern. Die Versicherer verwenden so die Warn- und Hinweisdateien als Marktinformationsverfahren und beschränken damit illegal den Wettbewerb8. - zum Nachteil der Verbraucher/innen: Das ist nicht nur ein Fall für den Datenschutz, sondern auch für das Bundeskartellamt.

Warum schaffen es die Versicherungen immer wieder, ihre Positionen so erfolgreich in Politik und Gesetzgebung durchzudrücken? "Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und der Verband der Privaten Krankenversicherungen (PKV) agieren weniger in der Öffentlichkeit, aber um so aktiver hinter den Kulissen. Da Versicherungsriesen wie etwa die Allianz AG zu den wirtschaftlichen Schwergewichten im Land zählen, findet die Branche in jeder Partei Gehör." schreibt die Tageszeitung "Die Welt". Der Einfluss der Versicherungslobby ist groß. Da stammen schon mal Bundestagsreden oder sogar Gesetzesvorlagen (!) direkt aus der Feder der Versicherungswirtschaft9.

Auch der Draht in die Fernsehredaktionen ist hier und da kürzer als erlaubt: So kaufte sich der GDV zwischen 2000 und 2005 unter der Hand redaktionelle Inhalte bei zwei Magazinen des Kommerzsenders Sat 1 und platzierte Schleichwerbung in der ARD-Soap "Marienhof"10. Gekaufte Dialoge und Magazinbeiträge sind vermutlich wesentlich wirksamer als Werbespots - allerdings auch völlig verboten.

Transparenz bei ihrer eigenen Tätigkeit scheint so ziemlich das Letzte zu sein, was sich die organisierte Versicherungswirtschaft wünscht - ihre Kundinnen und Kunden dagegen können ihr nicht gläsern genug sein.

Der Rechtswissenschaftler Daniel J. Solove stellt fest: Datenbanken verändern grundlegend die Art, wie in Verwaltungen Entscheidungsprozesse laufen und Urteile gefällt werden, die unser Leben beeinflussen. Datenbanken sind nicht die Ursache, aber sie verstärken ein bestehendes Machtungleichgewicht und haben die Tendenz, Menschen ohnmächtig zu machen.11 Die Warn- und Hinweisdateien der Versicherungswirtschaft sind ein Paradebeispiel dafür.

Wir wünschen den Politikerinnen und Politikern mehr Rückgrat gegenüber den mächtigen Lobbyverbänden. Wir wünschen den Verbraucherorganisationen und den Datenschützern der Aufsichtsbehörden mehr Durchsetzungsvermögen gegenüber der Versicherungswirtschaft. Der Versicherungswirtschaft selbst raten wir, ihre Datenschutz- und Geschäftspraktiken grundlegend zu ändern - bevor das Wort "Versicherungsbetrug" im Volksmund eine andere Bedeutung erhält.

Herzlichen Glückwunsch, lieber GDV, sehr geehrter Herr Schareck - Sie wurden bereits benachrichtigt -- nun stehen Sie in der öffentlichen Warn- und Hinweisdatei der BigBrotherAwards.

Vergessen - Quelle: http://www.bigbrotherawards.de/2006/.cop/

_________________
Viele Versicherer wären bessere Schadenregulierer, wenn sie darauf verzichten würden, aus den Sachverständigen *bessere* machen zu wollen.
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
© DIE ZEIT vom 28.08.2003 Nr.36 Phantomschmerz 
BeitragVerfasst am: 9. März 2007 13:58
Klabautermann
Steuermann
Anmeldedatum: 02.03.2007
Beiträge: 98
Wohnort: Tal der Ahnungslosen
© DIE ZEIT vom 28.08.2003 Nr.36 "Phantomschmerz"



Zitat:
Die Versicherungen klagen über Betrug – die Fakten aber sind dürftig
von Andreas Kunze



Zitat:
Naturkatastrophen und Börsendesaster haben der Versicherungswirtschaft in den vergangenen Jahren schwer zugesetzt. Da eine Flut, dort ein Totalverlust. Das größte Risiko aber, so scheint es, sind offenbar unehrliche Kunden geworden. Der Branchenverband GDV hat jedenfalls dem Versicherungsbetrug nun den Kampf erklärt und sogar eine „Abteilung Kriminalitätsbekämpfung“ aufgebaut. Es gehe schließlich um viel Geld: Der jährliche Schaden, schätzt der GDV, soll bei vier Milliarden Euro liegen. Das entspräche knapp drei Prozent der jährlichen Prämieneinnahmen.



