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Vereidigter SV und Versicherungsnehmer

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Vereidigter SV und Versicherungsnehmer 
BeitragVerfasst am: 27. Juni 2007 16:59
Der Haule
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 26.02.2007
Beiträge: 412
Wohnort: Im tiefen Wald
Hallo,



folgender Fall:



Geschädigte beauftragt vereidigten SV ein Gutachten zu erstellen. Ein Gleitschirmflieger (ohne Spaß!!) war ihr ins Auto geflogen. Hintertüre rechts völlig demoliert, eine weitere Delle in der Seitenwand.



Nach einiger Zeit fragt die Geschädigte nach, was nun sei. Vereidigter SV hat bis dato (1Woche) nichts gemacht und fänget dann an, das das so gar nicht gewesen sein könnte etc. pp. Letztlich zeigt er wenig Interesse an dem Auftrag, worauf ihm die Kundin den Auftrag entzieht und nun ratlos zum RA geht.

Dieser wiederum arbeitet mit uns zusammen. Also Kundin zu mir und GA gemacht.



Nach dem wahrscheinlich der VN das Ergebniß hatte, schaltete sich auf einmal der vereidgte SV wieder ein. Ruft beim RA an und sagt, das könne alles nicht sein, die Rep.-Kosten seien überhöht und des weiteren sei keine Beule in der Seitenwand. In seinen damals angefertigten Bildern könne er zumindest nichts erkennen. Der RA meldet sich bei mir, das der andere SV dumm rummacht. Ich habe ihm eine Bilder-CD gemacht und geschickt. Zusammen mit dem vereidigten SV hat er sich die Bilder angesehen. Delle natürlich von 100m erkennbar. Jetzt gibt er zu, das da eine Delle sei, aber er bezweifelt, das die von diesem Ereigniß sei. Und übrigens sei aufgrund des Erhaltungszustandes des Fahrzeugs eine Lackangleichung (Grünmetallic) nicht gerechtfertigt. Dabei hatte das Fahrzeug erst vor kurzem eine neue, rechte Hintertüre bekommen (anderer Unfall), wo vorne und hinten einlackiert wurde. Der Lack war sichtlich frisch.



Auf was ich hinaus will:



Darf ein vereidigter SV einfach so sich auf die Seite des VN schlagen, erlangtes Wissen vom Schadensfall und Daten benutzen um gegen die Geschädigte vorzugehen?



RA´s dürfen das ja nicht.





Grüße Haule


Zuletzt bearbeitet von Der Haule am 18. Januar 2008 12:48, insgesamt einmal bearbeitet
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BeitragVerfasst am: 27. Juni 2007 17:15
Beulenpest
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 09.05.2007
Beiträge: 982
Wohnort: Hamburg
..moin Haule...

Als nicht ver(t)eidigter SV würde ich erstmal dem die Bilder nur per Nachnahme zur Verfügung stellen. Laughing

In dem Sinne daß er mächtig "geschlampt" hat sehe ich eher eine Handhabe zwecks ungültigem Ga seinerseits. Daß er Deine "Daten" zu seinem Ga nutzt kannst wohl rein rechtlich nicht anklagen, da sicherlich ein Passus bei ihm drinsteht bezüglich "nach bestem Unwissen und gewissenlos.."

Ich würde mal mit dem (deinem) Anwalt diskutieren,ob ein Ga-verfahren einzuleiten wäre,bezüglich öbuv.....so man seine Grundlage dazu evtl. "abschiessen" könnte...sicherlich lustiges Thema....



Gruss Beule......
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BeitragVerfasst am: 27. Juni 2007 18:20
bertha
Captain HUK Crew
Anmeldedatum: 31.08.2006
Beiträge: 270
Wohnort: Der Bewacher aus dem wilden Osten
Also, ich würde bei einem Beitrag mich genau an diesen einen Fall halten.

Daran kannst Du ja alles festmachen.

Wir sollten die Rechtschaffenden genau von den "Subjekten" trennen.

