Versicherung zieht MWST vom Wiederbeschaffungswert ab
 |  | | | |  |  |  |  | Versicherung zieht MWST vom Wiederbeschaffungswert ab |  | |  |  |  |
Verfasst am: 22. April 2010 10:10 |
|
|
| AlexanderH |
| Landratte |
|
 |
| Anmeldedatum: 21.04.2010 |
| Beiträge: 1 |
| Wohnort: München |
|
|
 |
Hallo,
ich hatte von kurzem einen unverschuldeten Unfall. Mein Wagen war Totalschaden. Der Gutachter ermittelte einen Wiederbeschaffungswert von 9650,-. Meinen zerstörten Wagen konnte ich noch für 2100,- verkaufen. Der Differenzbetrag wurde mir von der gegnerischen Versicherung überwiesen - allerdings wurden von den 9650,- die 234,- MWST (also ca. 2,5%, mein Wagen war 6 Jahre alt) abgezogen. Das dies rechtmäßig ist, habe ich inzwischen recherchiert. Ich habe mir vor einer Woche einen Neuwagen (EU-Reimport) bestellt. Durch Vorlage der Kaufbestätigung müßte mir doch die Versicherung die ausstehenden 234,- auch noch zurückerstatten - oder liege ich da falsch.
Vielen Dank,
Alexander |
|
|
 |
 |
|
|
|  |  |  | | | |  |  |
 |  | | | |  |  |  |  | Re: Versicherung zieht MWST vom Wiederbeschaffungswert ab |  | |  |  |  |
Verfasst am: 22. April 2010 16:40 |
|
|
| Schwarzkittel |
| Pirat |
|
 |
| Anmeldedatum: 26.02.2007 |
| Beiträge: 49 |
| Wohnort: irgendwo in der Mitte von Franken |
|
|
 |
| AlexanderH hat Folgendes geschrieben: |
Hallo,
Durch Vorlage der Kaufbestätigung müßte mir doch die Versicherung die ausstehenden 234,- auch noch zurückerstatten - oder liege ich da falsch.
|
Mehrwertsteuer ist zu erstatten, wenn sie angefallen ist. (§ 249 Abs. 2 S.2)
Also Rechnung zur Versicherung und her mit dem Zaster. Die Bestätigung reicht (wohl) nicht. Die Mehrwertsteuer muß noch nicht einmal ausgewiesen sein (wie einige Versicherer meinen), sondern die Rechnung des Händlers reicht. Es gibt aber nur die angefallene Steuer, also wenn Du weniger als 234,00 EUR Steuer bezahlt hast, eben nur weniger.
Grüße aus der Suhle
Schwarzkittel |
|
|
 |
 |
|
|
|  |  |  | | | |  |  |
|