Deutschland, einig Betrügerland: Die Medien unterstützten die Story in den vergangenen Monaten wortkräftig. Während das Handelsblatt sein Mitgefühl in die Überschrift Versicherer leiden unter Betrug presste, schaute die Frankfurter Rundschau gleich tief in die Volksseele. „Biedere Bürger“, meldete das Blatt empört, „beschummeln die Assekuranz ohne Gewissensbisse.“ Die Prämien könnten zum Beispiel in der Kfz-Kaskoversicherung um einen zweistelligen Prozentsatz niedriger sein, hieß es unter Berufung auf den GDV weiter.



Besonders viel Verständnis mit dem Versichererverband hat offenbar die Rheinische Post. Die Düsseldorfer haben in ihrer Internet-Präsenz gleich das ganze „Themenspecial“ der Branche wörtlich übernommen. „Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt“, heißt es dort redaktionell genauso wie auf der Homepage des GDV.



Riesige Datensammlung



Als „hochgradig unseriös“ stuft indes Frank Braun, Chef des Bundes der Versicherten (BdV), die Kampagne der Versicherungsbranche ein. „Da wird ein Vorwand konstruiert, um die nächste Prämienerhöhung und eine riesige Datensammelei zu rechtfertigen.“ Betrug zum Nachteil einer Versicherung müsse selbstverständlich verfolgt werden, sagt der Verbraucherschützer. „Die Versicherer aber bauschen mit fragwürdigen Methoden das Thema so auf, als müsste sich jeder Kunde für seine Schadensmeldung schämen.“



Tatsächlich fällt es schwer, die Behauptung vom „Volkssport Versicherungsbetrug“ mit Fakten zu unterlegen. Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist für das vergangene Jahr lediglich 8876 Verfahren wegen Betruges zum Nachteil einer Versicherung und Versicherungsmissbrauch (siehe Kasten) aus. Das entspricht rund einem Prozent aller Betrugsverfahren. Vergleichbar viele Verfahren gab es zu Vergewaltigung und sexueller Nötigung (8615) – es würde aber deswegen wohl niemand auf die Idee kommen, vom „Volkssport Vergewaltigung“ zu sprechen.



Noch dürftiger wird die Faktenlage, wenn es um Verurteilungen geht. Das Statistische Bundesamt weist Betrug zum Nachteil einer Versicherung nicht getrennt aus, lediglich der „Versicherungsmissbrauch“ wird einzeln erfasst. Da nur jedes Zehnte aller Betrugsverfahren zu einer Verurteilung führt, schätzen die Statistiker, dass gerade mal etwa 1000 Personen jährlich wirklich verurteilt werden. Als Massensport eines 82Millionen-Volkes kann man das nun wirklich eindeutig nicht bezeichnen.



Woher aber stammen die Erkenntnisse der Versicherungswirtschaft? Auf Anfrage erklärt der GDV: Die Schätzungen beruhten auf Ergebnissen „einer vor einigen Jahren durchgeführten repräsentativen Umfrage“ zum Versicherungsbetrug. Die Ergebnisse seien in Beziehung zu den Schadensaufwendungen in den betroffenen Sparten gesetzt worden, woraus sich die Schadensschätzung ergeben habe.