Auch mein Mann ist zertiviziert und wir mögen nicht mit den Handlangern der VS, wie viele andere sicher auch nicht, in einen Topf geworfen werden.
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BeitragVerfasst am: 27. Juni 2007 18:41
Andreas
Neptun
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 1268
Wohnort: Haus mit Garten
Gegen die Vereidigung als solche habe ich ja nichts, mein Vater ist es selbst und ich bastel auch gerade dran rum...



Aber wenn ein öbuv Kollege solche Spielchen treibt, dann ist das eine Sache für die IHK.



Wie begründet er denn, dass die Delle in der Seitenwand nicht sein könne? War er dabei? Hat er den VN, dessen Verletzungen und den Gleitschirmflieger gesehen?

_________________
Grüße

Andreas
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BeitragVerfasst am: 27. Juni 2007 21:58
kama52
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 29.03.2007
Beiträge: 288
Wohnort: neben Sutra
Vor allem, warum bekundete er in der 1. Woche kein! Interesse das GA zu erstellen ??

Höchstwahrscheinlich hat er im Laufe der Woche erfahren, dass er des öfteren für die "gegn." Versicherung tätig ist ^^



Das ist eindeutig ein Fall für IHK und wenn es zunächst nur ein "kleiner" Vermerk ist. Zumal er anscheinend nicht in der Lage ist, den entstandenen Schaden korrekt zu dokumentieren Rolling Eyes

_________________
Anticheater und unabhängiger SV
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BeitragVerfasst am: 28. Juni 2007 06:18
Andreas
Neptun
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 1268
Wohnort: Haus mit Garten
Davon abgesehen, dass in unserer SV-Ordnung der IHK eindeutig drinsteht, dass man GA-Auftrag nur mit ganz bestimmten Gründen ablehnen darf, die zum Zeitpunkt der Beauftragung mit Sicherheit nicht vorgelegen haben.



Ich weiß nicht wie das bei anderen IHKs ist, aber bei uns hätten wir den Auftrag gar nicht ablehnen dürfen. Ein Betrug schien ja nicht im Raum zu stehen.

_________________
Grüße

Andreas
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BeitragVerfasst am: 28. Juni 2007 07:07
Frank
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 23.02.2007
Beiträge: 263
Wohnort: Franken
Hallo Andreas,

bei uns genau so. Nur zwingende Gründe erlauben eine Ablehnung.
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BeitragVerfasst am: 28. Juni 2007 08:07
Robin Huk
Forum Administrator
Anmeldedatum: 16.03.2007
Beiträge: 288
Wohnort: Der wilde Süden
Die Problematik, dass ein vereidigter SV nur unter besonderen Bedingungen einen Auftrag ablehnen darf (Befangenheit...), betrifft in der Regel nur die gerichtlichen Aufträge.

Im "normalen Tagesgeschäft" ist der vereidigte SV genauso frei in seiner Entscheidung, einen Auftrag anzunehmen oder ggf. auch nicht, wie der nicht vereidigte Sachverständige.



Obiger "Kollege" scheint in der Tat jedoch etwas "versicherungsfreundlich" zu sein.

Ein weiterer nachweisbarer Tatbestand ist aufgrund der geschilderten Sachlage leider nicht erkennbar, da er weder weiter tätig für den Geschädigten geworden ist, noch ein Gutachten erstellt hat.

Demnach ist es fast löblich?, dass er den Geschädigten nicht ins "Messer seiner Versicherungskalkulation" hat laufen lassen.

Intention hierfür wird aber wohl eher der eigene Zwiespalt gewesen sein.



Nachdem der Kunde selbst den Auftrag entzogen hat, steht es dem SV durchaus frei, einen Auftrag der Gegenseite anzunehmen.



Ob dies von gutem Geschmack zeugt, ist allerdings eine andere Sache.



Werbetechnisch ist es auf alle Fälle ein Eigentor.
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BeitragVerfasst am: 28. Juni 2007 08:15
Beulenpest
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 09.05.2007
Beiträge: 982
Wohnort: Hamburg
..moin...

(Befangenheit liegt doch aber auch vor, wenn ich z.B. für das Auto meiner Frau ein Ga erstelle...somit ein angreifbares Ga...)