Der GDV verweist darauf, etwa 25 Prozent aller Befragten hätten eingeräumt, „ihre Versicherung schon mal betrogen zu haben“. Das müssten folglich Millionen sein. Marktforscher Rüdiger Ey vom Düsseldorfer Markforschungs-Institut Xius hat Bedenken: „Die Methode ist nicht anschaulich dargestellt, sodass die Interpretation nicht unbedingt nachzuvollziehen ist. Das Auseinanderklaffen von tatsächlichen Verfahren und behaupteten Delikten könnte damit zu tun haben, dass der Einzelne subjektiv betrügerisches Verhalten eingesteht, das strafrechtlich überhaupt nicht relevant ist.“



Ungeachtet der fehlenden Belege für das angeblich massenhafte Betrugswesen, treiben die Versicherer die Datenerfassung verdächtiger Kunden voran. „Uniwagnis“ heißt das Hinweissystem, das seit Mitte der Neunziger eingesetzt wird. Über drei Millionen Datensätze sind den Angaben zufolge derzeit gespeichert. Erst nach fünf Jahren werden Einträge wieder gelöscht.



Wie Uniwagnis funktioniert, erläutert der Versichererverband so: „Bei Vorliegen bestimmter Kriterien, je nach Sparte unterschiedlich, werden vom meldenden Versicherungsunternehmen Name und Adresse dem GDV mitgeteilt.“ Wie Experten aus den Schadensabteilungen einzelner Versicherer anonym zugeben, können Verdachtskriterien unter anderem ein Unfall auf einsamer Landstraße, die Nationalität oder das Alter sein. Das hänge damit zusammen, dass zum Beispiel bei fingierten Autounfällen häufiger bestimmte Nationalitäten beteiligt sein sollen.



Sind die Daten von Verdächtigen erst mal beim Computer in Hamburg gelandet, werden sie gekürzt, phonetisiert und in einem Codepool abgespeichert. Aus Max Mustermann, wohnhaft in Musterhausen, könnte also Code 08/15-XYZ werden. Meldet ein anderer Versicherer ebenfalls den verdächtigen Herrn Mustermann, müsste wiederum Code 08/15-XYZ entstehen. Treffen zwei gleiche Codes aufeinander, ruft der Computer „Bingo“ und der Sachbearbeiter von Versicherung B beim Kollegen von Versicherung A an. Dort erfährt er den richtigen Namen und auch den Grund, dessentwegen Herr Mustermann schon einmal aufgefallen ist.



Das klingt kompliziert, ist aber notwendig, um mit dem Bundesdatenschutzgesetz vereinbar zu sein. Denn würden statt Codes Name und Anschrift gespeichert, müssten die Daten grundsätzlich gelöscht werden, sobald sie ihren originären Zweck erfüllt haben. Das wäre meist dann der Fall, wenn die Schadensregulierung abgeschlossen wird. „Personenbezogene Daten dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen gespeichert werden“, sagt Evelyn Seiffert, Mitarbeiterin des Hamburger Datenschutzbeauftragten, der für Uniwagnis zuständig ist. „Das Verfahren des GDV ist mit den Datenschutzbehörden abgestimmt und nicht zu beanstanden.“



Eine Selbstauskunft ist wegen der Verschlüsselung jedoch nicht möglich. Kein Versicherungskunde kann erfahren, ob etwas über ihn – indirekt – gespeichert wurde. Datenschützerin Seiffert: „Der Kunde kann nur jede Gesellschaft einzeln anfragen.“



Mit harten Fakten tut sich die Versicherungswirtschaft auch bei Uniwagnis schwer. Der Erfolg sei „nicht in Zahlen messbar“, heißt es. Der Informationsaustausch zwischen den Sachbearbeitern werde aber „als wichtig“ bewertet. Es gehe im Übrigen „gleichermaßen auch um die Entkräftung eines Betrugsverdachtes“.



„Branche übertreibt schamlos“



„Zumindest das scheint zu gelingen“, spottet Frank Braun vom Bund der Versicherten. „Wenn bei so viel High Tech nur so wenig konkrete Verfahren herauskommen, spricht das umso mehr dafür, dass die Branche schamlos übertreibt.“



Braun setzt sich gleichwohl dafür ein, den Betrug im Versicherungswesen zu thematisieren – allerdings von der anderen Seite, den Betrug zum Nachteil von Versicherten. Einen spektakulären Vortrag bei der Wissenschaftstagung des Versichertenbundes hielt dazu kürzlich der Rechtsprofessor Felix Herzog von der Berliner Humboldt-Universität. Zu den „Grenzen und Möglichkeiten des strafrechtlichen Verbraucherschutzes“ führte Herzog aus, eine im individuellen Fall unsinnige Lebensversicherung könne durchaus als Betrug durch den Vermittler zu werten sein.



„Zwar bekommt der Kunde einen Gegenwert für sein Geld“, sagt Herzog, „es kann aber trotzdem eine Vermögensschädigung gegeben sein, denn es kommt auf den persönlichen Schadenseinschlag ein. So kann der Schaden in der Beschränkung der wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit liegen, etwa weil einem Kunde nach Entrichtung der Prämie kaum noch genügend Geld zum Leben bleibt.“ Verbraucherzentralen berichteten immer wieder von Fällen, bei denen Greise noch eine lang laufende Lebensversicherung aufgeschwatzt bekamen oder Eltern vorgegaukelt wurde, sie müssten eine Ausbildungspolice abschließen, um Kindergeld bekommen zu können. „Betrogen werden in solchen Fällen Kunden und Versicherer gleichermaßen, denn der Versicherer muss die Provision zahlen“, sagt Herzog. „Wenn die Branche ernsthaft etwas gegen Betrug unternehmen will, sollte sie bei ihrem Vertrieb anfangen.“




Grüße

Klabautermann

_________________
„Wer sich gegen fließendes Wasser stemmt, weil er Standpunkte hat, verursacht Wirbel.“(Joachim Meisner)
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Und wissen Sie was? 
BeitragVerfasst am: 9. März 2007 14:08
Klabautermann
Steuermann
Anmeldedatum: 02.03.2007
Beiträge: 98
Wohnort: Tal der Ahnungslosen
Was meint ihr hat es zur Folge, wenn ich bei meinem Versicherer Nachfrage ob ich einen Uniwagniseintrag bekommen habe?

































Richtig: Einen Eintrag in die Uniwagnis. Ist doch auch verdächtig, oder?

Warum will er das denn wissen?.





Grüße

Klabautermann

_________________
„Wer sich gegen fließendes Wasser stemmt, weil er Standpunkte hat, verursacht Wirbel.“(Joachim Meisner)
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
© ZEIT online 21.10.2006 Ein Preis, den keiner will 
BeitragVerfasst am: 9. März 2007 14:15
Klabautermann
Steuermann
Anmeldedatum: 02.03.2007
Beiträge: 98
Wohnort: Tal der Ahnungslosen
© ZEIT online 21.10.2006 "Ein Preis, den keiner will "



Zitat:
Wer hintergeht den Datenschutz am stärksten? Ausgezeichnet wurden die Kultusminister, Philips und die Innenministerkonferenz.
von Falk Lüke



Zitat:
n den letzten Jahrzehnten hat die Wichtigkeit von Daten in unserer Gesellschaft enorm zugenommen, und nur wenige sind sich dessen bewusst. Privatsphäre wird mit der Rabattkarte an der Kasse abgegeben, Fingerabdrücke kommen in den Reisepass und welche Datenmengen spezialisierte Firmen über die Bürger horten, das ist kaum vorstellbar.



Um Aufmerksamkeit auf diese Datenschutzverletzungen zu erzeugen, wird jährlich der Big Brother Award verliehen: Ausgezeichnet werden grobe Verstöße gegen Freiheitsrechte und Datenschutz. Ihn erhalten Unternehmen, Institutionen, Organisationen und Menschen, die im Umgang mit Daten, Privatsphäre oder mangelhafter Transparenz besonders unangenehm aufgefallen sind – die Preisträger erscheinen nur selten zur Verleihung.



Für den Big Brother Award darf jedermann Vorschläge einreichen – 350 mal wurde das im vergangenen Jahr gemacht. Die Jury versucht die eingereichten Beispiele dann nachzuprüfen, und wenn es nicht zum Preis reicht, dann oft genug noch für eine „tadelnde Erwähnung“.