Wenn sich der Mann eben keine Mühe macht und seinen Job nicht korrekt erledigt, hat es sicherlich seine Gründe, aber seine Fahne in Wind hängen ist ja auch nix...deshalb seinen Job hinterfragen,wie die Vorredner schon erwähnt haben.......

Zum Thema öbuv müsste man wissen ob dieserjenigewelcher auch gerichtstechnisch unterwegs ist...denn dann geht garnix mit anderen Ga erstellen...

Gruss Beule.....
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BeitragVerfasst am: 28. Juni 2007 08:54
Andreas
Neptun
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 1268
Wohnort: Haus mit Garten
Hab jetzt mal in der SV-Ordnung rumgelesen, die mein Vater seinerzeit mal bekommen hat, ob diese Fassung noch so gültig ist, weiß ich aber nicht, müsste man mal bei der IHK Südlicher Oberrhein nachsehen.



Da steht auf jeden Fall, dass ich auch private Aufträge nur dann ablehnen kann, wenn schwerwiegende Gründe (Befangenheit, Betrug, ...) vorliegen.



Der gerichtliche Sachverständige kann ebenfalls nur dann einen Auftrag ablehnen (außer er kann es einfach nicht oder fällt nicht in sein Fachgebiet), egal ob er öbuv ist. Der nicht-öbuv kann also auch nicht ohne weiteres zum Richter sagen, dass er den Auftrag nicht macht.



Die "Pflichten" des öbuv gehen im privaten Bereich allerdings weiter als den nicht-öbuv.



Richtig hätte der Kollege wohl dann gehandelt, wenn er die Privatbeauftragung schon absagt, dass er der den Auftrag der Versicherung auch ablehnt, mit dem Hinweis, dass er schon zumindest teilweise privat tätig geworden ist.

_________________
Grüße

Andreas
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BeitragVerfasst am: 28. Juni 2007 09:06
Der Haule
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 26.02.2007
Beiträge: 412
Wohnort: Im tiefen Wald
Hallo,



um die Diskussion vielleicht in die richtigen Bahnen zu lenken:



Der SV hat mit dem VN direkt Kontakt aufgenommen, ohne das die Versicherung da mit drin hängt.



Es ist daher absolut undurchsichtig, warum der sich da so reinhängt. Soll er doch die Versicherung entscheiden bzw. prüfen lassen.



Der hat keinen Auftrag von der Versicherung!!!!!!!!



Nein, er hängt mal wieder den Superschlauen raus und muß hier einen Aufstand machen. Der hat, außer das er versucht beim RA mich als Deppen hinzustellen, keinerlei Vorteile.



Er ist und bleibt ein alter Hetzer.



Gruß Haule
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BeitragVerfasst am: 28. Juni 2007 09:16
Andreas
Neptun
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 1268
Wohnort: Haus mit Garten
Ach so, der stänkert also nur ein bissl.



Gib's an die IHK. Wenn er Auftrag ablehnt, egal ob gerechtfertigt oder nicht, dann het er mit der Sache nichts mehr am Hut.



Sollte der VN zu Deinem Kollegen gegangen sein und ihn gefragt haben, ob das alles so stimmt, dann soll er so fair sein und ihm sagen, dass er damals den Auftrag bekommen hat und wieder entzogen wurde, wegen chronischem Nichtstun.



Sich jetzt einzumischen, ist so ziemlich das idiotischste, was er machen kann.

_________________
Grüße

Andreas
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BeitragVerfasst am: 28. Juni 2007 09:27
Robin Huk
Forum Administrator
Anmeldedatum: 16.03.2007
Beiträge: 288
Wohnort: Der wilde Süden
Wenn kein Auftrag von der Versicherung vorliegt, würde ich mich einfach zurücklehnen.



Gutachten von Rechtsanwalt an Versicherung schicken und abwarten.

Alles weitere ergibt sich dann von selbst.



In Sandkastenspielchen dieser Art sollte man keine unnötige Zeit investieren.



Aber eines könnte man vielleicht noch für den "Kollegen" tun:



Ein schönes WERBEPLÄTZCHEN bei Captain-HUK einräumen ?
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