Bereits am Nachmittag zogen gut 250 Demonstranten mit Plakaten wie „Mit Sicherheit keine Freiheit“ durch die Bielefelder Innenstadt. Der Veranstalter der Big Brother Awards, der Verein Foebud, hatte zu einer Demonstration für Bürgerrechte und gegen Sicherheitswahn aufgerufen. Gekommen waren Wissenschaftler, Künstler, Programmierer, Studenten und Schüler. Ihre Anliegen Datenschutz, Freiheitsrechte und Privatsphäre sind schwierig zu vermittelnde Themen: Niemand ist dagegen – doch andere Werte wie Sicherheit werden von vielen präferiert.



Über 400 Menschen erschienen schließlich in der Ravensberger Spinnerei, um der Preisverleihung ohne Preisträger beizuwohnen. Wer Datenschutz und die Privatsphäre auf ein Minimum und die Datenbestände auf ein Maximum ausdehnt, interessiert offensichtlich immer mehr Menschen – und es gibt genug Beispiele.



Vorbeugend und ohne konkreten Verdacht dürfen zum Beispiel die Behörden in Mecklenburg-Vorpommern in und nahe öffentlichen Gebäuden Tonaufzeichnungen anfertigen. Einen von zwei Big Brother-Awards in der Kategorie Politik erhielt für die entsprechenden Änderungen am "Sicherheit- und Ordnung"-Gesetz die gesamte vierte gewählte Volksvertretung des Landes – es wurde von PDS, SPD und CDU gemeinsam durchs Parlament gebracht.



Keine Überraschung war die Verleihung des zweiten Politikawards an die Konferenz der Landesminister des Innern (IMK). Unter ihrem Vorsitzenden, dem Bayern Günther Beckstein, hat diese die Trennung von Nachrichtendiensten und Polizeiapparat aufgeweicht. „Aus geheimdienstlichen Antiterror-Instrumenten mit Ausnahmecharakter werden Regelbefugnisse des Alltags“, sagte Laudator Rolf Gössner. Insbesondere die geplante „Anti-Terror-Datei“ sei ein deutliches Zeichen für das Zusammengehen von Dingen, die nicht zusammen gehörten.



Ein besonders eklatantes Beispiel für Datenmissbrauch erhielt in der Kategorie „Verbraucher“ der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): Dort würde eine Datei namens „Uniwagnis“ geführt – in der sich 10 Millionen Einträge von Bürgern wiederfänden, die auch nur in den Verdacht von versuchtem Versicherungsbetrug geraten. Das ganze fände vollautomatisch nach intransparenten Kriterien statt – und die Betroffenenen hätten zwar vielleicht irgendwann keinen Versicherungsschutz mehr, aber vor allem überhaupt keine Ahnung, dass eine derartige Datei existiert. Dass der Verdacht allein für einen Eintrag ausreicht, war für die Jury preiswürdig: das Wort „Versicherungsbetrug“ bekäme hier schon fast eine neue Bedeutung.



Manchmal werden die Awards der Datenschützer präventiv vergeben: Zu den weiteren Preisträgern gehörte ein Nachbargremium der Innenminister – die Kultusministerkonferenz. Die hatte vorgeschlagen, ihre ohnehin schon große Sammelwut von Informationen über Schüler und Lehrer noch weiter auszudehnen: jeder Schüler soll mit einer eindeutigen Nummern eine Art digitale Akte bekommen, in der nicht nur Schullaufbahn sondern auch einige spezielle, individuelle Merkmale gespeichert werden sollen. Ein Horrorszenario für diese Vorstellung malte die Festrednerin Karin Schuler, Jurorin und Informatikerin, aus: „Sie kamen mal in den Genuss des Förderschwerpunkts 'Emotionale und soziale Entwicklung'? Da stehen die Chancen schlecht, einen Ausbildungsplatz im Bankgewerbe zu bekommen.“ Die Wahrscheinlichkeit sei hoch, dass private Unternehmen ein Interesse an ebendiesen Daten entwickeln würden.



Dass durch die Kultusminister bislang nicht einmal erste Schritte in Richtung Datenschutz unternommen worden wären, das Projekt Schüler- Identifikationsnummer selbst aber aktiv vorangetrieben würde, das hielt die Jury der Big Brother Awards für zweifelsfrei preiswürdig. Das Publikum in Bielefeld freute sich sichtlich über ein derartig bedenkliches Projekt – es dürfte den Datenschutzaktivisten künftig noch viel Freude bereiten und ihnen jede Menge gute Argumente liefern.



Ein besonders tiefer Eingriff in Privatsphäre und Datenschutz zeigt sich im Fall SWIFT: Die Gesellschaft wickelt internationale Finanztransfers zwischen Banken ab und hatte Mitte des Jahres eingestehen müssen, dass sie ihre Datenbestände für die Terrorismusbekämpfung US-Behörden zur Verfügung gestellt hatte. Ohne jede Not lagerte sie sogar die Daten der innereuropäischen Überweisungen im Zugriffsbereich der US-Dienste. Damit hatte sie jedes Bankgeheimnis ad absurdum geführt – und wurde dafür in Bielefeld mit dem Big Brother Award im Bereich Wirtschaft ausgezeichnet.



Nicht weniger spektakulär ist die Auszeichnung im Bereich Technik: Der Elektronikhersteller Philips hatte den allgemeinen Standard für CD-Brenner so festgelegt, dass das jeweilige Gerät seine Seriennummer mit auf jedes gebrannte Medium schreiben müsse – und somit eindeutig identifizierbar macht. Wieviele Millionen CDs auf diese Art in den letzten beiden Jahrzehnten eindeutige Nummern eingebrannt bekamen, ist unklar. Doch auch die meisten anderen Hersteller dürften sich an die Spezifikation des niederländischen Elektronikriesen gehalten haben. Selbst das Publikum der Big Brother Awards, das sich viele Eingriffe in die Datenprivatsphäre vorstellen kann, schien erstaunt. Der stellvertretend für die Firma eingeladene Geschäftsführer von Philips Deutschland erschien ebensowenig wie die anderen Preisträger.



Die Veranstalter zeigten sich am Ende zufrieden – soviel Zuspruch erlebten sie mit ihren Themen noch nie. Doch ihre Anliegen den normalen Bürgern zu vermitteln, bleibt trotz des großen Interesses an den Big Brother Awards noch ein weiter Weg für die Bürgerrechtler. Noch vor der Preisverleihung fragte die Verkäuferin einer Bäckerei, für was die Menschen dort draußen denn demonstrieren würden. „Manchmal sind Videokameras ja auch gar nicht so schlecht – wie hier im Park“, sagte sie. „Da konnte man früher ja gar nicht langgehen ohne dass einem Euros abgenommen wurden.“ Ob sie glaube, dass die Täter aufgrund der Videoüberwachung aufgehört hätten? „Da am Hauptbahnhof, wo die jetzt sind, da geh ich ja nicht lang.“




Grüße

Klabautermann

_________________
„Wer sich gegen fließendes Wasser stemmt, weil er Standpunkte hat, verursacht Wirbel.“(Joachim Meisner)
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Siehe auch Forum Beitrag 
BeitragVerfasst am: 15. März 2007 00:37
Heinzelmännchen
Neptun
Anmeldedatum: 23.02.2007
Beiträge: 1005
Wohnort: Dorf der unbeugsamen Gallier
hr-online.de > M€X "Vorsicht! Abzocke"



______________________ENDE______________________

_________________
"Et tu, Brute?"
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen AIM-Name
 
BeitragVerfasst am: 15. März 2007 09:10
Der Haule
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 26.02.2007
Beiträge: 412
Wohnort: Im tiefen Wald
Wieder ein Grund, hier zu sein!!



Infos, Infos, Infos!!!!!!!!!!!!!!!!!!



Einer allein kann das gar nicht mehr überblicken!!!



Danke, Danke, Danke!!! Very Happy Very Happy Very Happy Very Happy Very Happy Very Happy



Euer Haule
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden AIM-Name
 
BeitragVerfasst am: 30. März 2007 17:55
Slightly
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 559
Wohnort: gerädertem Schiff
Inwieweit reichen die Verknüpfungen von Uniwagnis wirklich?



Einer meiner Kunden hatte mit seinem Fahrzeug, einen DaimlerChrysler CLK 230, einen eigentlich unbedeutenden Unfall (der mit dem nicht sichtbaren Achsschaden). Der durch mich festgestellte Vorschaden bezog sich auf eine leichte Instandsetzung eines der betroffenen Bauteile und wurde mit Rechnung abgerechnet. Damit wird ein Fahrzeug definitiv NICHT in die Uniwagnisdatei eingetragen. Also warum wird jetzt ermittelt? Nichtzahlung der letzten monatlichen Rate? In den letzten Jahren in mehrere Unfälle verwickelt? Hierbei ist anzumerken: es war ein eigener Unfall und einer seiner Mutter.



Als angestellter Versicherungsmakler fragt er sich nun, woran es liegt. Den Unfallverursacher kennt er nicht und sein Fahrzeug war ordentlich geparkt. Auch wenn der Verursacher in seiner Nachbarschaft wohnt/wohnte und den Unfall mit einem Miet- LKW (Umzug) verursacht hat, kann das ja nicht alleiniger Grund für intensive Nachforschungen gegen meinen Kunden sein.



Sind hier tatsächlich Verknüpfungen zu Banken vorhanden? Das Theater begann, als er seine Konto- Nr. angegeben hat.

_________________
Viele Versicherer wären bessere Schadenregulierer, wenn sie darauf verzichten würden, aus den Sachverständigen *bessere* machen zu wollen.
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dresdner Bank und Allianz 
BeitragVerfasst am: 31. März 2007 10:04
bertha
Captain HUK Crew
Anmeldedatum: 31.08.2006
Beiträge: 270
Wohnort: Der Bewacher aus dem wilden Osten
Wenn ich zu unserer Dresdner Bank gehe, sitzt dort eine Angestellte der Bank, welche auch gleichzeitig Kfz-Versicherungsverträge für die Allianz anbietet. Diese Angestellte z. B. kann auch zu jeder Zeit auf unsere Konten sehen. Genauso ist es bei der Sparkasse, vertreibt gleichzeitig ÖSA-Versicherungen.



Missbrauch des Datenschutzes nachweisen und Missbrauch verhindern - als Kunde sicher kaum möglich.



Bertha
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
WDR, MARKT von 2. April 2007: Austausch von Kundendaten 
BeitragVerfasst am: 8. April 2007 21:39
Heinzelmännchen
Neptun
Anmeldedatum: 23.02.2007
Beiträge: 1005
Wohnort: Dorf der unbeugsamen Gallier
Sendung vom 2. April 2007

Versicherungen: "Austausch von Kundendaten"



Zitat:
Versicherungen in Deutschland bedienen sich einer umfangreichen Datenbank. Dort können sie alles über potenzielle Kunden erfahren, die zuvor schon bei anderen Versicherungen waren. markt zeigt auf, wie der höchst umstrittene Datenaustausch funktioniert.




Von H-C Schultze und Gregor Witt



Zitat:
Wer eine Versicherung abschließen will, muss reichlich Fragen beantworten. Viele Antragsteller wissen dabei nicht, dass alle Versicherungen Zugriff auf ihre Angaben bekommen können. Aus Sicht der Datenschützer ein Datenaustausch ohne rechtliche Grundlage.



weiterlesen...




___________________________ENDE__________________________

_________________
"Et tu, Brute?"
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen AIM-Name
 
BeitragVerfasst am: 12. Dezember 2007 00:57
Heinzelmännchen
Neptun
Anmeldedatum: 23.02.2007
Beiträge: 1005
Wohnort: Dorf der unbeugsamen Gallier
Ist doch wichtig alles aufzuheben!



http://www.motor-talk.de/forum/aergernis-huk24-sf-uebernahme-t1658882.html

_________________
"Et tu, Brute?"
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen AIM-Name
Verbraucherschutz? Nein Danke... 
  Captain-HUK Forum Foren-Übersicht » Rat u. Tat
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht teilnehmen.
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde  
Seite 1 von 1  

  
  
 Neues Thema eröffnen  Neue Antwort erstellen  


Powered by phpBB © 2001-2004 phpBB Group
Designed for Trushkin.net | Themes Database.
Deutsche Übersetzung von phpBB.de